[Presseverteiler] PM: Rechtsbeugung in Endlosschleife: Der Stuttgarter Prozess gegen die Ulm5

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So Aug 2 20:52:02 CEST 2026


*Pressemitteilung:*
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*Rechtsbeugung in Endlosschleife: Der Stuttgarter Prozess gegen die Ulm5*

Am 27. April 2026 begann der Prozess gegen die sog. Ulm5 vor dem 
Landgericht Stuttgart – und damit eine endlose Aneinanderreihung von 
Rechtsbrüchen. Wegen einer Sachbeschädigung im Gebäude des 
Waffenkonzerns Elbit Systems werden die fünf palästinasolidarischen 
Aktivist*innen Daniel, Zo, Crow, Vi und Leandra von den Behörden als 
„kriminelle Vereinigung“ nach § 129 StGB verfolgt. Im Prozess, der 
absurderweise im Hochsicherheitsgerichtsbunker in Stammheim stattfindet, 
tritt Richterin Kathrin Lauchstädt an jedem Verhandlungstag die 
Grundrechte der Angeklagten systematisch mit Füßen. Ebenso greift sie 
gezielt die Pressefreiheit und den Status parlamentarischer 
Beobachter*innen an. In den 14 Prozesstagen bis zur jetzigen Sommerpause 
hat das Gericht ausschließlich seinen unbedingten Verurteilungswillen 
unter Beweis gestellt.

Eigentlich geht es in dem Verfahren nur um die recht banalen Vorwürfe 
des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung. Die Ulm5 drangen am 8. 
September 2025 in die Ulmer Zweigstelle des israelischen Waffenkonzerns 
Elbit Systems ein und zerstörten dort Computer und Laborinventar. Die 
Protestaktion richtete sich gegen die Produktion von Waffen für den 
israelischen Krieg, sollte aber vor allem die Kriegsmaschinerie ganz 
praktisch sabotieren. Um die politische Botschaft zu vermitteln, filmten 
sich die Ulm5 selbst bei der Aktion und veröffentlichten das Video 
online. Vor Ort wurden Crow, Vi, Leandra, Zo und Daniel festgenommen und 
sitzen nun seit elf Monatenunter strengsten Bedingungen in 
Untersuchungshaft. Teilweise werden sie sogar in Dauerisolation 
gehalten, was nach internationalen Standards als Folter gilt.
Seit derEröffnung am 27. April 2026 wird der Prozess als Justizspektakel 
inszeniert, das die Vorverurteilung deutlich macht: Schon dass die 
Verhandlung im Hochsicherheitsbunker im berüchtigten Gefängnis 
Stuttgart-Stammheim mit martialisch ausgerüsteten Beamt*innen 
stattfindet, soll die fünf Angeklagten als hochgefährlich darstellen. Im 
Saal dürfen die Ulm5, die immer in Handschellen gefesselt hereingebracht 
werden, nicht frei mit ihrer Verteidigung kommunizieren, sondern sind in 
einem Glaskasten eingesperrt.
Das Vorgehen des Gerichts zeigt, dass Rechtsbeugung im Fall der Ulm5 zum 
neuen Standard erhoben worden ist: Anträge der Verteidigung lehnt die 
Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt kategorisch ab. So lässt sie 
weder eine andere Sitzordnung zu, um das elementare Recht auf freie 
Kommunikation zwischen Verteidigung und Mandant*innen zu ermöglichen, 
noch genehmigt sie sonstige Standards wie eine Protokollant*in der 
Anwält*innen. Am ersten Prozesstag ließ sie die Verteidigung kein 
einziges Mal zu Wort kommen, und als später die Angeklagten ihre 
Prozesserklärungen abgaben, unterbrach sie deren Verlesung. In einem 
verbalen Schlagabtausch mit der Verteidigung nahm sie für sich selbst in 
Anspruch, der „Feldwebel“ auf diesem „Kasernenhof“ zu sein und machte 
damit ihrRechtsverständnis deutlich.
Systematisch verschleppt Lauchstädt das Verfahren, indem sie überlange 
Pausen anordnet und die Verhandlungstage oft nach wenigen Stunden 
beendet. Folgerichtig setzte sie zusätzlich zu den anfänglich 
terminierten 16 Prozesstagen 28 weitere bis Januar 2027 an. Zugleich 
verlängerte sie die Untersuchungshaft gegen die fünf Kriegsgegner*innen, 
wobei sie in der Begründung groteskerweise unter anderem darauf verwies, 
dass die Angeklagten das Recht auf ein faires Verfahren nach Artikel 6 
der Europäischen Menschenrechtskonvention gefordert hatten.
Um kritische Öffentlichkeit fernzuhalten, zieht das Landgericht alle 
Register: Bei den akribischen Vorkontrollen wurden selbst 
Journalist*innen ihres mitgebrachten Schreibzeugs und der Pressemappen 
beraubt. Wiederholt kam es zu schikanösen Intimkontrollen von 
Prozessbesucher*innen, unter anderem von Familienangehörigen der Ulm5. 
Selbst eine parlamentarische Delegation aus Irland wurde grundlegender 
Rechte beraubt, indem die Abgeordneten im Prozesssaal keine Notizen 
anfertigen durften. Sowohl die irischen Politiker*innen als auch 18 
Mitglieder des Europäischen Parlaments kritisierten in öffentlichen 
Stellungnahmen die massiven Rechtsverstöße in diesem Schauprozess.

„Im Prozess gegen die Ulm5 zeigt das Landgericht Stuttgart 
bedingungslosen Verfolgungswillen in Reinform. Das Verhalten der 
Vorsitzenden Richterin macht deutlich: Wenn es gegen linke 
Aktivist*innen geht, werden sämtliche rechtsstaatlichen Mindeststandards 
außer Kraft gesetzt“, erklärte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der 
Roten Hilfe e. V. „Die Unrechtsjustiz gegen die Ulm5 muss beendet 
werden! Wir stehen solidarisch an der Seite von Daniel, Zo, Crow, Vi und 
Leandra  und fordern ihre sofortige Freilassung und einEnde des absurden 
Verfahrens.“


Wir rufen alle zur solidarischen Prozessbegleitung auf.
Die nächsten Termine sind 14., 26. & 28. August sowie 23., 25. & 30. 
September. Weitere Termine auf ulm5.info.

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