[Presseverteiler] Berliner Urteil: Ausstattung von Demosanitäter*innen gilt als passive Bewaffnung
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Fr Dez 15 12:29:34 CET 2017
Berliner Urteil: Ausstattung von Demosanitäter*innen gilt als passive
Bewaffnung
Das Amtsgericht Berlin Tiergarten verurteilte am 14.12.2017 einen
Demosanitäter wegen angeblicher passiver Bewaffnung und anderen Delikten
zu 50 Tagessätzen Geldstrafe.
Der Aktivist wurde während einer Demonstration am 5. November 2016 in
Berlin festgenommen. Angeblich stand er einem Polizeibeamten im Weg,
weshalb eine Festnahme missglückte. Deshalb wurde ihm Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte und Gefangenenbefreiung, aber auch Vermummung und
passive Bewaffnung vorgeworfen. Besonders im Hinblick auf letztere
Vorwürfe hat das nun gefällte Urteil eine besondere Bedeutung: Sie
leiteten sich unmittelbar aus der Kleidung ab, die der Betroffene und
andere Aktivist*innen als Sanitäter*innen auf Demonstrationen tragen.
Neben auffälligen Westen und der Tasche mit benötigten Hilfsmitteln
gehören dazu auch ein medizinischer Mundschutz und ein Helm. Der Helm
soll verhindern, dass Sanitäter*innen durch Gegenstände oder im Gerangel
verletzt werden. Der Mundschutz ist eine Schutzmaßname gegen potentielle
Infektionen in der Behandlung.
Der Betroffene selbst verlas während des Prozesses eine Erklärung, mit
welcher die Notwendigkeit der Ausrüstung für seine ehrenamtliche
Tätigkeit verdeutlicht wurde.
Durch die nun erfolgte Kriminalisierung dieser notwendigen Ausrüstung
ist die Erstversorgung von Aktivist*innen in Berlin gefährdet. Jede*r
selbstorganisierte Sanitäter*in muss künftig mit einer Anzeige für
Vermummung und passive Bewaffnung rechnen, sobald sie oder er die
üblichen Ausrüstungsgegenstände mit sich führt.
Die Sanitäter*innengruppe hat angekündigt, gegen das Urteil rechtlich
vorzugehen.
Hierzu erklärt Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe
e.V.:
„Die Rote Hilfe e.V. verurteilt die Kriminalisierung der Ausrüstung von
Demosanitäter*innen. Bei Demonstrationen oder Blockadeaktionen zum
Beispiel gegen Neonazi-Aufmärsche oder Braunkohleabbau sind
eigenständige zusätzliche Sanitäter*innen unerlässlich. Nicht erst seit
dem G20-Gipfel wissen wir, dass es vor allem bei größeren
Protestaktionen oftmals zu Polizeigewalt mit schweren Verletzungen
kommt. Dieses Urteil ist ein Angriff auf die Infrastruktur der Sozialen
Bewegungen.“
Rote Hilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle
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