[MD Presse] [PM] Bremen: Direkte Demokratie im Aufwind

Dirk Schumacher | Mehr Demokratie e.V. dirk.schumacher at mehr-demokratie.de
Do Okt 4 10:39:11 CEST 2018


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Bremen/Niedersachsen

Pressemitteilung 22/2018
Bremen, den 4. Oktober 2018

Bremen: Direkte Demokratie im Aufwind
Bremens Bürgerinnen und Bürger dürfen seltener abstimmen als die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs

Heute startet die Eintragungsfrist des Volksbegehrens zur Erhaltung des Rennbahngeländes Neue Vahr. Mehr Demokratie e.V. weist darauf hin, dass zum ersten Mal in der bremischen Geschichte zwei Volksbegehren parallel laufen. „Bremen schreibt gerade Demokratiegeschichte, zwei zeitgleich laufende Volksbegehren sind in Deutschland eine Ausnahme“, freut sich Tim Weber, Geschäftsführer von Mehr Demokratie e.V.

Die Zulassungsanträge wurden Ende Juni und Ende August eingereicht. Sie waren die Voraussetzung für die Zulassung der Volksbegehren. Der Senat hat die Volksbegehren Anfang August bzw. Ende September zugelassen.

Seit dem 13. August läuft das Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“. Das letzte Volksbegehren ist zwölf Jahre her und forderte die Einführung des Fünf-Stimmen-Wahlrechts. Es war gleichzeitig mit über 70.000 Unterschriften das erste erfolgreiche Volksbegehren. Bis dahin sind alle Volksbegehren an der nötigen Unterschriftenzahl oder an der Zulässigkeit gescheitert.

Das Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“ benötigt ca. 24.000 Unterschriften (Land), das Volksbegehren zur Erhaltung der Rennbahn ca. 21.000 Unterschriften (Stadt). Ein Volksbegehren ist, so Mehr Demokratie, keine Entscheidung in der Sache, sondern ein Antrag auf Volksentscheid. Dieser wird wie eine Wahl organisiert. Damit das Ergebnis des Volksentscheids verbindlich ist, gibt es zwei Erfolgsbedingungen: Mehrheit der abgegebenen Stimmen sowie eine Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. „Volksbegehren führen zu Volksentscheiden. Die Bremische Verfassung sichert dieses Recht den Bürgerinnen und Bürger zu. Ein Volksbegehren zu unterstützen, ist gelebte Demokratie“, erläutert Weber.

In Bremen gab es noch keinen einzigen Volksentscheid aufgrund eines Volksbegehrens. In Hamburg gab es bereits sieben Volksentscheide aufgrund von Volksbegehren seit 1998. Der letzte Volksentscheid im Land Bremen, bei dem eine Mehrheit für die vierjährige Legislaturperiode stimmte, wurde von der Bürgerschaft selbst eingeleitet.

Dirk Schumacher
Pressesprecher

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