[MD Presse] Fwd: PM Mehr Demokratie ruft 16- und 17-Jährige zum Einspruch gegen EU-Wahl auf
Anne Dänner
presse at mehr-demokratie.de
Mo Jun 24 10:24:08 CEST 2019
Wahlrecht für Jugendliche soll auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden
+++ Mehr Demokratie ruft 16- und 17-Jährige zum Einspruch gegen EU-Wahl
auf +++
Vor dem Hintergrund der Feststellung des endgültigen EU-Wahl-Ergebnisses
im Bundeswahlausschuss am heutigen Montag (24.6.) fordert der Verein
Demokratie 16- und 17-Jährige zum Einspruch gegen die EU-Wahl auf. Nach
einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Hermann Heußner (Hochschule
Osnabrück) und Prof. Dr. Arne Pautsch (Hochschule Ludwigsburg) ist der
Ausschluss von 16- und 17-Jährigen bei der Europawahl am 26. Mai dieses
Jahres nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Noch bis 26. Juli können Jugendliche, wie alle Bürgerinnen und Bürger,
gegen die EU-Wahl beim Bundestag Einspruch einlegen. Dies sehe das
Europawahlgesetz vor. Weise der Bundestag die Einsprüche zurück, könne
eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht
werden. Der Verein Mehr Demokratie plant, im Bündnis mit anderen
Organisationen, die Jugendlichen bei der Anrufung des
Bundesverfassungsgerichts zu begleiten. „Wir wollen deutlich machen,
dass der Ausschluss von 16- und 17-Jährigen von der EU-Wahl weder
zeitgemäß noch verfassungsgemäß ist und das Wahlrecht für Jugendliche
auf dem Rechtsweg durchsetzen“, so Ralf-Uwe Beck,
Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie.
Für den Einspruch gegen die EU-Wahl kann ein Muster-Text genutzt werden,
den Mehr Demokratie auf seiner Website zum Download bereitgestellt hat:
https://www.mehr-demokratie.de/themen/wahlrecht/wahlalterabsenkung/
*Hintergrund: *
Nachdem das Bundesverfassungsgericht den pauschalen Ausschluss von
vollständig betreuten Menschen für verfassungswidrig erklärt hat, ist
nach Ansicht von Heußner und Pautsch auch der Wahlrechtsausschluss von
Minderjährigen neu zu bewerten. Weder das Grundgesetz noch das
Europarecht schreibe ein Wahlmindestalter von 18 Jahren für die Wahlen
zum EU-Parlament fest. Der Wahlrechtsausschluss sei nur dann
verfassungsgemäß, wenn den Betroffenen die notwendige Einsichts- und
Urteilsfähigkeit fehle. Das aber dürfe mindestens für 16- und 17-Jährige
bezweifelt werden. So ergebe sich mit dem Wahlrechtsausschluss eine
verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber allen volljährigen
Personen mit fehlender Einsichts- und Urteilsfähigkeit, die dennoch
wählen dürfen.
Das Rechtsgutachten ist hier einsehbar:
https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2019-04-09__Heussner_Pautsch_Kurzgutachten_EU-Wahl.pdf
Zur Sitzung des Bundeswahlausschusses
https://www.bundeswahlleiter.de/info/presse/mitteilungen/europawahl-2019/36_19_3sitzung-bwa.html
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Mehr Demokratie e.V.
Anne Dänner
Pressesprecherin, Leitung Bereich Öffentlichkeitsarbeit
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