[MD Presse] Vorprüfung für Bürgerbegehren kommt
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Mi Dez 12 14:00:20 CET 2018
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW
Pressemitteilung 48/12
Köln, 12.12.2018
Vorprüfung für Bürgerbegehren kommt
Mehr Demokratie begrüßt Änderung der Gemeindeordnung
Der Landtag beschließt heute eine Verbesserung der Regeln für
Bürgerbegehren in Nordrhein-Westfalen. Künftig sollen
direkte-demokratische Initiativen in Städten und Gemeinden bereits vor
Beginn der Unterschriftensammlung auf ihre Zulässigkeit geprüft werden.
Bisher geschieht dies erst nach Einreichung der Unterschriften. Die
Initiative „Mehr Demokratie“ begrüßt die Änderung.
„Mit der Vorprüfung wird die Zahl der Bürgerbegehren, die aufgrund von
Formfehlern für unzulässig erklärt werden, zurückgehen. Wird ein
Begehren vor Beginn der Unterschriftensammlung auf Herz und Nieren
geprüft, können Fehler rechtzeitig entdeckt und ausgemerzt werden“, sagt
Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr
Demokratie“.
Laut Statistik seines Vereins sind in NRW seit 1994 rund 40 Prozent
aller eingereichten Bürgerbegehren für unzulässig erklärt worden.
„Dieser Anteil ist enorm hoch. Wenn es um Fehler in der Fragestellung
oder Begründung von Bürgerbegehren geht, lässt sich die Unzulässigkeit
mit der Vorprüfung in Zukunft verhindern“, erläutert Trennheuser.
Die Gemeindeordnung stellt an Bürgerbegehren verschiedene Anforderungen.
So muss die Unterschriftenliste eine Fragestellung enthalten, die im
Fall eines Bürgerentscheids auch auf dem Stimmzettel steht. Außerdem
müssen die Bürgerbegehrensinitiatoren ihre Argumente in einer Begründung
darlegen. Zudem bedarf es einer Schätzung der Kosten, die einer Kommune
entstehen, wenn ein Bürgerbegehren erfolgreich ist. Diese
Kostenschätzung wird von der jeweiligen Gemeinde erstellt. Außerdem
müssen bis zu drei Vertretungsberechtigte benannt werden, die für die
Anmeldung eines Bürgerbegehrens wichtig sind, aber auch für den Fall,
dass gegen einen Unzulässigkeitsbeschluss eines Rates zu einem
Bürgerbegehren geklagt werden soll.
Eine Vorprüfung von Bürgerbegehren gibt es bereits in Berlin und
Thüringen. In Niedersachsen besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag vom
jeweiligen Hauptausschuss des Rates die Zulässigkeit des eigenen
Bürgerbegehrens zusichern zu lassen. In NRW soll zuerst der Rat selber
entscheiden, der jeweilige Hauptausschuss nur ersatzweise, wenn dem Rat
etwa wegen Ferien oder seltener Sitzungen keine zeitnahe Entscheidung
möglich ist. Die Vorprüfung muss hierzu von den Initiatoren des
Bürgerbegehrens beantragt werden.
Ganz verschwinden werden unzulässige Bürgerbegehren mit der
Regeländerung allerdings nicht. „Überflüssige Hürden wie
Themenausschlüsse und knappe Einreichungsfristen stehen leider weiter in
der Gemeindeordnung. Solange diese Hürden weiter bestehen, werden
Bürgerbegehren immer wieder Probleme bekommen“, bedauert Trennheuser.
Mehr Informationen: Die Vorprüfung von Bürgerbegehren
http://nrw.mehr-demokratie.de/themen/buergerentscheid/was-wir-wollen/vorpruefung
Thorsten Sterk
Pressesprecher
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Mehr Demokratie e.V.
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