[MD Presse] [PM] Hessischer Landtag beschließt überfällige Reform der Volksgesetzgebung

Felix Hoffmann | Mehr Demokratie e.V. felix.hoffmann at mehr-demokratie.de
Do Mai 24 17:53:11 CEST 2018


Pressemitteilung 
Mehr Demokratie e.V. 
Landesverband Hessen	
24.05.2018

Hessischer Landtag beschließt überfällige Reform der Volksgesetzgebung
„Vorne Top, hinten Flop“, urteilt der Fachverband Mehr Demokratie 

Heute beschloss der hessische Landtag im Zuge der größten Verfassungsreform der Landesgeschichte eine Reformierung der Volksgesetzgebung. Aus Sicht des Fachverbands Mehr Demokratie ist diese längst überfällig. Jahrzehntelang blockierte die bundesweit höchste Unterschriftenhürde im Volksbegehren jegliche Praxis. „Vorne Top, hinten Flop“, beurteilt Mehr Demokratie den Änderungsvorschlag, über den die hessischen Bürger/innen zeitgleich mit der Landtagswahl am 28. Oktober abstimmen werden. 

Die heute in dritter Lesung beschlossene Reform der Volksgesetzgebung überzeugt Mehr Demokratie nur in Teilen: „In einem Verfahrensschritt wird die Volksgesetzgebung gestärkt, in einem anderen geschwächt“, konstatiert Matthias Klarebach, Landesvorstandsmitglied. Zwar wird die bundesweit höchste Unterschriftenhürde im Volksbegehren von 20 auf fünf Prozent gesenkt, andererseits jedoch eine neue Hürde im Volksentscheid eingeführt. Bislang entschied die hessische Bevölkerung mit einfacher Mehrheit. Jetzt soll der Volksentscheid an ein Zustimmungsquorum von 25 Prozent geknüpft werden. Nur wenn über eine Millionen Bürger/innen das Anliegen befürworten, kommt demnach die Abstimmung zustande. „Die Erfahrungen der anderen Bundesländer zeigen, dass dies häufig nicht erreichbar ist und bürgerschaftliches Engagement ins Leere läuft“, kritisiert Klarebach. 

Ferner bleiben weitere Regularien unberührt, da diese keinen Verfassungsrang genießen. Mit mehr als 80.000 benötigten Unterschriften für den Zulassungsantrag eines Volksbegehrens, liegt nach wie vor der bundesweite Höchstwert in Hessen. Zudem dürfen die Unterschriften im Volksbegehren nicht frei gesammelt, sondern nur auf den Ämtern abgegeben werden. „Entsprechende Erleichterungen wären für ein bürgerfreundliches und qualitatives Verfahren enorm wichtig“, sagt Felix Hoffmann, Bundesvorstandsmitglied. Da das Ausführungsgesetz nach der Verfassungsreform angepasst werden muss, sieht Hoffmann die Chance auf Verbesserung: „Wir appellieren an die Fraktionen, die Reform zu Ende zu denken und in der kommenden Legislaturperiode an diesen Stellschrauben zu drehen, um den hessischen Bürger/innen ein faires Mitspracheinstrument zu geben.“ 

Weitere Informationen: 

Stellungnahme zum Gesetzentwurf: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2018-02-13_Stellungnahme_Volksgesetzgebung_Hessen.pdf


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Rückfragen beantwortet: 
Felix Hoffmann
0152-327 095 38
felix.hoffmann at mehr-demokratie.de



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