[MD Presse] Trotz Mehrheit: Bürgerentscheid in Oelde wegen sechs fehlender Stimmen ungültig

Achim Wölfel presse.nrw at mehr-demokratie.de
Mo Mär 25 15:02:16 CET 2019


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW
Pressemitteilung 12/2019
25.03.19

Trotz Mehrheit: Bürgerentscheid in Oelde wegen sechs fehlender Stimmen ungültig

Das Bürgerbegehren gegen die Umgestaltung des Marktplatzes in Oelde ist beim gestrigen Bürgerentscheid haarscharf am Zustimmungsquorum gescheitert. Insgesamt votierte zwar eine Mehrheit von 51,2 Prozent – das entspricht 4.925 Bürgern – im Sinne des Bürgerbegehrens und damit gegen die Umgestaltung des Marktplatzes. Zum Erreichen des Zustimmungsquorums von 20 Prozent fehlten jedoch sechs Stimmen. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 39,1 Prozent. 

Der Fachverband Mehr Demokratie fordert angesichts dieses Ergebnisses die Abschaffung des Zustimmungsquorums. „Die um Haaresbreite verpasste Mindestzustimmung von gerade einmal sechs Stimmen zeigt überdeutlich, wie irrsinnig das Zustimmungsquorum ist“, kommentiert Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, den Bürgerentscheid. Die Stimmen von 4.925 Bürgerinnen und Bürgern blieben nun ungehört. „Statt den 39,1 Prozent, die an der Abstimmung teilgenommen haben, haben sechs Menschen entschieden, die am Sonntag auf der Couch sitzen geblieben sind!“, kritisierte Trennheuser die bestehende Regelung in der Gemeindeordnung. 

Nachdem der Oelder Stadtrat im September 2018 eine Umgestaltung des Marktplatzes beschlossen hatte, bildete sich eine Bürgerinitiative gegen das Vorhaben. Aus Sicht der Initiative wurden die Bürger nicht ausreichend in die Planung der Marktplatzumgestaltung einbezogen. Darüber hinaus entstünden der Stadt bei dem Umbauvorhaben unverhältnismäßig hohe Kosten. Die Befürworter der Umgestaltung verweisen auf die mangelnde Aufenthaltsqualität des Marktplatzes sowie fehlenden Platz für Wochenmarkt und Sonderveranstaltungen.  

Das Zustimmungsquorum bei Bürgerbegehren richtet sich nach der Gemeindegröße und beträgt zwischen 10 und 20 Prozent. Bürgerbegehren, die an der Wahlurne zwar eine Mehrheit der Stimmen erhalten, aber das vorgeschriebene Zustimmungsquorum nicht erreichen, bezeichnet man als „unecht gescheitert“. Erst Anfang des Jahres hatte ein Bürgerbegehren in Bad Honnef für den Erhalt eines Stadtgartens trotz Mehrheit das Zustimmungsquorum nicht erreicht. Mehr Demokratie äußerte sich bereits wiederholt kritisch zum Zustimmungsquorum. 


Achim Wölfel 
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
Mehr Demokratie e.V. NRW 
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