[MD Presse] [PM] Volksbegehrensbericht 2021: Mehr Umweltschutz durch direkte Demokratie - Wenig los in Bremen

Dirk Schumacher | Mehr Demokratie e.V. dirk.schumacher at mehr-demokratie.de
Do Mär 17 12:04:04 CET 2022


Hallo, 

folgende Pressemitteilung hat der LV Bremen/Niedersachsen heute zum 
Volksbegehrensbericht an den Bremer Verteiler verschickt. 

Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Bremen/Niedersachsen

Pressemitteilung 5/2022
Bremen, den 17. März 2022

Volksbegehrensbericht 2021: Mehr Umweltschutz durch direkte Demokratie
+++ Direkte Demokratie: große Unterschiede zwischen den Ländern +++
Volksentscheide auf Bundesebene fehlen +++ 

Hinweis: Einordnung zu Bremen am Ende der PM

Direkte Demokratie schiebt den Klimaschutz mit an - das zeigt der
aktuelle Volksbegehrensbericht, den der Verein Mehr Demokratie heute
(17.03.) veröffentlicht hat. Bis Ende 2021 zählte der Fachverband in
den Ländern insgesamt 71 direktdemokratische Verfahren mit
Umweltschutzeffekten. Mehr als die Hälfte (39) dieser Verfahren wurden
in den vergangenen zehn Jahren initiiert, was heute schon etwa ein
Sechstel aller Verfahren "von unten" ausmacht. "Die Bevölkerung
nimmt Klimaschutz in den Kommunen und auf Länderebene immer öfter
selbst in die Hand", sagt Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von
Mehr Demokratie. "Doch auf Bundesebene, wo die wichtigsten Weichen
gestellt werden, bleiben die Bürgerinnen und Bürger außen vor. Es
fehlt der bundesweite Volksentscheid." Neben den Umwelt- und
Klimaschutzthemen, so der Demokratie-Verein, brennen den Menschen auch
Sozial- und Bildungsthemen auf den Nägeln.

Allerdings ist die Zahl der jährlich gestarteten Initiativen mit der
Corona-Pandemie zurückgegangen. Waren 2018 und 2019 noch jeweils 17
Initiativen an den Start gegangen, zählt der Fachverband für 2020
zehn, im Jahr 2021 zwölf neue Verfahren.

Die direktdemokratischen Verfahren summieren sich seit der Einführung
in den ersten Bundesländern im Jahr 1946 auf insgesamt 433. Davon
wurden 393 von den Bürgern, also "von unten" ausgelöst.
Augenfällig sei nach Ansicht von Mehr Demokratie das Gefälle zwischen
den Bundesländern: Die lebendigste direktdemokratische Praxis
verzeichnet der Bericht für Bayern (61), Hamburg (61) und Brandenburg
(56). In die zweite Sammelstufe (Volksbegehren) kamen 101 Verfahren. 25
Mal haben die Bürger direkt über einen Gesetzentwurf abgestimmt
(Volksentscheid), dies jedoch in nur sieben Bundesländern. In neun
Ländern hat es bisher keinen Volksentscheid gegeben.

"Mehr als ein Viertel der von Bürgerinnen und Bürgern gestarteten
Initiativen sind erfolgreich, die meisten, weil sie in parlamentarische
Entscheidungen münden", so Beck. "Die direkte Demokratie entfaltet
ihre politische Wirkung also nicht erst beim Volksentscheid, sondern
gibt Parlamenten und Regierungen wichtige Impulse." Reformen der
direkten Demokratie auf Landesebene würden derzeit in den Landtagen von
Thüringen und Sachsen diskutiert. In beiden Ländern gehe es um die
Senkung der Hürden für die Unterschriftensammlungen zu Volksbegehren.
Zudem gäbe es Bestrebungen, den so genannten Volkseinwand einzuführen,
mit dem vom Landtag beschlossene Gesetze per Volksentscheid überprüft
werden können.

Ernsthafte, von Parteien ausgehende Initiativen, den bundesweiten
Volksentscheid einzuführen, sieht Mehr Demokratie e.V. nicht. "Der
Koalitionsvertrag der Ampelregierung sieht zwar vor, die unverbindliche
Bürgerbeteiligung auszubauen, vernachlässigt aber sträflich die
direkte Demokratie", beklagt Beck.

