[Presseverteiler] PM: Schluss mit dem YPG-Flaggenverbot/Rote Hilfe e.V. kritisiert Hausdurchsuchung bei Kerem Schamberger in München

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Mi Nov 15 17:28:57 CET 2017


Göttingen, 15.11.2017

Schluss mit dem YPG-Flaggenverbot
Rote Hilfe e.V. kritisiert Hausdurchsuchung bei Kerem Schamberger in 
München

Am vergangenen Montag  durchsuchte die Polizei auf richterliche 
Anordnung die Wohnung des Münchner Kommunisten Kerem Schamberger. 
Mehrere Speichermedien wurden beschlagnahmt. Grund für die Durchsuchung 
waren Bilder einer Flagge der syrisch-kurdischen 
Volksverteidigungseinheiten YPG, die Schamberger ins Internet gestellt 
haben soll.

Seit dem zweiten März ist das Zeigen der Symbole zahlreicher kurdischer 
Zusammenschlüsse in der BRD verboten.  Begründet wird dies mit dem seit 
1993 in Deutschland bestehenden Verbot der kurdischen Arbeiterpartei 
PKK, die als terroristische Vereinigung betrachtet wird. Viele Gruppen 
und Organisationen sollen mit der Partei sympathisieren, darunter auch 
die YPG. Deshalb wurden ihre Fahnen und Abzeichen aus dem öffentlichen 
Raum verbannt: Auf Kundgebungen, Veranstaltungen und Demonstrationen 
dürfen sie nicht mehr gezeigt werden. Wie der Fall Schamberger nun 
erneut gezeigt hat, gehört auch das Internet zu diesem öffentlichen 
Raum.

Mit dem Verbot kurdischer Symbole hat die Repression gegen kurdische 
Aktivist*innen und deren Unterstützer*innen eine neue Stufe erreicht und 
nochmals massiv zugenommen. Polizei und Justiz setzen die Neuregelung 
weitreichend um. Zahlreiche Ermittlungs- und Strafverfahren wurden aus 
diesem Grund bereits eröffnet. Auf Demonstrationen greift die Polizei 
mit der üblichen Härte durch und beschlagnahmt Fahnen, Transparente und 
Schilder auch unter Einsatz körperlicher Gewalt wie zuletzt auf der 
Demonstration für die Freilassung Abdullah Öcalans am vierten November 
in Düsseldorf.

Ob die offen bekundete Solidarität mit kurdischen Gruppierungen auch 
zukünftig geahndet werden kann, muss sich allerdings noch zeigen. Das 
Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main zweifelte die Rechtmäßigkeit des 
flächendeckenden Symbolverbots bereits an.
Erst im September hatte ein belgisches Gericht ein Urteil bestätigt, 
wonach die PKK nach dem belgischen Strafrecht keine Terrororganisation 
ist. Vielmehr sei es nach dem Völkerrecht legitim, dass sich Kurd*innen 
in dem innerstaatlichen Krieg gegen das autoritäre türkische Regime 
bewaffnet zur Wehr setzen. Eine positive und richtungsweisende 
Entscheidung, auf die hierzulande wohl noch lange gewartet werden muss.

Die Rote Hilfe e.V. fordert dieAufhebung des PKK-Verbots sowie die 
Abschaffung des Verbots gegen kurdische Symbole und Flaggen.
Des weiteren tritt der bundesweite Solidaritätsverein für ein Ende der 
Verfolgung von Kurd*innen und deren Unterstützer*innen. Das 
Ermittlungsverfahren gegen Kerem Schamberger ist unverzüglich 
einzustellen.

Heiko Lange,
für den Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.

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