[MD Presse] Fwd: PM Mehr Demokratie ruft 16- und 17-Jährige zum Einspruch gegen EU-Wahl auf

Anne Dänner presse at mehr-demokratie.de
Mo Jun 24 10:24:08 CEST 2019



Wahlrecht für Jugendliche soll auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden

+++ Mehr Demokratie ruft 16- und 17-Jährige zum Einspruch gegen EU-Wahl 
auf +++

Vor dem Hintergrund der Feststellung des endgültigen EU-Wahl-Ergebnisses 
im Bundeswahlausschuss am heutigen Montag (24.6.) fordert der Verein 
Demokratie 16- und 17-Jährige zum Einspruch gegen die EU-Wahl auf. Nach 
einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Hermann Heußner (Hochschule 
Osnabrück) und Prof. Dr. Arne Pautsch (Hochschule Ludwigsburg) ist der 
Ausschluss von 16- und 17-Jährigen bei der Europawahl am 26. Mai dieses 
Jahres nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Noch bis 26. Juli können Jugendliche, wie alle Bürgerinnen und Bürger, 
gegen die EU-Wahl beim Bundestag Einspruch einlegen. Dies sehe das 
Europawahlgesetz vor. Weise der Bundestag die Einsprüche zurück, könne 
eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht 
werden. Der Verein Mehr Demokratie plant, im Bündnis mit anderen 
Organisationen, die Jugendlichen bei der Anrufung des 
Bundesverfassungsgerichts zu begleiten. „Wir wollen deutlich machen, 
dass der Ausschluss von 16- und 17-Jährigen von der EU-Wahl weder 
zeitgemäß noch verfassungsgemäß ist und das Wahlrecht für Jugendliche 
auf dem Rechtsweg durchsetzen“, so Ralf-Uwe Beck, 
Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie.

Für den Einspruch gegen die EU-Wahl kann ein Muster-Text genutzt werden, 
den Mehr Demokratie auf seiner Website zum Download bereitgestellt hat: 
https://www.mehr-demokratie.de/themen/wahlrecht/wahlalterabsenkung/

*Hintergrund: *

Nachdem das Bundesverfassungsgericht den pauschalen Ausschluss von 
vollständig betreuten Menschen für verfassungswidrig erklärt hat, ist 
nach Ansicht von Heußner und Pautsch auch der Wahlrechtsausschluss von 
Minderjährigen neu zu bewerten. Weder das Grundgesetz noch das 
Europarecht schreibe ein Wahlmindestalter von 18 Jahren für die Wahlen 
zum EU-Parlament fest. Der Wahlrechtsausschluss sei nur dann 
verfassungsgemäß, wenn den Betroffenen die notwendige Einsichts- und 
Urteilsfähigkeit fehle. Das aber dürfe mindestens für 16- und 17-Jährige 
bezweifelt werden. So ergebe sich mit dem Wahlrechtsausschluss eine 
verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber allen volljährigen 
Personen mit fehlender Einsichts- und Urteilsfähigkeit, die dennoch 
wählen dürfen.

Das Rechtsgutachten ist hier einsehbar: 
https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2019-04-09__Heussner_Pautsch_Kurzgutachten_EU-Wahl.pdf

Zur Sitzung des Bundeswahlausschusses 
https://www.bundeswahlleiter.de/info/presse/mitteilungen/europawahl-2019/36_19_3sitzung-bwa.html

-- 
Mehr Demokratie e.V.
Anne Dänner
Pressesprecherin, Leitung Bereich Öffentlichkeitsarbeit
presse at mehr-demokratie.de
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Eintragung im Vereinsregister. Registergericht: Amtsgericht Bonn. Registernummer: VR 5707

geschäftsführender Bundesvorstand: Roman Huber

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