[MD Presse] [PM] +++ Gerichtsurteil zu Kommunalwahlgesetz: Entscheidung in NRW mit Signalwirkung für Hessen
Henrik Lenzgen
henrik.lenzgen at mehr-demokratie.de
Mi Mai 21 14:49:41 CEST 2025
Mehr Demokratie e. V.
Landesverband Hessen
Pressemitteilung
Wiesbaden, den 21.05.2025
+++ Gerichtsurteil zu Kommunalwahlgesetz: Entscheidung in NRW mit Signalwirkung für Hessen
Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat am Dienstag das neue Kommunalwahlgesetz in NRW für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass das neue Sitzverteilungsverfahren kleinere Parteien systematisch benachteilige und damit gegen das Prinzip der Chancengleichheit verstoße. Mehr Demokratie e. V. Hessen sieht deutliche Parallelen zur hessischen Kommunalrechtsnovelle, die am 27. März 2025 beschlossen wurde.
"Die Entscheidung aus NRW hat unmittelbare Relevanz für Hessen", erklärt Matthias Klarebach vom Landesvorstand von Mehr Demokratie e. V. Hessen. "Mit der Umstellung auf das D'Hondt-Verfahren hat auch die hessische Landesregierung ein Auszählverfahren gewählt, das kleine Parteien bei der Sitzzuteilung systematisch benachteiligt. Dies ist faktisch eine Sperrklausel durch die Hintertür."
Der hessische Innenminister Roman Poseck hatte die Änderung stets damit verteidigt, dass es verschiedene Auszählverfahren gebe, die verfassungsrechtlich unbedenklich seien. Der Gesetzgeber könne sich frei für eines davon entscheiden. Das Urteil aus NRW zeigt jedoch, dass bei einer solchen Entscheidung die Chancengleichheit der Parteien gewahrt bleiben muss.
"In NRW wurde zum wiederholten Male eine Sperrklausel oder Regelung mit Sperrwirkung vom Verfassungsgericht gekippt", betont Klarebach. "Das Gericht hat klar festgestellt, dass Eingriffe in die Chancengleichheit einer besonderen Rechtfertigung bedürfen. Diese liegt nicht vor, wenn lediglich pauschal auf eine angebliche 'Zersplitterung' der Kommunalparlamente verwiesen wird."
Genau diese Begründung hatte die hessische Landesregierung für ihre Wahlrechtsänderung angeführt: Die Zersplitterung der kommunalen Vertretungskörperschaften gefährde deren Arbeitsfähigkeit. "Allerdings", so Klarebach, "wurden nie belastbare Zahlen vorgelegt, die beweisen, dass die Arbeitsfähigkeit der Gemeindevertretungen tatsächlich ernsthaft bedroht wäre. Eine solche Einschränkung der Parteienvielfalt in den Vertretungen bedarf aber genau einer solchen konkreten und nachweisbaren Begründung."
Mehr Demokratie e. V. Hessen wertet das gestrige Urteil des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs als wichtigen Präzedenzfall und regt an, dessen Implikationen für das hessische Kommunalwahlrecht sorgfältig zu analysieren. "Es ist durchaus möglich, dass der Hessische Staatsgerichtshof bei einer entsprechenden Klage zu einer ähnlichen Bewertung kommen könnte", erklärt Klarebach. "Das Urteil gibt Anlass, die verfassungsrechtliche Bewertung von Wahlverfahren, die systematisch kleine Parteien benachteiligen, neu zu betrachten."
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