[Presseverteiler] PM: G20-Gipfel Hamburg 2017: Einstellungsangebote für alle Angeklagten im,Rondenbarg-Verfahren
Ezra | Bundesvorstand der Roten Hilfe
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Di Mär 10 23:33:32 CET 2026
Pressemitteilung:
*G20-Gipfel Hamburg 2017:
Nach acht Jahren Verfolgungseifer gibt die Staatsanwaltschaft
Hamburg klein bei. Einstellungsangebote für alle Angeklagten im
Rondenbarg-Verfahren*
/Eines lässt sich aus der Retrospektive in aller Klarheit sagen: Unter
dem Gesichtspunkt der
geopolitischen Entwicklungen der letzten zehn Jahre waren Proteste
selten so eindeutig
gerechtfertigt wie die Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg 2017.
Damals hatte Trump
seine erste Präsidentschaft gerade angetreten und Olaf Scholz war
Oberbürgermeister der
Hansestadt. Auch heute noch stehen beide für den Abbau von Demokratie
und für die
Straffreiheit der Mächtigen./
Was wir damals in Hamburg erleben durften, war ein Festival der
Polizeigewalt. Was uns als
moderne Polizeiarbeit verkauft wurde, war ein rabiates Experimentierfeld
des autoritären Umbau
des Staates, der seither vorangetrieben wird.
Exemplarisch dafür stehen die Ereignisse auf der Straße Rondenbarg in
Hamburg-Bahrenfeld am
Morgen des 7. Juli 2017. Ohne Ankündigung und mit massiver Polizeigewalt
wurde eine
Demonstration zerschlagen und die Teilnehmer*innen gegen einen Zaun
gedrängt, der nachließ und
mehrere teils schwer verletzte Aktivist*innen zur Folge hatte. Daraufhin
ist die Staatsanwaltschaft
angetreten, ein Exempel an den Beschuldigten zu statuieren. Gegen 86
Personen, aufgeteilt in acht
Verfahrensgruppen, wurde Anklage erhoben. Die Marschrichtung war klar:
Die Staatsanwaltschaft
wollte Haftstrafen sehen.
Wie wackelig und konstruiert die Anklage war, konnte man im Laufe des
ersten und einzigen
Prozesses sehen, bei dem es zu einer Verurteilung kam: 90 Tagessätze für
zwei Angeklagte, von
denen 40 bereits als abgegolten galten. Das ganze Tamtam der
Repressionsbehörden wirkt bei
diesem Ergebnis geradezu lächerlich.
Was dieser Prozess aber auch war: ein Frontalangriff auf die
Versammlungsfreiheit.
Alleine die Teilnahme an einer Demonstration reichte aus, um unliebsame
Aktivist*innen zu
verurteilen. Das Tragen schwarzer Kleidung sollte als Beleg für die
Beihilfe zu versuchter
Körperverletzung dienen - geradezu absurd.
Diese Konstrukte sehen wir allerdings immer häufiger, sei es im
Zusammenhang mit
Demonstrationen zum 1.-Mai, zum Tag X in Leipzig oder bei den
„Widersetzen“-Protesten gegen
die Neugründung eines faschistischen AfD-Jugendverbandes: Die
Handlungsspielräume einer
widerständigen Zivilbevölkerung werden weiter und weiter eingeschränkt.
Hartmut Brückner von der Roten Hilfe e.V. sagt dazu: „Inzwischen haben
alle Angeklagten
Einstellungen angeboten bekommen. Alle Genoss*innen, die betroffen oder
in der Solidaritätsarbeit
involviert waren, können ein Lied davon singen, wie zäh und frustrierend
der gesamte
Verfahrenskomplex war. Die Dimensionen waren extrem herausfordernd, sei
es die lange Zeit, die
seit den Vorfällen vergangen ist, seien es die weiten Strecken, die es
zu überwinden galt, um
überhaupt Solidaritätsarbeit zu leisten. Aber auch wenn nicht alle
Schlachten gewonnen werden
konnten, ist es gelungen, trotz alledem die Angeklagten hinter einer
gemeinsamen Idee zu
versammeln und Einstellungen an die Bedingung zu knüpfen, dass sie für
alle gelten und somit
keine einzelnen Genoss*innen als angebliche Übeltäter*innen
herausgepickt wurden. Schritt für
Schritt ist man einer gemeinsamen, solidarischen Strategie näher
gekommen und hat so eine Hürde
nach der anderen überwunden.“
Hier gehts zu dem Statement der Soligruppen:
https://rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de/2026/03/10/g20-rondenbarg-das-letzte-kapitel/
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