[MD Presse] PM [Nachtrag] Landtag in Baden-Württemberg beschließt Aufhebung der Einreichungsfrist für Bürgerbegehren wegen Corona-Pandemie

Anne Dänner presse at mehr-demokratie.de
Mo Mai 11 13:11:31 CEST 2020


*Landtag in Baden-Württemberg beschließt Aufhebung der Einreichungsfrist 
für Bürgerbegehren wegen Corona-Pandemie*

Auf Initiative von Mehr Demokratie e.V. hat der Landtag von 
Baden-Württemberg am 7. Mai 2020 eine mit sofortiger Wirkung in Kraft 
tretende Änderung der Gemeindeordnung beschlossen. Anlässlich der 
Corona-Krise wird die Einreichungsfrist für Bürgerbegehren und 
Einwohneranträge für längere Zeit aufgehoben.

Bürgerbegehren und Einwohneranträge, die sich gegen im Kalenderjahr 2020 
gefasste Beschlüsse von Gemeinderäten richten, können noch bis zum 31. 
März 2021 rechtsgültig eingereicht werden. Somit haben Bürgerinitiativen 
nun einen erheblichen zeitlichen Spielraum erhalten und sind nicht mehr 
gezwungen, unter Corona-Bedingungen sofort Unterschriften sammeln zu 
müssen, um ihre Rechte zu wahren. Dies ist sowohl im Sinne einer 
Verminderung von Infektionsrisiken als auch im Sinne einer Vermeidung 
von Rechtsstreitigkeiten. Im hessischen Bensheim droht aktuell bereits 
eine gerichtliche Auseinandersetzung, weil wegen der Corona-Pandemie die 
Einreichungsfrist für ein Bürgerbegehren nicht eingehalten werden konnte.

Mehr Demokratie e.V. fordert andere Bundesländer dazu auf, dem 
baden-württembergischen Beispiel zu folgen und ihre Einreichungsfristen 
für Bürgerbegehren ebenfalls unverzüglich auszusetzen. Lediglich in 
Bayern und Schleswig-Holstein besteht ohnehin keine Einreichungsfrist 
für Bürgerbegehren, so dass nur in diesen zwei Bundesländern aktuell 
keine Handlungsbedarf bestehe.

Der Landtag von Baden-Württemberg beschloss die Gesetzesänderung 
kurzfristig aufgrund einer Initiative des baden-württembergischen 
Landesverbands von Mehr Demokratie e.V., der aufgezeigt hatte, dass 
derzeit in 15 baden-württembergischen Gemeinden Unterschriftensammlungen 
für Bürgerbegehren oder Einwohneranträge in Durchführung oder 
Vorbereitung sind. „Wir danken den Landtagsfraktionen von Grünen, CDU, 
SPD und FDP, dass sie unseren Vorschlag für die Gesetzesänderung so kurz 
aufgegriffen und umgesetzt haben. Dies zeugt von hohem politischen 
Verantwortungsbewusstsein im Sinne des Bürgerinnen und Bürger“, erklärte 
der baden-württembergische Landesvorsitzende von Mehr Demokratie e.V., 
Edgar Wunder. Nur die AfD hatte sich in der Landtagsdebatte gegen die 
Aussetzung der Einreichungsfrist von Bürgerbegehren ausgesprochen. Dies 
sei „unverantwortliche Ignoranz sowohl gegenüber den Gefahren des 
Corona-Virus als auch gegenüber dem Wunsch der Bevölkerung nach 
Bürgerbeteiligung“, kritisierte Edgar Wunder die AfD.

-- 
Mehr Demokratie e.V.
Anne Dänner
Pressesprecherin, Leitung Bereich Öffentlichkeitsarbeit
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