[Presseverteiler] PM: Rote Hilfe e.V. erwirkt einstweilige Anordnung gegen den Verfassungsschutz

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Mo Okt 30 10:45:26 CET 2017


Rote Hilfe e.V. erwirkt einstweilige Anordnung gegen den 
Verfassungsschutz

VS-Bericht Bremen 2016 darf in ursprünglicher Form vorerst nicht weiter 
verbreitet werden

Das Bremer Verwaltungsgericht untersagt mit Beschluss vom 23. Oktober
vorerst die weitere Verbreitung des Bremer Verfassungsschutzberichtes
für das Jahr 2016 in seiner ursprünglichen Fassung. Geklagt hat die
linke Solidaritätsorganisation Rote Hilfe e.V., die in dem Bericht als
„gewaltorientiert“ bezeichnet wurde.

Der Tenor des Beschlusses lautet wie folgt: „Die Antragsgegnerin wird im
Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet (…) es zu unterlassen, den
von dem Senator für Inneres herausgegebenen Verfassungsschutzbericht
2016 in digitaler, schriftlicher oder sonstiger Form weiter zu
verbreiten, verbreiten zu lassen oder sonst der Öffentlichkeit 
zugänglich
zu machen, soweit der Antragssteller dort als gewaltorientiert
bezeichnet wird“. Das Land Bremen muss ausserdem die Kosten des
Verfahrens tragen.

Ob die Formulierung gänzlich aus dem Verfassungsschutzbericht Bremen
2016 entfernt werden muss, wird in einem Hauptklageverfahren zu klären
sein. Die Behörde reagierte umgehend - und schwärzte den Begriff
"gewaltorientiert".

Hierzu erklärt Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe 
e.V.:

„Als linke Solidaritäts-und Schutzorganisation verteidigen wir uns gegen 
den
Vorwurf der 'Gewaltorientierung',weil er jeder Grundlage entbehrt.
Seit Jahrzehnten ist die Rote Hilfe e.V. Teil der politischen Landschaft 
in der BRD,leistet
rechtlichen Beistand für linke Aktivist*innen und realisiert politische 
Kampagnen für die
Verteidung politischer Grundrechte.
Dazu zählte unser Verein stets die Forderung nach der Freilassung 
politischer Gefangener
wie auch den Protest gegen Grundrechtsverschärfungen. Genannt seien hier 
die Ablehnung
der Vorratsdatenspeicherung, die Verschärfungen des Asylrechts und die 
Verfolgung migrantischer
Politiker*innen mithilfe der umstrittenden Paragrafen 129a/b. Auch wenn 
es aktuell
gängige Praxis ist, linke Organisationen als 'extremistisch' zu 
bezeichnen, wird hier
eine rote Linie überschritten. Aus diesem Grund ziehen wir vor Gericht.
Der Erfolg vor dem Bremer Verwaltungsgericht ist ein wichtiges Signal 
gegen die
politischen Machenschaften der sog. Verfassungsschutz-Behörden und ein
klarer Sieg für die politischen Grundrechte.“

Die Rote Hilfe e.V. ist ein bundesweiter Solidaritäts- und Schutzverein
und setzt sich gegen die Kriminalisierung und Überwachung linker 
Aktivist*innen ein.
Seit seinem Bestehen fordert er die Auflösung des Verfassungsschutzes.

++++

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