[Presseverteiler] 50 Jahre Radikalenerlass: Entschädigung für alle Betroffenen und Schluss mit Berufsverboten!
Rote Hilfe e.V. Presseverteiler
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Do Jan 27 17:43:00 CET 2022
50 Jahre Radikalenerlass: Entschädigung für alle Betroffenen und Schluss mit Berufsverboten!
Am 28. Januar jährt sich zum 50. Mal die Verabschiedung des Radikalenerlasses.
Unter Vorsitz des sozialdemokratischen Bundeskanzlers Willy Brandt verabschiedeten
die Ministerpräsidenten der Länder (unter ihnen der mörderische NS Richter Hans Filbinger)
einen Beschluss, der die Behörden anwies, den Öffentlichen Dienst von sogenannten „Verfassungsfeinden“ zu säubern.
Betroffen waren, Postbot*nnen, Lokführer*innen, Verwaltungsbeamt*nnen und viele andere.
Millionen geheimdienstlicher Überprüfungen, Zehntausende von Verhören und weit über 1500 vollstreckte
Berufsverbote waren die Folge. Das Material lieferte der von Altnazis aufgebaute Inlandsgeheimdienst
mit dem irreführenden Namen „Verfassungsschutz“(VS). Um die sogenannten „Regelanfragen“ zu jedem Anwärter
zu bewältigen, wurde der VS zu einem gigantischen und nahezu unkontrollierbaren Apparat aufgebläht.
Als gesetzliche Grundlage griffen die Regierenden auf die „Gewährbieteklausel“ des
deutschen Beamtenrechts zurück, die aus dem nationalsozialistischen „Gesetz zur Wiederherstellung
des Berufsbeamtentums“ vom Mai 1933 stammt. Ihr zufolge muss den Staatsbediensteten keine ablehnende Haltung
gegenüber der Verfassung nachgewiesen werden, sondern es liegt umgekehrt an ihnen, die Zweifel des Dienstherren
auszuräumen - ein praktisch unmögliches Unterfangen, das die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung außer Kraft setzt.
Es folgte eine mehr als zehn Jahre andauernde Hexenjagd auf radikale Linke, die bis hinein ins linksliberale
und sozialdemokratische Lager Opfer forderte. Rechte waren trotz der offiziellen „antiextremistischen“ Begründung
des Radikalenerlasses faktisch nie betroffen. Die politische Kultur der BRD wurde durch das so geschaffene
Klima von Einschüchterung und Duckmäusertum nachhaltig geprägt, auch wenn die einschlägigen juristischen
Bestimmungen nach 1984 nur vereinzelt angewendet wurden.
Prominente Fälle waren der Realschullehrer Michael Csaszkóczy im Jahr 2004 und der Kommunikationswissenschaftler
Kerem Schamberger im Jahr 2016. Beiden wurde unter anderem ihr Engagement für die Rote Hilfe e.V. vorgeworfen.
In beiden Fällen konnte das Berufsverbot schließlich durch eine breite Solidaritätskampagne abgewendet werden,
im Fall Csaszkóczys allerdings erst nach jahrelangen Prozessen.
Die ungezählten Betroffenen der 1970er und 1980er Jahre fordern bis heute vergeblich nach Rehabilitierung und Entschädigung.
Stattdessen hat die neue Bundesregierung ausgerechnet zum 50. Jahrestag des Radikalenerlasses angekündigt,
wieder verstärkt auf die unheilvolle „Gewährbieteklausel“ zurückgreifen zu wollen um „Verfassungsfeinde
schneller aus dem Öffentlichen Dienst zu entfernen“. Begründet wird dies wieder einmal mit der Gefahr eines
„Extremismus von links und rechts“.
Dass ausgerechnet der mit der rechten Szene eng verbundene Inlandsgeheimdienst erneut mit der Beurteilung
der vermuteten „Verfassungstreue“ beauftragt wird, lässt schon jetzt erkennen, gegen wen sich die Jagd
auf „Verfassungsfeinde“ erneut richten wird.
Hierzu erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilve e.V.:
„Die Rote Hilfe e.V. erteilt zum 50. Jahrestages des Radikalenerlasses erneut allen
Bestrebungen, das antidemokratische Repressionsinstrument der Berufsverbote wiederzubeleben, eine klare Absage.
Wir fordern die längst überfällige Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen.Der sogenannte
‚Verfassungsschutz‘ muss endlich entmachtet und aufgelöst werden.“
-- S c h a f f t R o t e H i l f e !!! ---
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