[MD Presse] Vorprüfung für Bürgerbegehren kommt

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Mi Dez 12 14:00:20 CET 2018


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW


Pressemitteilung 48/12
Köln, 12.12.2018



Vorprüfung für Bürgerbegehren kommt
Mehr Demokratie begrüßt Änderung der Gemeindeordnung

Der Landtag beschließt heute eine Verbesserung der Regeln für 
Bürgerbegehren in Nordrhein-Westfalen. Künftig sollen 
direkte-demokratische Initiativen in Städten und Gemeinden bereits vor 
Beginn der Unterschriftensammlung auf ihre Zulässigkeit geprüft werden. 
Bisher geschieht dies erst nach Einreichung der Unterschriften. Die 
Initiative „Mehr Demokratie“ begrüßt die Änderung.

„Mit der Vorprüfung wird die Zahl der Bürgerbegehren, die aufgrund von 
Formfehlern für unzulässig erklärt werden, zurückgehen. Wird ein 
Begehren vor Beginn der Unterschriftensammlung auf Herz und Nieren 
geprüft, können Fehler rechtzeitig entdeckt und ausgemerzt werden“, sagt 
Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr 
Demokratie“.

Laut Statistik seines Vereins sind in NRW seit 1994 rund 40 Prozent 
aller eingereichten Bürgerbegehren für unzulässig erklärt worden. 
„Dieser Anteil ist enorm hoch. Wenn es um Fehler in der Fragestellung 
oder Begründung von Bürgerbegehren geht, lässt sich die Unzulässigkeit 
mit der Vorprüfung in Zukunft verhindern“, erläutert Trennheuser.

Die Gemeindeordnung stellt an Bürgerbegehren verschiedene Anforderungen. 
So muss die Unterschriftenliste eine Fragestellung enthalten, die im 
Fall eines Bürgerentscheids auch auf dem Stimmzettel steht. Außerdem 
müssen die Bürgerbegehrensinitiatoren ihre Argumente in einer Begründung 
darlegen. Zudem bedarf es einer Schätzung der Kosten, die einer Kommune 
entstehen, wenn ein Bürgerbegehren erfolgreich ist. Diese 
Kostenschätzung wird von der jeweiligen Gemeinde erstellt. Außerdem 
müssen bis zu drei Vertretungsberechtigte benannt werden, die für die 
Anmeldung eines Bürgerbegehrens wichtig sind, aber auch für den Fall, 
dass gegen einen Unzulässigkeitsbeschluss eines Rates zu einem 
Bürgerbegehren geklagt werden soll.

Eine Vorprüfung von Bürgerbegehren gibt es bereits in Berlin und 
Thüringen. In Niedersachsen besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag vom 
jeweiligen Hauptausschuss des Rates die Zulässigkeit des eigenen 
Bürgerbegehrens zusichern zu lassen. In NRW soll zuerst der Rat selber 
entscheiden, der jeweilige Hauptausschuss nur ersatzweise, wenn dem Rat 
etwa wegen Ferien oder seltener Sitzungen keine zeitnahe Entscheidung 
möglich ist. Die Vorprüfung muss hierzu von den Initiatoren des 
Bürgerbegehrens beantragt werden.

Ganz verschwinden werden unzulässige Bürgerbegehren mit der 
Regeländerung allerdings nicht. „Überflüssige Hürden wie 
Themenausschlüsse und knappe Einreichungsfristen stehen leider weiter in 
der Gemeindeordnung. Solange diese Hürden weiter bestehen, werden 
Bürgerbegehren immer wieder Probleme bekommen“, bedauert Trennheuser.

Mehr Informationen: Die Vorprüfung von Bürgerbegehren
http://nrw.mehr-demokratie.de/themen/buergerentscheid/was-wir-wollen/vorpruefung

Thorsten Sterk
Pressesprecher

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Mehr Demokratie e.V.
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