[Presseverteiler] PM Rote Hilfe e.V.: Mit zweierlei Maß – zum gescheiterten NPD-Verbot

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Mi Jan 18 19:41:48 CET 2017


Mit zweierlei Maß – zum gescheiterten NPD-Verbot

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 17.01.2017 die 
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) zwar als 
verfassungsfeindlich eingestuft, sie aber nicht verboten. Zu unbedeutend 
sei die Partei, so die Begründung dafür.
Zu gering sei ihre Wirkungsmacht,so das BVG und bezieht sich hierbei auf 
die Wahlergebnisse der Neonazi-Partei. Zugleich wird die Bedeutung der 
NPD als Stichwortgeber sowie organisatorisches Rückgrad im braunen 
Netzwerkes bagatellisiert. Gleiches gilt für die Verstrickung 
zahlreicher NPD-Funktionäre in gewaltätige Übergriffe gegen Geflüchtete 
und deren Unterkünfte.
Damit geht das fragwürdige Urteil mit dem zunehmenden Rechtsruck 
innerhalb der Gesellschaft konform. Rechtes Gedankengut sei zwar 
gefährlich, aber offensichtlich nicht so gefährlich, dass eine Partei 
mit „Wesensverwandtschaft zur NSDAP“ verboten werden kann.

Deutlich wird zudem wieder einmal, dass in der Rechtsprechung der 
Bundesrepublik Deutschland mit zweierlei Maß gemessen wird: Für das 
Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD)  reichte 1956 
bereits deren angebliche „aggressiv-kämpferische Grundhaltung“ und ihre 
marxistisch-leninistische Orientierung aus. Hierbei handelt es sich um 
ein bis heute nicht revidiertes Urteil, mit dem zumindest theoretisch 
alle Organisationen, die sich auf die KPD beziehen oder deren Nachfolge 
in Anspruch nehmen, verboten werden könnten. Dass dies auch heute noch 
praktische Folgen haben kann, musste vor rund eineinhalb Jahren eine 
Gruppe der Freien Deutschen Jugend (FDJ) in München  erfahren, als sie 
mit bezug auf eben jenes Verbot mit Razzien und Verfahren konfrontiert 
wurden.
Auch die Verbote gegen linke Parteien aus der Türkei, die sich gegen die 
Errichtung einer Präsidialdiktatur und den Krieg des AKP-Regimes gegen 
die kurdische Bevölkerung zur Wehr setzen, haben weiterhin Bestand. So 
sind zahlreiche Aktivist*innen aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der 
Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) oder der Revolutionären 
Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) inhaftiert. In München läuft 
derweil der größte Kommunisten-Prozess seit Jahrzehnten gegen zehn 
vermeintliche Mitglieder der Kommunistischen Partei der 
Türkei/Marxistisch-Leninistisch.
Hier wird der Gesinnungsparagraf 129b (Mitgliedschaft in einer 
ausländischen terroristischen Vereinigung) bemüht, um die linke 
Exilopposition zu schwächen.

Unterdessen dürften die NPD und weitere Neonazi-Parteien das gestrige 
Urteil als Freibrief für ihre menschenverachtende Hetze begreifen.

Das seit Langem erwartete Urteil ist ein schwerer Schlag für alle Opfer 
rechter Gewalt und alle Verbände und Einzelpersonen, die sich gegen 
Rechts engagieren.

Doch es gibt auch Anlass die antifaschistischen Aktivitäten zu 
verstärken, war doch auch vorher die einhellige Meinung der 
antifaschistischen Bewegung, dass mit einem Verbot allein der 
Neofaschismus  nicht zu besiegen ist. Hierfür wird es weiterhin 
kontinuierliche Erinnerungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie vielfältige 
Aktionen gegen das öffentliche Auftreten rechter Gruppierungen geben 
müssen.

Die Rote Hilfe e.V. unterstützt das aktive Engagement gegen Rassismus 
und Neonazismus und ist solidarisch mit allen, die aufgrund ihrer 
Aktivitäten gegen Rechts kriminalisiert werden.

Heiko Lange
für den Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.

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