[Presseverteiler] PM: Ulm5: Skandalöser Prozessauftakt in Stammheim

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Di Apr 28 13:10:46 CEST 2026


Pressemeldung:


Ulm5: Skandalöser Prozessauftakt in Stammheim

Am Montag, dem 27. April2026, begann der Prozess gegen die Ulm5 im 
Hochsicherheitstrakt des berüchtigten Oberlandesgerichtsgebäudes in 
Stuttgart-Stammheim, das seinem miesen Ruf alle Ehremachte. Alleine die 
Tatsache, dass Vi, Leandra, Crow, Zo und Daniel gerade hier vor Gericht 
stehen, ist höchst fragwürdig und lädt die politische Dimension zum 
klaren Nachteil der Angeklagten auf: Unschuldsvermutung Fehlanzeige. 
Aber da die vorsitzende Richterin die Kommunikation zwischen 
Verteidigung und Angeklagten unterband, die Verteidiger*innen gekonnt 
ignorierte und selbst die Möglichkeit zur Stellung von Anträgen 
verweigerte, kam es nicht einmal zur Feststellung der Personalien.

Nachdem sich der Beginn der Verhandlung aufgrund akribischer Kontrollen 
der Angehörigen, Freund*innen und Genoss*innen der Angeklagten bereits 
um über eineinhalb Stundenverspätet hatte, weigerten sich die 
Angeklagten und die Verteidiger*innen,sich zu setzen. Das Setting im 
Gerichtssaal besteht aus zwei Reihen für die Verteidigung – es 
sindinsgesamtelf Rechtsanwält*innen – die vor einer Panzerglasscheibe 
Platz nehmen sollen, hinter der sich die fünf Angeklagten in 
Handschellen und in Begleitung von Justizbeamt*innen befinden. Eine 
vertrauensvolle Kommunikation zwischenihnen und derVerteidigung soll 
offensichtlich unterbunden werden. Da das Gericht nicht auf 
Lösungsvorschläge einging,verließen die Verteidiger*innen geschlossen 
den Saal und es kam zu einer zweistündigen Unterbrechung.

Da sich bereits anbahnte, dass es an diesem Verhandlungstag im 
Gerichtssaal nicht mehr zu den Eröffnungsstatements der Verteidigung 
kommen würde, wurden diese kurzerhand von den Aktivist*innen verlesen, 
die sich aus Solidarität vor der JVA eingefunden hatten. Die 
Stellungnahmen gewährten Einblicke in die bodenlose Arbeitsweise der 
Generalstaatsanwaltschaft(GSA)Stuttgart und des Gerichts. Die 
Verteidiger*innen wurden von Anfang an als lästiges Übel behandelt. Die 
Richterin ging im Voraus nicht ans Telefon, verbotden Anwält*innen, ihr 
Mails zu schreiben und nahm keinerlei Rücksicht auf Anfahrten der 
Verteidiger*innen, von denen einige aus Berlinkommen.

Dass diese Verhandlung gerade in diesem Haus geführt wird, hat ein 
besonderes "Geschmäckle": Das Gebäude wurde extra für die RAF-Prozesse 
Anfang der 1970er Jahre erbaut. Das unterstellt den Angeklagten ein 
Gefahrenpotenzial, das in keinem Verhältnis zu den vorgeworfenen Taten 
steht. Damals hat der deutsche Staat auch wiederholt die 
Strafprozessordnung im Sinne einer von Schikanen und Vorverurteilungen 
geprägten Prozessführungneu ausgelegt,so die Anwältinnen von Zo. 
Außerdem instrumentalisiert die GSA Stuttgart den Antisemitismusbegriff 
in der Anklage, wie wir es aktuell in vielen Kontextenin Deutschland 
erleben.
In Bezug auf die konkreten Vorwürfewiesen die Verteidiger*innen in ihren 
Statements darauf hin, dass bei einer im Raum stehenden Beteiligung 
eines Rüstungskonzerns an einem genozidalen Vorgehen der israelischen 
Armeeeinedirekte Aktion durchaus angebracht sein kann.

Nachdem die Verhandlung nach der Unterbrechung ungeändert fortgeführt 
werden sollte, besetzten die Anwält*innen die Sitzplätze der 
Angeklagten.Daraufhin wurde der Prozess unterbrochen und auf den 
nächsten Verhandlungstermin am 4. Mai vertagt.

„Elbit Systems in Ulm gehört zu den größten Rüstungslieferanten der 
israelischen Armee und macht sich an unvorstellbarer Gewalt gegen 
diepalästinensischeZivilbevölkerung mitverantwortlich, die zehntausenden 
Menschen bereits das Leben gekostet hat. Wir müssen uns ins Gedächtnis 
rufen, dass die Angeklagten hingegen keiner Fliege etwas zu Leide getan 
haben, die Vorwürfe belaufen sich auf Hausfriedensbruch und 
Sachbeschädigung. Darüber hinaus soll wie so oft eine kriminelle 
Vereinigung konstruiert werden,"kommentiert Hartmut Brückner vom 
Bundesvorstand der Roten Hilfee.V.„Dass das Gericht sich anmaßt, Recht 
sprechen zu wollen,ohne ein absolutes Minimum der Rechte der Angeklagten 
zu wahren, ist ein bezeichnender Skandal.“

[In der Zwischenzeit wurde von der Verteidigung ein Befangenheitsantrag 
gegen die vorsitzende Richterin estellt.]

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