[Presseverteiler] PM: Rechtsbeugung in Endlosschleife: Der Stuttgarter Prozess gegen die Ulm5
Presse | Bundesvorstand der Roten Hilfe
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So Aug 2 20:52:02 CEST 2026
*Pressemitteilung:*
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*Rechtsbeugung in Endlosschleife: Der Stuttgarter Prozess gegen die Ulm5*
Am 27. April 2026 begann der Prozess gegen die sog. Ulm5 vor dem
Landgericht Stuttgart – und damit eine endlose Aneinanderreihung von
Rechtsbrüchen. Wegen einer Sachbeschädigung im Gebäude des
Waffenkonzerns Elbit Systems werden die fünf palästinasolidarischen
Aktivist*innen Daniel, Zo, Crow, Vi und Leandra von den Behörden als
„kriminelle Vereinigung“ nach § 129 StGB verfolgt. Im Prozess, der
absurderweise im Hochsicherheitsgerichtsbunker in Stammheim stattfindet,
tritt Richterin Kathrin Lauchstädt an jedem Verhandlungstag die
Grundrechte der Angeklagten systematisch mit Füßen. Ebenso greift sie
gezielt die Pressefreiheit und den Status parlamentarischer
Beobachter*innen an. In den 14 Prozesstagen bis zur jetzigen Sommerpause
hat das Gericht ausschließlich seinen unbedingten Verurteilungswillen
unter Beweis gestellt.
Eigentlich geht es in dem Verfahren nur um die recht banalen Vorwürfe
des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung. Die Ulm5 drangen am 8.
September 2025 in die Ulmer Zweigstelle des israelischen Waffenkonzerns
Elbit Systems ein und zerstörten dort Computer und Laborinventar. Die
Protestaktion richtete sich gegen die Produktion von Waffen für den
israelischen Krieg, sollte aber vor allem die Kriegsmaschinerie ganz
praktisch sabotieren. Um die politische Botschaft zu vermitteln, filmten
sich die Ulm5 selbst bei der Aktion und veröffentlichten das Video
online. Vor Ort wurden Crow, Vi, Leandra, Zo und Daniel festgenommen und
sitzen nun seit elf Monatenunter strengsten Bedingungen in
Untersuchungshaft. Teilweise werden sie sogar in Dauerisolation
gehalten, was nach internationalen Standards als Folter gilt.
Seit derEröffnung am 27. April 2026 wird der Prozess als Justizspektakel
inszeniert, das die Vorverurteilung deutlich macht: Schon dass die
Verhandlung im Hochsicherheitsbunker im berüchtigten Gefängnis
Stuttgart-Stammheim mit martialisch ausgerüsteten Beamt*innen
stattfindet, soll die fünf Angeklagten als hochgefährlich darstellen. Im
Saal dürfen die Ulm5, die immer in Handschellen gefesselt hereingebracht
werden, nicht frei mit ihrer Verteidigung kommunizieren, sondern sind in
einem Glaskasten eingesperrt.
Das Vorgehen des Gerichts zeigt, dass Rechtsbeugung im Fall der Ulm5 zum
neuen Standard erhoben worden ist: Anträge der Verteidigung lehnt die
Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt kategorisch ab. So lässt sie
weder eine andere Sitzordnung zu, um das elementare Recht auf freie
Kommunikation zwischen Verteidigung und Mandant*innen zu ermöglichen,
noch genehmigt sie sonstige Standards wie eine Protokollant*in der
Anwält*innen. Am ersten Prozesstag ließ sie die Verteidigung kein
einziges Mal zu Wort kommen, und als später die Angeklagten ihre
Prozesserklärungen abgaben, unterbrach sie deren Verlesung. In einem
verbalen Schlagabtausch mit der Verteidigung nahm sie für sich selbst in
Anspruch, der „Feldwebel“ auf diesem „Kasernenhof“ zu sein und machte
damit ihrRechtsverständnis deutlich.
Systematisch verschleppt Lauchstädt das Verfahren, indem sie überlange
Pausen anordnet und die Verhandlungstage oft nach wenigen Stunden
beendet. Folgerichtig setzte sie zusätzlich zu den anfänglich
terminierten 16 Prozesstagen 28 weitere bis Januar 2027 an. Zugleich
verlängerte sie die Untersuchungshaft gegen die fünf Kriegsgegner*innen,
wobei sie in der Begründung groteskerweise unter anderem darauf verwies,
dass die Angeklagten das Recht auf ein faires Verfahren nach Artikel 6
der Europäischen Menschenrechtskonvention gefordert hatten.
Um kritische Öffentlichkeit fernzuhalten, zieht das Landgericht alle
Register: Bei den akribischen Vorkontrollen wurden selbst
Journalist*innen ihres mitgebrachten Schreibzeugs und der Pressemappen
beraubt. Wiederholt kam es zu schikanösen Intimkontrollen von
Prozessbesucher*innen, unter anderem von Familienangehörigen der Ulm5.
Selbst eine parlamentarische Delegation aus Irland wurde grundlegender
Rechte beraubt, indem die Abgeordneten im Prozesssaal keine Notizen
anfertigen durften. Sowohl die irischen Politiker*innen als auch 18
Mitglieder des Europäischen Parlaments kritisierten in öffentlichen
Stellungnahmen die massiven Rechtsverstöße in diesem Schauprozess.
„Im Prozess gegen die Ulm5 zeigt das Landgericht Stuttgart
bedingungslosen Verfolgungswillen in Reinform. Das Verhalten der
Vorsitzenden Richterin macht deutlich: Wenn es gegen linke
Aktivist*innen geht, werden sämtliche rechtsstaatlichen Mindeststandards
außer Kraft gesetzt“, erklärte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der
Roten Hilfe e. V. „Die Unrechtsjustiz gegen die Ulm5 muss beendet
werden! Wir stehen solidarisch an der Seite von Daniel, Zo, Crow, Vi und
Leandra und fordern ihre sofortige Freilassung und einEnde des absurden
Verfahrens.“
Wir rufen alle zur solidarischen Prozessbegleitung auf.
Die nächsten Termine sind 14., 26. & 28. August sowie 23., 25. & 30.
September. Weitere Termine auf ulm5.info.
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