[MD Presse] [PM] Bürgerbegehren: NRW lernt von Niedersachsen

Dirk Schumacher | Mehr Demokratie e.V. dirk.schumacher at mehr-demokratie.de
Do Sep 13 12:09:24 CEST 2018


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Bremen/Niedersachsen

Pressemitteilung 18/2018
Bremen, den 13. September 2018

Bürgerbegehren: NRW lernt von Niedersachsen
Mehr Demokratie: Niedersachsen lernt nichts von NRW

In Nordrhein-Westfalen will die Landesregierung Bürgerbegehren und Bürgerentscheide reformieren. Darüber informiert heute der Verein Mehr Demokratie. So soll bei Bürgerbegehren eine Vorabprüfung der Zulässigkeit nach niedersächsischem Vorbild eingeführt werden. Damit erfahren Bürgerinitiativen vor Beginn der Unterschriftensammlung, ob ihr Bürgerbegehren alle rechtliche Anforderungen erfüllt. In Niedersachsen gibt es diese Möglichkeit seit 2009. Damit soll vermieden werden, dass tausende Unterschriften gesammelt werden, die wegen Formfehlern später im Papierkorb landen. „Schön, dass NRW von Niedersachsen lernt. Aber Niedersachsen könnte auch 'mal von NRW lernen, was wir bei Bürgerbegehren besser machen können“ merkt Tim Weber, Geschäftsführer von Mehr Demokratie e.V. an.

Wie Weber weiter erklärt, könnte Niedersachsen gleich an mehreren Stellen Regelungen aus NRW übernehmen. So sei der Themenausschlusskatalog in NRW weniger weitgehend. In NRW könne leichter über Bebauungspläne abgestimmt werden, da der Aufstellungsbeschluss bei Bebauungsplänen anders als in Niedersachsen für Bürgerbegehren geöffnet sei. „Gerade bei Planungsfragen geht es ans Eingemachte, dort wollen Bürgerinnen und Bürger entscheiden“ führt Weber aus. Das Lernen von NRW sei dringend notwendig, da in Niedersachsen erst 101 Bürgerentscheide in über 20 Jahren stattgefunden hätten.

Auch die Unterschriftenhürde für Bürgerbegehren sei in NRW besser geregelt, so Weber weiter. Dort gelte eine differenziertere Staffelung als in Niedersachsen. Während in Niedersachsen in Kommunen bis 100.000 Einwohner Unterschriften von zehn Prozent der Stimmberechtigten für ein Bürgerbegehren gesammelt werden müssten, gelte diese Hürde in NRW nur für Kommunen bis 10.000 Einwohner. Danach sinke die Hürde bis 100.000 Einwohner schrittweise auf bis zu sechs Prozent. Auch für größere Kommunen liege das Quorum niedriger als in Niedersachsen.

Bei Bürgerentscheiden gelte in NRW die 20-Prozent-Abstimmungshürde nur für Kommunen bis 50.000 Einwohner, bis 100.000 Einwohner liege diese bei 15 Prozent, bei mehr als 100.000 Einwohner gelte nur noch eine zehnprozentige Hürde. In Niedersachsen gilt die 20-Prozent-Hürde bei Bürgerentscheiden einheitlich für alle Kommunen.

Informationen zur Reform in NRW:
<http://nrw.mehr-demokratie.de/news-einzelansicht/news/buergerbegehren-reform-auf-dem-weg>

Dirk Schumacher
Pressesprecher

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