[Presseverteiler] PM: Free Ulm5 - Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung

Ezra | Bundesvorstand der Roten Hilfe buvo-presse at rote-hilfe.de
Do Apr 23 22:10:10 CEST 2026


Pressemitteilung:

*Free Ulm 5 – Aufruf zur solidarischen*
*Prozessbegleitung!*

Am 27. April 2026 beginnt in Stammheim der Prozess gegen Daniel, Zo, 
Crow, Vi und Leandra – auchbekanntals die Ulm5. Dabei geht es eigentlich 
um recht banale Vorwürfe wie Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung - 
doch die Aktion wird zur Staatsschutzsache erhoben und als "kriminelle 
Vereinigung" nach § 129 StGB verfolgt.

Vorgeworfen wird ihnen die erfolgreiche Sabotage des 
größtenRüstungsunternehmensIsraels:Die Aktivist:innen sollen im 
September letzten Jahres inden deutschenStandort von Elbit Systems in 
Ulm eingedrungen sein und dort einen Sachschaden vonrund einer Million 
Euro verursacht haben. In einem Video während und direkt nach 
derAktionmachten sieden politischen Kontext des Protestsdeutlich. Noch 
vor Ort wurden die Genoss:innenfestgenommen.
Sieben Monate später sitzen die fünf immer noch in Untersuchungshaft, 
verteilt auf verschiedenesüddeutscheGefängnisse. Die Freilassung gegen 
Kaution wurde verweigert wegen angeblicherFlucht- und Verdunklungsgefahr 
– dabei haben sich Daniel, Zo, Crow, Vi und Leandraoffenbar selbst bei 
der Aktiongefilmt und vor Ort darauf gewartet, festgenommen zu werden.
Als zusätzliche Schikanehatdas OberlandesgerichtStuttgart nun sogar 
beschlossen, die fünf Aktivist:innen über die eigentliche gesetzliche 
Höchstfristvon sechs Monaten hinaus in U-Haft zu halten. Das zeigt, 
welches politischen Verfolgungswillen die Justiz hier hat: 
Schließlichwurden sogarMord-Beschuldigte aufgrundder Befristung nach 
sechs Monaten aus dem Untersuchungsgefängnisentlassen. Im Fall der 
Ulm5droht bisProzessendesogar knapp ein Jahr U-Haft mit allen Schikanen.
Die Beschuldigten haben harte Haftbedingungen:So werden vier der 
fünfBeschuldigten zwischen20 und 23 Stunden täglich eingesperrt, eine 
Person davon 23Stunden pro Tag in Einzelhaft- ein Vorgehen, dasnach 
internationaler Definition auch als Folter eingestuft wird. Besuchs- 
undTelefonrechte für Familie und Freund:innen wurden stark eingeschränkt 
und unterliegenlückenloser Überwachung durch 
LandeskriminalamtundKriminalpolizei. Briefe werden entweder gar 
nichtoder nur mit extremer Verzögerung zugestellt. Polizeiliche Verhöre 
fanden zum Teil ohneAnwesenheitvon Anwalt:innen statt.
Staat und Justiz behandeln die Genoss:innen wie Schwerstkriminelle. Zur 
Unterstützung dient hierwie so oft der § 129 StGB („Vorwurf der Bildung 
oder Zugehörigkeit zu einer kriminellenVereinigung“), der mit bis zu 
fünf Jahren Haft geahndet werden kann, fürden bisher allerdings 
keinerlei Beweise vorliegen. Passend hierzu lässt sich auch die Wahl 
desProzessortes einordnen: Das StammheimerHochsicherheitsgefängnis 
wurdedurch die RAF-Prozesse der 1970er Jahre bekannt.

"Der Fall der Ulm5 reiht sich ein in mehr als drei Jahre härtester 
staatlicher Repressiongegen die gesamte palästinasolidarische Bewegung. 
Alle, die gegen die israelische Kriegspolitik und die Unterstützung 
durch die deutsche Regierung protestieren, sehen sich extremen 
Kriminalisierungs- und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt", erklärte 
Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. "Der Prozess 
gegen die Ulm5 muss als Prozess gegen eine gesamte Bewegung 
verstandenwerden. Umso wichtiger ist es,Daniel, Zo, Crow, Vi 
undLeandrazu zeigen, dass sie nicht allein sind: Wir stehen solidarisch 
an der Seite der Angeklagten und rufen dazu auf, den Prozess zu 
begleiten, an Solidaritätskundgebungen teilzunehmen und kritische 
Öffentlichkeit zu schaffen!"

Der Prozess beginn am Montag, dem 27. April 2026, um 9.00 Uhr in den 
Räumen des OLG Stuttgart-Stammheim auf dem Gelände des 
Hochsicherheitsgefängnisses (Asperger Str. 60, Stuttgart-Stammheim). Ab 
8.00 Uhr findet vor dem Eingang eine Solidaritätskundgebung statt.

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