[MD Presse] [PM] Mehr Demokratie: Bürgerbegehrens-Bericht 2020 veröffentlicht

Dirk Schumacher | Mehr Demokratie e.V. dirk.schumacher at mehr-demokratie.de
Di Sep 29 11:50:02 CEST 2020


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Bremen/Niedersachsen

Pressemitteilung 5/2020
Bremen, den 29. September 2020

Mehr Demokratie: Bürgerbegehrens-Bericht 2020 veröffentlicht
Niedersachsen hat aufgeholt – Es gibt noch Reformbedarf

Der Verein Mehr Demokratie hat heute den Bürgerbegehrens-Bericht 2020 vorgestellt. In dem Bericht wertet der Verein bundesweit alle Bürgerbegehren und Bürgerentscheide aus. Laut Bürgerbegehrens-Bericht gab es bis Ende 2019 ingesamt 8.099 direktdemokratische Verfahren aus kommunaler Ebene, davon 379 in Niedersachsen. Im Jahr 2019 wurden bundesweit 358 Verfahren gestartet, so viele wie seit Jahren nicht mehr. In Niedersachsen meldeten Bürgerinnen und Bürger 33mal Bürgerbegehren bei ihrer Kommunalverwaltung an. Bundesweit gab es 4.107 Bürgerentscheide, davon 114 in Niedersachsen.

Das sind auch für Niedersachsen mehr neue Bürgerbegehren als sonst in einem Jahr üblich: „Über mehr Bürgerbegehren freuen wir uns natürlich, denn dann entscheiden Bürger häufiger selbst“ zeigt sich Dirk Schumacher, Sprecher von Mehr Demokratie in Niedersachsen, erfreut. „Aber insgesamt sind die Zahlen für so ein großes Land eher mickrig“ so Schumacher weiter. Zwar sei Niedersachsen 2019 unter den Top 4 der Bundesländer mit den meisten neuen Bürgerbegehren zu finden. Aber 33 neue Bürgerbegehren in Niedersachsen stünden 152 Bürgerbegehren in Bayern gegenüber. Wie selten Bürgerbegehren stattfinden, zeige auch die Anwendungshäufigkeit. In Niedersachsen finde statistisch alle 62 Jahre ein Bürgerbegehren statt, in Bayern alle 17 Jahre, in Nordrhein-Westfalen sogar alle 13 Jahre.

Der Aufschwung im Jahr 2019 erklärt sich bundesweit durch viele Bürgerbegehren zu ökologischen Themen (z.B. die so genannnten Radentscheide). Dies sei in Niedersachsen nicht der Fall gewesen, so Mehr Demokratie. Das Thema, das hier die Menschen bewegt habe, seien die Straßenausbaubeiträge, die in vielen Kommunen noch erhoben werden. Zu diesem Thema gab es fünf Bürgerbegehren, die den Stopp von kostenpflichtigen Straßenbaumaßnahmen bewirken sollten. „Die Kurve steigt seit der Reform 2016. Ein Bürgerbegehren zu starten, ist jetzt leichter“ weiß Schumacher zu berichten.

Leider sei die Quote der unzulässigen Bürgerbegehren unverändert hoch und deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Dieser liege bei 29 Prozent, während die Quote in Niedersachsen bei 42,2 Prozent liege. Betrachte man nur den Zeitabschnitt seit der Reform 2016 liege die Quote bei ca. 30 Prozent, was Schumacher auf den entfallenen Kostendeckungsvorschlag zurückführt. „Niedersachsen hat aufgeholt, das zeigen die Zahlen. Aber es gibt noch Steigerungspotential“ erklärt Dirk Schumacher. So könnten weitere Reformen die Quote der unzulässigen Bürgerbegehren weiter senken und zu mehr Bürgerentscheiden führen.

Reformpotential sieht Schumacher bei der Reduzierung der Themenausschlüsse. Besonders Planungsfragen seien vom Bürgerbegehren ausgeschlossen. Das reduziere die Zahl der möglichen Bürgerbegehren deutlich. „Bürgerbegehren zur Planung von Gewerbe- oder Wohngebieten sind in Niedersachsen verboten, dabei sind das die Themen, die Menschen vor Ort bewegen“ äußert Schumacher sein Unverständnis für den Themenausschluss. Diesen Ausschluss gebe es in Bayern nicht und in anderen Bundesländern wie NRW und Baden-Württemberg nur teilweise. Deshalb sei die direktdemokratische Praxis dort ausgeprägter. 

Darüber hinaus sollen nach den Vorstellungen von Mehr Demokratie die Unterschriftenhürden vor allem mittelgroße Kommunen bis 100.000 Einwohner sinken. Das bei Bürgerentscheiden geltende Zustimmungsquorum sei ein weiterer Knackpunkt, der viele Bürgerbegehren um den Erfolg bringe. Wichtig sei auch der verpflichtende Versand eines Abstimmungsheftes vor Bürgerentscheide sowie eine Fairnessklausel.

Der Bürgerbegehrens-Bericht wird alle zwei Jahre veröffentlicht. Der Bericht entsteht in Zusammenarbeit von Mehr Demokratie e.V., der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung an der Bergischen Universität Wuppertal und der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie an der Philipps-Universität Marburg. Dies ist die sechste umfassende Darstellung der kommunalen direkten Demokratie in Deutschland und umfasst den Zeitraum von 1956 bis Ende 2019.

Der Bürgerbegehrens-Bericht 2020 zum Download:
https://bremen-nds.mehr-demokratie.de/presse/hintergrundmaterial/

Dirk Schumacher
Pressesprecher

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