[MD Presse] [PM] 5.090 Unterschriften für mehr Einfluss beim Wählen

Dirk Schumacher | Mehr Demokratie e.V. dirk.schumacher at mehr-demokratie.de
Fr Jun 22 12:30:13 CEST 2018


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Bremen/Niedersachsen

Pressemitteilung 12/2018
Bremen, den 22. Juni 2018

5.090 Unterschriften für mehr Einfluss beim Wählen 
Mehr Demokratie beantragt Volksbegehren über das Wahlrecht

Der Verein Mehr Demokratie hat heute 5.090 gültige Unterschriften für den Zulassungsantrag „Mehr Demokratie beim Wählen – Unseren Einfluss sichern und stärken“ beim Landeswahlleiter eingereicht. Mit den Unterschriften beantragt Mehr Demokratie e.V. ein Volksbegehren. Dessen Ziel ist es, das im Februar durch die Bürgerschaft geänderte Wahlgesetz bürgernah zu gestalten. „Mit der Änderung wurde der Einfluss der Wählerinnen und Wähler deutlich eingeschränkt. Diesen Einfluss wollen wir mit unserem Vorschlag erhalten und ausbauen“ erklärt Katrin Tober, Vertrauensperson des Volksbegehrens. 

Die Unterschriften hat Mehr Demokratie im Zeitraum zwischen Ende März und 22. Mai gesammelt. Tober freut sich über die Resonanz auf die Unterschriftensammlung. Viele Mitglieder und Aktive von Mehr Demokratie e.V. waren an der Unterschriftensammlung beteiligt. „Herzlichen Dank an alle, die für unser Wahlrecht unterschrieben und Unterschriften gesammelt haben“ erklärt Tober. Bei vielen Menschen herrsche Unverständnis, dass das von über 70.000 Menschen unterstützte Wahlrecht geändert wurde, weiß Tober zu berichten.

Der Landeswahlleiter reicht den Antrag an den Senat weiter, der zwei Monate Zeit für die Zulässigkeitsprüfung hat. Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren wird drei Monate dauern. Unterstützen mindestens fünf Prozent der Wahlberechtigten im Land Bremen den Vorschlag von Mehr Demokratie, würde der Volksentscheid im nächsten Jahr stattfinden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Listenstimmen zukünftig gleichmäßig auf alle Kandidierenden verteilt werden und zu den Personenstimmen hinzugezählt werden. Die bisher erfolgte Berechnung der Anteile der Personen- und Listenstimmen innerhalb einer Fraktion entfällt damit. Der Einfluss der Bürgerinnen auf die personelle Zusammensetzung der Bürgerschaft steigt. Würden es nach dem Parteien-Wahlrecht nur noch 7 Kandidierende über persönliche Stimmen von hinteren Listenplätzen ins Parlament schaffen, sind es nach dem Mehr Demokratie-Entwurf 26 Abgeordnete.  

Auch unerwünschte Effekte, z.B. dass im Einzelfall Personenstimmen Kandidierenden schaden, können nun nicht mehr auftreten. Zusätzlich schlägt Mehr Demokratie vor, dass leere Stimmzettel und zurückgewiesene Wahlbriefe gesondert ausgewiesen und nicht mehr als ungültig gewertet werden. Werden mehr als fünf Stimmen innerhalb eines Wahlvorschlages abgegeben, gilt das nicht mehr als ungültig. Die Stimmen werden dann zur Berechnung der Stärke einer Fraktion herangezogen (Heilungsregel).

Internetseite des Volksbegehrens:
https://www.fuenf-richtige.de

Dirk Schumacher
Pressesprecher

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