[MD Presse] PM [Nachtrag] Landtag in Baden-Württemberg beschließt Aufhebung der Einreichungsfrist für Bürgerbegehren wegen Corona-Pandemie
Anne Dänner
presse at mehr-demokratie.de
Mo Mai 11 13:11:31 CEST 2020
*Landtag in Baden-Württemberg beschließt Aufhebung der Einreichungsfrist
für Bürgerbegehren wegen Corona-Pandemie*
Auf Initiative von Mehr Demokratie e.V. hat der Landtag von
Baden-Württemberg am 7. Mai 2020 eine mit sofortiger Wirkung in Kraft
tretende Änderung der Gemeindeordnung beschlossen. Anlässlich der
Corona-Krise wird die Einreichungsfrist für Bürgerbegehren und
Einwohneranträge für längere Zeit aufgehoben.
Bürgerbegehren und Einwohneranträge, die sich gegen im Kalenderjahr 2020
gefasste Beschlüsse von Gemeinderäten richten, können noch bis zum 31.
März 2021 rechtsgültig eingereicht werden. Somit haben Bürgerinitiativen
nun einen erheblichen zeitlichen Spielraum erhalten und sind nicht mehr
gezwungen, unter Corona-Bedingungen sofort Unterschriften sammeln zu
müssen, um ihre Rechte zu wahren. Dies ist sowohl im Sinne einer
Verminderung von Infektionsrisiken als auch im Sinne einer Vermeidung
von Rechtsstreitigkeiten. Im hessischen Bensheim droht aktuell bereits
eine gerichtliche Auseinandersetzung, weil wegen der Corona-Pandemie die
Einreichungsfrist für ein Bürgerbegehren nicht eingehalten werden konnte.
Mehr Demokratie e.V. fordert andere Bundesländer dazu auf, dem
baden-württembergischen Beispiel zu folgen und ihre Einreichungsfristen
für Bürgerbegehren ebenfalls unverzüglich auszusetzen. Lediglich in
Bayern und Schleswig-Holstein besteht ohnehin keine Einreichungsfrist
für Bürgerbegehren, so dass nur in diesen zwei Bundesländern aktuell
keine Handlungsbedarf bestehe.
Der Landtag von Baden-Württemberg beschloss die Gesetzesänderung
kurzfristig aufgrund einer Initiative des baden-württembergischen
Landesverbands von Mehr Demokratie e.V., der aufgezeigt hatte, dass
derzeit in 15 baden-württembergischen Gemeinden Unterschriftensammlungen
für Bürgerbegehren oder Einwohneranträge in Durchführung oder
Vorbereitung sind. „Wir danken den Landtagsfraktionen von Grünen, CDU,
SPD und FDP, dass sie unseren Vorschlag für die Gesetzesänderung so kurz
aufgegriffen und umgesetzt haben. Dies zeugt von hohem politischen
Verantwortungsbewusstsein im Sinne des Bürgerinnen und Bürger“, erklärte
der baden-württembergische Landesvorsitzende von Mehr Demokratie e.V.,
Edgar Wunder. Nur die AfD hatte sich in der Landtagsdebatte gegen die
Aussetzung der Einreichungsfrist von Bürgerbegehren ausgesprochen. Dies
sei „unverantwortliche Ignoranz sowohl gegenüber den Gefahren des
Corona-Virus als auch gegenüber dem Wunsch der Bevölkerung nach
Bürgerbeteiligung“, kritisierte Edgar Wunder die AfD.
--
Mehr Demokratie e.V.
Anne Dänner
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