[Presseverteiler] Berliner Urteil: Ausstattung von Demosanitäter*innen gilt als passive Bewaffnung

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Fr Dez 15 12:29:34 CET 2017


Berliner Urteil: Ausstattung von Demosanitäter*innen gilt  als passive 
Bewaffnung

Das Amtsgericht Berlin Tiergarten verurteilte am 14.12.2017 einen 
Demosanitäter wegen angeblicher passiver Bewaffnung und anderen Delikten 
zu 50 Tagessätzen Geldstrafe.

Der Aktivist wurde während einer Demonstration am 5. November 2016 in 
Berlin festgenommen. Angeblich stand er einem Polizeibeamten im Weg, 
weshalb eine Festnahme missglückte. Deshalb wurde ihm Widerstand gegen 
Vollstreckungsbeamte und Gefangenenbefreiung, aber auch Vermummung und 
passive Bewaffnung vorgeworfen. Besonders im Hinblick auf letztere 
Vorwürfe hat das nun gefällte Urteil eine besondere Bedeutung: Sie 
leiteten sich unmittelbar aus der Kleidung ab, die der Betroffene und 
andere Aktivist*innen als Sanitäter*innen auf Demonstrationen tragen.

Neben auffälligen Westen und der Tasche mit benötigten Hilfsmitteln 
gehören dazu auch ein medizinischer Mundschutz  und ein Helm. Der Helm 
soll verhindern, dass Sanitäter*innen durch Gegenstände oder im Gerangel 
verletzt werden. Der Mundschutz ist eine Schutzmaßname gegen potentielle 
Infektionen in der Behandlung.
Der Betroffene selbst verlas während des Prozesses eine Erklärung, mit 
welcher die Notwendigkeit der Ausrüstung für seine ehrenamtliche 
Tätigkeit verdeutlicht wurde.

Durch die nun erfolgte Kriminalisierung dieser notwendigen Ausrüstung 
ist die Erstversorgung von Aktivist*innen in Berlin gefährdet. Jede*r 
selbstorganisierte Sanitäter*in muss künftig mit einer Anzeige für 
Vermummung und passive Bewaffnung rechnen, sobald sie oder er die 
üblichen Ausrüstungsgegenstände mit sich führt.
Die Sanitäter*innengruppe hat angekündigt, gegen das Urteil rechtlich 
vorzugehen.

Hierzu erklärt Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe 
e.V.:
„Die Rote Hilfe e.V. verurteilt die Kriminalisierung der Ausrüstung von 
Demosanitäter*innen. Bei Demonstrationen oder Blockadeaktionen zum 
Beispiel gegen Neonazi-Aufmärsche oder Braunkohleabbau sind 
eigenständige zusätzliche Sanitäter*innen unerlässlich. Nicht erst seit 
dem G20-Gipfel wissen wir, dass es vor allem bei größeren 
Protestaktionen oftmals zu Polizeigewalt mit schweren Verletzungen 
kommt. Dieses Urteil ist ein Angriff auf die Infrastruktur der Sozialen 
Bewegungen.“

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