[MD Presse] PM Demokratie-Enquete „bemerkenswert“

Anselm Renn anselm.renn at mehr-demokratie.de
Do Okt 19 12:47:01 CEST 2017


Mehr Demokratie e.V.

Landesverband Sachsen-Anhalt

Pressemitteilung 

19.10.2017

 

Demokratie-Enquete „bemerkenswert“

+++Ergebnisse stärken Bürgerrechte+++ 

 

„Bemerkenswert“ findet der Fachverband Mehr Demokratie die in dieser Woche veröffentlichten Ergebnisse der Enquete-Kommission „Stärkung der Demokratie“. Der Abschlussbericht war einstimmig als Empfehlung an den Landtag beschlossen worden. Demzufolge soll das Regelwerk für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Kommunen modernisiert werden. „Die Vorschläge der Demokratie-Enquete stärken die Bürgerrechte und werden sich positiv auf die Praxis auswirken“, lobt Vorstandssprecher Ralf-Uwe Beck. 

 

Entschärft wird die Pflicht, für ein Bürgerbegehren einen Vorschlag zur Deckung der Kosten der begehrten Maßnahme einzureichen. Hier soll zukünftig die Gemeindeverwaltung eine Kostenschätzung vorlegen. Damit wird nach Ansicht von Mehr Demokratie eine wesentliche Hürde bei der Zulassung von Bürgerbegehren beseitigt. „Zaghaft, aber ein Schritt in die richtige Richtung“ sei die geplante Absenkung der Mindestzustimmung im Bürgerentscheid. Hier soll die Hürde von 25 auf 20 Prozent abgesenkt werden. Zudem soll es vor einem Bürgerentscheid eine ausgewogene Information an alle Stimmberechtigten geben. „Damit wird dem Prinzip ‚informiert entscheiden‘ Rechnung getragen“, so Beck. Auch der Vorschlag, Bürgerentscheide an Wahltagen stattfinden zu lassen, um die Beteiligung zu erhöhen und Kosten einzusparen, wird von Mehr Demokratie begrüßt. Als gutes Mittel Initiative und Gemeindevertretung ins Gespräch zu bringen, wertet der Verein den geplanten Ausbau der Rechte der Initiativen. So soll es ein Rederecht im Gemeinderat und den zuständigen Ausschüssen geben. Auch sollen alle Beratungen des Gemeinderats und der Ausschüsse zu Bürgerbegehren öffentlich sein.

 

Kritisch sieht Mehr Demokratie, dass nach wie vor Bürgerbegehren über Bebauungspläne ausgeschlossen bleiben sollen. Bürgerbegehren in anderen Bundesländern wie Thüringen oder Bayern zeigten, dass vor allem Bauprojekte oft zu Konflikten in den Kommunen führen und dementsprechend häufig Gegenstand von Bürgerentscheiden sind. „Hier könnte der Landtag über die Vorschläge der Enquete-Kommission hinausgehen“, schlägt Beck vor. In zehn von 16 Bundesländern dürfen die Bürger auch über Bauleitpläne abstimmen.

„Entscheidend ist nun, dass diese vorgeschlagenen Maßnahmen auch gesetzliche Realität werden“, fordert Beck. 

 

Im Herbst 2016 hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert (Drucksache 7/514), im ersten Quartal 2018 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes vorzulegen.

 

Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172/7962982

 

Anselm Renn   

Kampagnen- und Öffentlichkeitsarbeit,

Tel. 030 420 823 70

Mobil 01578 4310 885

 

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