+++ Wenig los in Bremen 

Bremen gehört zu den neun Bundesländern, in denen es auf Landesebene
noch nie einen Volksentscheid aufgrund eines Volksbegehrens gegeben hat
(Der Volksentscheid zur Galopprennbahn war ein Volksentscheid in der
Stadt Bremen). Das liege trotz eines grundsätzlich guten Gesetzes an
der geringen Bekanntheit des Instruments sowie an verbesserungswürdigen
Detailregeln, die den Start eines Volksbegehrens zu einer schwer
kalkulierbaren Sache machen. Aufgrund der Zustimmungsquoren beim
Volksentscheid ist aus Sicht der Initiativen die Zusammenlegung der
Abstimmung mit einer Wahl erstrebenswert. Allerdings bieten die
gesetzlichen Fristen im Prozess hier keine ausreichende Sicherheit. In
anderen Bundesländern (z.B. Hamburg) lässt sich eine Zusammenlegung
mit Wahlen viel einfacher anpeilen. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit,
nicht am Zustimmungsquorum zu scheitern. Bei der Beratung von
Initiativen wird deutlich, dass die Regelungen teilweise als
abschreckend empfunden werden. Zwar seien die Regeln deutlich besser als
z.B. in Niedersachsen. Aber es gebe weiteres Verbesserungspotential, so
Mehr Demokratie. 

So sei die Unterschriftenhürde für den Zulassungsantrag zum
Volksbegehren mit 5.000 Unterschriften zu hoch. Hier gehe es nur um den
Antrag auf Volksbegehren und die Prüfung der Zulässigkeit. Dafür
reichten auch 2.500 Unterschriften, so Mehr Demokratie. Darüber hinaus
sei für Initiativen der Zeitplan kaum kalkulierbar. Hier fordert Mehr
Demokratie Verbesserungen. Dann sei wie in Hamburg bei Einreichung der
Unterschriften der ersten Stufe klar, wann Volksbegehren und
Volksentscheid stattfänden. Für die seit 2018 praktizierte Anrechnung
der Unterschriften des Zulassungsantrages auf das Volksbegehren steht
zudem eine gesetzliche Klarstellung aus. 

Mehr Demokratie sieht in der Anrechnung der Unterschriften aus der 1.
Stufe zwar eine Erleichterung. Allerdings hätte die Trennung der beiden
Sammelphasen den Vorteil, dass die Prüfung, ob ein Verfahren überhaupt
zulässig ist, frühzeitig stattfindet. "Andernfalls laufen
Initiativen Gefahr, alle nötigen 25.000 Unterschriften zu sammeln, um
dann zu erfahren, dass ein Volksbegehren zu dem Thema überhaupt nicht
möglich ist. Der Frust wäre damit vorprogrammiert", so Katrin Tober,
Sprecherin für Mehr Demokratie in Bremen. In jedem Fall wäre eine
Halbierung der geforderten Unterschriften beim Zulassungsantrag 
sinnvoll. "Die Bürgerschaft hat die Hürde beim Bürgerantrag bereits
halbiert, das sollte sie analog für den Zulassungsantrag ebenso
beschließen", so Tober weiter. Darüber hinaus sollte die
Möglichkeit zur Sammlung in öffentlichen Gebäuden ausgeweitet und die
digitale Unterschriftensammmlung als Ergänzung zur freien Sammlung
ermöglicht werden. 

Mehr Demokratie lehnt Zustimmungsquoren beim Volksentscheid
grundsätzlich ab. Ähnlich wie bei Wahlen sollte die Mehrheit der
Abstimmenden entscheiden. Alternativ würde eine weitere Senkung der
Zustimmungsquoren beim Volksentscheid eine Erleichterung des Verfahrens
bewirken.

Den Volksbegehrensbericht mit zahlreichen Grafiken finden Sie unter:
<https://www.mehr-demokratie.de/themen/volksbegehren-in-den-laendern/vol
ksbegehrensbericht-2021>

Die Presse-Zusammenfassung sowie die Aufzeichnung der Pressekonferenz
finden Sie unter:
<https://www.mehr-demokratie.de/presse/einzelansicht-pms/volksbegehrensb
ericht-2021-mehr-umweltschutz-durch-direkte-demokratie>

Katrin Tober, Landessprecherin Bremen
Für Rückfragen: 0177-2672940

-- 
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