[MD Presse] [PM] Bürgerentscheids-Regeln in Rinteln gesetzeswidrig - Mehr Demokratie kritisiert Beschluss des Rintelner Stadtrates

Dirk Schumacher | Mehr Demokratie e.V. dirk.schumacher at mehr-demokratie.de
Mo Jul 1 12:09:32 CEST 2019


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Bremen/Niedersachsen

Pressemitteilung 14/2019
Bremen, den 1. Juli 2019

Bürgerentscheids-Regeln in Rinteln gesetzeswidrig
Mehr Demokratie kritisiert Beschluss des Rintelner Stadtrates

In Rinteln hat der Stadtrat vergangene Woche über die Bedingungen für einen möglichen Bürgerentscheid über den Brückentorsaal beraten und entschieden. Demnach soll es statt der bei der letzten Kommunalwahl geöffneten 27 Wahllokale bei einem möglichen Bürgerentscheid nur elf Abstimmungslokale geben. Das hat der Stadtrat beschlossen. Mehr Demokratie e.V. kritisiert diesen Beschluss als rechtswidrig. „Der Gesetzgeber hat 2010 aus guten Gründen beschlossen, dass Wahlen und Abstimmungen unter gleichen Bedingungen stattfinden“ erklärt Tim Weber, Geschäftsführer von Mehr Demokratie e.V.

Laut Kommunalverfassungsgesetz soll die Abstimmung in den Räumen stattfinden, die für die letzte Kommunalwahl als Abstimmungsräume bestimmt worden sind. Diese Formulierung wurde Ende 2010 ins Kommunalverfassungsgesetz eingefügt, um willkürliche Reduzierung von Abstimmungslokalen bei Bürgerentscheiden zu beenden. Dies sei, ohne diese Regelung, zuvor langjährige Praxis in Niedersachsen gewesen. Teilweise habe es Bürgerentscheide mit nur einem Stimmlokal gegeben. „Einen Fall wie in Rinteln hatten wir seit der Gesetzesänderung 2010 noch nicht“ schildert Weber die Praxis. 

Zwar handele es sich hier laut Mehr Demokratie e.V. um eine „Soll-Formulierung“. Diese sei gewählt worden, um flexibel reagieren zu können, sollten z.B. Wahlräume nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies sei denkbar, wenn Grundschulen oder Verwaltungsräume nicht mehr existierten. Es sei Absicht des Gesetzgebers gewesen, die Bedingungen bei
Bürgerentscheiden an die Bedingungen bei Wahlen anzugleichen und nicht, den Kommunen Gestaltungsspielräume bei der Durchführung von Bürgerentscheiden zu verschaffen. „Deshalb halten wir den Beschluss für rechtswidrig und auch politisch für falsch“ erklärt Tim Weber abschließend. Seit der Gesetzesänderung seit die Abstimmungsbeteiligung
bei Bürgerentscheiden deutlich gestiegen. Auch sei das Zustimmungsquorum seltener verfehlt worden.

In Rinteln steht ein Bürgerbegehren für den Erhalt des Brückentorsaales kurz vor dem Abschluss. Mit dem Bürgerbegehren soll ein Abriss es Gebäudes verhindert werden. Es handelt sich um das zweite Bürgerbegehren in Rinteln. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurde in Niedersachsen 1996 eingeführt. Einen Bürgerentscheid hat es in Rinteln noch nie gegeben.

Dirk Schumacher
Pressesprecher

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