[Presseverteiler] PM Rote Hilfe e.V.: Mit zweierlei Maß – zum gescheiterten NPD-Verbot
buvo-presse at rote-hilfe.de
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Mi Jan 18 19:41:48 CET 2017
Mit zweierlei Maß – zum gescheiterten NPD-Verbot
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 17.01.2017 die
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) zwar als
verfassungsfeindlich eingestuft, sie aber nicht verboten. Zu unbedeutend
sei die Partei, so die Begründung dafür.
Zu gering sei ihre Wirkungsmacht,so das BVG und bezieht sich hierbei auf
die Wahlergebnisse der Neonazi-Partei. Zugleich wird die Bedeutung der
NPD als Stichwortgeber sowie organisatorisches Rückgrad im braunen
Netzwerkes bagatellisiert. Gleiches gilt für die Verstrickung
zahlreicher NPD-Funktionäre in gewaltätige Übergriffe gegen Geflüchtete
und deren Unterkünfte.
Damit geht das fragwürdige Urteil mit dem zunehmenden Rechtsruck
innerhalb der Gesellschaft konform. Rechtes Gedankengut sei zwar
gefährlich, aber offensichtlich nicht so gefährlich, dass eine Partei
mit „Wesensverwandtschaft zur NSDAP“ verboten werden kann.
Deutlich wird zudem wieder einmal, dass in der Rechtsprechung der
Bundesrepublik Deutschland mit zweierlei Maß gemessen wird: Für das
Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) reichte 1956
bereits deren angebliche „aggressiv-kämpferische Grundhaltung“ und ihre
marxistisch-leninistische Orientierung aus. Hierbei handelt es sich um
ein bis heute nicht revidiertes Urteil, mit dem zumindest theoretisch
alle Organisationen, die sich auf die KPD beziehen oder deren Nachfolge
in Anspruch nehmen, verboten werden könnten. Dass dies auch heute noch
praktische Folgen haben kann, musste vor rund eineinhalb Jahren eine
Gruppe der Freien Deutschen Jugend (FDJ) in München erfahren, als sie
mit bezug auf eben jenes Verbot mit Razzien und Verfahren konfrontiert
wurden.
Auch die Verbote gegen linke Parteien aus der Türkei, die sich gegen die
Errichtung einer Präsidialdiktatur und den Krieg des AKP-Regimes gegen
die kurdische Bevölkerung zur Wehr setzen, haben weiterhin Bestand. So
sind zahlreiche Aktivist*innen aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der
Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) oder der Revolutionären
Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) inhaftiert. In München läuft
derweil der größte Kommunisten-Prozess seit Jahrzehnten gegen zehn
vermeintliche Mitglieder der Kommunistischen Partei der
Türkei/Marxistisch-Leninistisch.
Hier wird der Gesinnungsparagraf 129b (Mitgliedschaft in einer
ausländischen terroristischen Vereinigung) bemüht, um die linke
Exilopposition zu schwächen.
Unterdessen dürften die NPD und weitere Neonazi-Parteien das gestrige
Urteil als Freibrief für ihre menschenverachtende Hetze begreifen.
Das seit Langem erwartete Urteil ist ein schwerer Schlag für alle Opfer
rechter Gewalt und alle Verbände und Einzelpersonen, die sich gegen
Rechts engagieren.
Doch es gibt auch Anlass die antifaschistischen Aktivitäten zu
verstärken, war doch auch vorher die einhellige Meinung der
antifaschistischen Bewegung, dass mit einem Verbot allein der
Neofaschismus nicht zu besiegen ist. Hierfür wird es weiterhin
kontinuierliche Erinnerungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie vielfältige
Aktionen gegen das öffentliche Auftreten rechter Gruppierungen geben
müssen.
Die Rote Hilfe e.V. unterstützt das aktive Engagement gegen Rassismus
und Neonazismus und ist solidarisch mit allen, die aufgrund ihrer
Aktivitäten gegen Rechts kriminalisiert werden.
Heiko Lange
für den Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.
Rote Hilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle
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37022 Göttingen
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