[MD Presse] Volksentscheid Tegel: Rechtliche Zweifel an der Umsetzbarkeit kommen zu spät

Anselm Renn anselm.renn at mehr-demokratie.de
Mi Mär 28 10:17:58 CEST 2018


Mehr Demokratie e.V.

Landesverband Berlin-Brandenburg

Pressemitteilung

27.03.2017

 

Senatsbeschluss zu Volksentscheid Tegel: Rechtliche Zweifel an der Umsetzbarkeit kommen zu spät 

+++ Fachverband mahnt: Fehler bei der Zulässigkeitsprüfung dürfen nicht wiederholt werden +++

 

Der Fachverband Mehr Demokratie kritisiert den vom Senat beschlossenen Umgang mit dem Volksentscheid „Berlin braucht Tegel“. Der Verein bemängelte die unzureichende Zulässigkeitsprüfung im Vorfeld des Volksbegehrens. Die im Nachgang stattgefundene intensive juristische Auseinandersetzung hinsichtlich der rechtlichen Umsetzbarkeit des Volksbegehrens kam, so Mehr Demokratie, viel zu spät. 

 

„Volksbegehren müssen nach Einreichung der erforderlichen Unterschriften eingehend auf ihre rechtliche Umsetzbarkeit geprüft werden. Das ist anscheinend nicht ausreichend geschehen“, sagt Oliver Wiedmann, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie Berlin-Brandenburg. „Stimmen die Bürger über eine Frage ab, deren Umsetzbarkeit unsicher ist, so büßt die direkte Demokratie in der Bevölkerung an Vertrauen ein”, so Wiedmann weiter.

 

„Hätte der Senat das Volksbegehren im Vorfeld vernünftig begutachtet, wäre die Umsetzbarkeit gerichtlich geprüft worden. So gewinnt man allerdings den Eindruck, dass das Volksbegehren nicht ernst genommen wurde“, kommentiert Wiedmann.

 

Dieser schwerwiegende Fehler müsse zukünftig vermieden werden, damit bürgerliche Mitbestimmung nicht noch weiter geschwächt wird. Es sei jetzt Aufgabe des Senats, auch die jüngst vorgebrachten rechtlichen Zweifel am Volksbegehren für mehr Videoüberwachung einer gründlichen Normenkontrolle zu unterziehen.

 

+++Hintergrund+++

 

Volksbegehren und Volksentscheide sind klar in der Verfassung von Berlin geregelt. Ein zentraler Bestandteil ist die präventive Normenkontrolle durch den Senat nach Einreichung des Volksbegehrensantrags. Volksbegehren, die gegen die Verfassung von Berlin, das Grundgesetz oder sonstiges Bundesrecht verstoßen, sind unzulässig. Volksbegehren über Gesetze sind nur dann zugelassen, sofern das Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz hat. Bei der Abstimmung am 24.09.17 hatte sich eine klare Mehrheit (56,2 Prozent) für die dauerhafte Offenhaltung des Flughafen Tegels ausgesprochen. 41,7 Prozent der Abstimmenden votierten gegen den Weiterbetrieb Tegels nach der Öffnung des Flughafens BER. Der Entscheid zum Flughafen war dabei der insgesamt sechste Volksentscheid des Landes Berlin, allerdings erst der zweite ohne rechtliche Verbindlichkeit.

 

Bei Rückfragen: Oliver Wiedmann, 0163/1914207

 

Anselm Renn   

Kampagnen- und Öffentlichkeitsarbeit,

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