[Presseverteiler] PM: Schluss mit dem YPG-Flaggenverbot/Rote Hilfe e.V. kritisiert Hausdurchsuchung bei Kerem Schamberger in München
buvo-presse at rote-hilfe.de
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Mi Nov 15 17:28:57 CET 2017
Göttingen, 15.11.2017
Schluss mit dem YPG-Flaggenverbot
Rote Hilfe e.V. kritisiert Hausdurchsuchung bei Kerem Schamberger in
München
Am vergangenen Montag durchsuchte die Polizei auf richterliche
Anordnung die Wohnung des Münchner Kommunisten Kerem Schamberger.
Mehrere Speichermedien wurden beschlagnahmt. Grund für die Durchsuchung
waren Bilder einer Flagge der syrisch-kurdischen
Volksverteidigungseinheiten YPG, die Schamberger ins Internet gestellt
haben soll.
Seit dem zweiten März ist das Zeigen der Symbole zahlreicher kurdischer
Zusammenschlüsse in der BRD verboten. Begründet wird dies mit dem seit
1993 in Deutschland bestehenden Verbot der kurdischen Arbeiterpartei
PKK, die als terroristische Vereinigung betrachtet wird. Viele Gruppen
und Organisationen sollen mit der Partei sympathisieren, darunter auch
die YPG. Deshalb wurden ihre Fahnen und Abzeichen aus dem öffentlichen
Raum verbannt: Auf Kundgebungen, Veranstaltungen und Demonstrationen
dürfen sie nicht mehr gezeigt werden. Wie der Fall Schamberger nun
erneut gezeigt hat, gehört auch das Internet zu diesem öffentlichen
Raum.
Mit dem Verbot kurdischer Symbole hat die Repression gegen kurdische
Aktivist*innen und deren Unterstützer*innen eine neue Stufe erreicht und
nochmals massiv zugenommen. Polizei und Justiz setzen die Neuregelung
weitreichend um. Zahlreiche Ermittlungs- und Strafverfahren wurden aus
diesem Grund bereits eröffnet. Auf Demonstrationen greift die Polizei
mit der üblichen Härte durch und beschlagnahmt Fahnen, Transparente und
Schilder auch unter Einsatz körperlicher Gewalt wie zuletzt auf der
Demonstration für die Freilassung Abdullah Öcalans am vierten November
in Düsseldorf.
Ob die offen bekundete Solidarität mit kurdischen Gruppierungen auch
zukünftig geahndet werden kann, muss sich allerdings noch zeigen. Das
Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main zweifelte die Rechtmäßigkeit des
flächendeckenden Symbolverbots bereits an.
Erst im September hatte ein belgisches Gericht ein Urteil bestätigt,
wonach die PKK nach dem belgischen Strafrecht keine Terrororganisation
ist. Vielmehr sei es nach dem Völkerrecht legitim, dass sich Kurd*innen
in dem innerstaatlichen Krieg gegen das autoritäre türkische Regime
bewaffnet zur Wehr setzen. Eine positive und richtungsweisende
Entscheidung, auf die hierzulande wohl noch lange gewartet werden muss.
Die Rote Hilfe e.V. fordert dieAufhebung des PKK-Verbots sowie die
Abschaffung des Verbots gegen kurdische Symbole und Flaggen.
Des weiteren tritt der bundesweite Solidaritätsverein für ein Ende der
Verfolgung von Kurd*innen und deren Unterstützer*innen. Das
Ermittlungsverfahren gegen Kerem Schamberger ist unverzüglich
einzustellen.
Heiko Lange,
für den Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.
Rote Hilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle
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