[Presseverteiler] PM: Erneute Beugehaft im Dresdner Großprozess: Antifaschistin Lina wegen Aussageverweigerung festgenommen
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Mi Jul 1 00:07:03 CEST 2026
Pressemitteilung:
Erneute Beugehaft im Dresdner Großprozess: Antifaschistin Lina wegen
Aussageverweigerung festgenommen
Im Dresdner Großprozess gegen sieben Antifaschist*innen verhängte
Richter Joachim Kubista zum zweiten Mal Beugehaft gegen eine linke
Aktivistin: Lina, die vom selben Oberlandesgericht (OLG) Dresden im Mai
2023 zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden war,
war am heutigen 30. Juni 2026 als Zeugin geladen. Weil sie sich
weigerte, die Angeklagten und eventuell sich selbst zu belasten,
verhängte der Richter sechs Monate Beugehaft. Erst Ende März war ein
Antifaschist in diesem Verfahren für sechs Monate in Haft genommen
worden, um eine Aussage zu erzwingen.
Seit November 2025 läuft vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden der
zweite Großprozess gegen sieben Antifaschist*innen, denen vor allem
mehrere körperliche Auseinandersetzungen mit Nazis in verschiedenen
ostdeutschen Städten vorgeworfen werden. Die Anklagepunkte ähneln denen
aus dem ersten Dresdner Großprozess gegen Lina und drei weitere
Antifaschisten.
Nun laden die Generalbundesanwaltschaft und das Gericht damals
verurteilte Antifaschist*innen als Zeug*innen vor: Sie sollen zu
einzelnen Vorfällen sowie zur staatlicherseits konstruierten
„kriminellen Vereinigung“ aussagen.
Lina, die erst vor wenigen Wochen aus der Strafhaft freigekommen war,
stellte von vornherein klar, dass sie nicht bereit ist, die sieben
Angeklagten zu belasten. Abgesehen davon könnte sie neue Ermittlungen
gegen sich selbst auslösen, was keineswegs abwegig ist: So war die
Antifaschistin Melissa im Prozess gegen Lina als Zeugin geladen und ist
im jetzigen Prozess selbst angeklagt.
Der Vorsitzende Richter Kubista bedrohte heute Lina mit sechs Monaten
Beugehaft, um sie zu einer Aussage zu nötigen. Aber sie erklärte
explizit, sich auch von dieser Drohung nicht einschüchtern und zu
Angaben drängen zu lassen. Kubista verhängte daraufhin das zulässige
Höchstmaß von sechs Monaten Beugehaft. Diese Maßnahme ist ohnehin
rechtlich fragwürdig. Im Fall von Lina kommt noch hinzu, dass bereits
zuvor in diesem Verfahrenskomplex gegen sie Beugehaft verhängt, aber
noch nicht umgesetzt wurde. Da aber in jedem Verfahren Zeug*innen nicht
mehrfach in Beugehaft genommen werden dürfen, ist die heutige
Entscheidung ein klarer Rechtsbruch.
Damit hat das OLG Dresden innerhalb von drei Monaten zum zweiten Mal das
Instrument der Beugehaft gegen Antifaschist*innen eingesetzt, das sonst
fast nie gegen Linke eingesetzt wird: Am 25. März 2026 hatte derselbe
Richtereinen Antifaschisten wegen Aussageverweigerung in Beugehaft
nehmen lassen, der zusammen mit Lina verurteilt worden war. Zuvor war
Beugehaft in diesem Jahrtausend erst zweimal in Prozessen gegen Linke
verhängt worden.
„Der Dresdner Großprozess ist politische Justiz in Reinform. Nicht nur
die Angeklagten, sondern auch Antifaschist*innen, die als Zeug*innen
geladen sind, werden mit den härtesten Maßnahmen verfolgt. Sechs Monate
Beugehaft gegen Lina sind ein neuer Höhepunkt der gerichtlichen Angriffe
gegen Antifaschismus. Die Gerichtsentscheidung ist umso pikanter, weil
das OLG Nazis, die als Zeugen die Aussage verweigern, nur ein geringes
Ordnungsgeld auferlegt", erklärte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand
der Roten Hilfe e. V. „Wir stehen solidarisch an der Seite von Lina und
allen anderen Antifaschist*innen, die nicht bereit sind, sich selbst und
andere Antifaschist*innen zu belasten, sondern konsequent die Aussage
verweigern. Wir fordern die sofortige Rücknahme der willkürlichen
Beugehaft! Freiheit für Lina und alle anderen Antifaschist*innen – wir
sind alle Antifa!“
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