[Presseverteiler] PM: OLG: Sparkasse Göttingen muss Konto der Roten Hilfe fortführen

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Do Sep 17 14:34:17 CEST 2026


Pressemitteilung:


  OLG: Sparkasse Göttingen muss Konto der Roten Hilfe fortführen

Das OLG Braunschweig hat die Berufung der Sparkasse Göttingen 
zurückgewiesen: Das Konto der Roten Hilfe muss vorerst weitergeführt 
werden. Für die angeführten Verdachtsmomente sah das Gericht keine 
ausreichende Tatsachengrundlage. Für die Rote Hilfe ist das ein 
wichtiges Signal gegen Debanking und gegen politischen Druck auf 
zivilgesellschaftliche Strukturen.


Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass die Sparkasse 
Göttingen das Konto der linken Rechtshilfeorganisation Rote Hilfe 
fortführen muss. Die Entscheidung erging im Rahmen eines einstweiligen 
Verfügungsverfahrens und gilt bis zur rechtskräftigen Entscheidung in 
der Hauptsache. Die Berufung der Sparkasse gegen ein Urteil des 
Landgerichts Göttingen wies der Bankensenat des Oberlandesgerichts durch 
einstimmigen Beschluss am 17.09.2026 zurück.

Die Sparkasse hatte das Konto am 9. Dezember 2025 gekündigt und stützte 
sich dabei unter anderem auf Spendenaufrufe des Vereins mit den 
Verwendungszwecken „unverzagt“ und „Budapest“. Daraus leitete sie 
gesteigerte Prüfpflichten nach dem Geldwäschegesetz ab, die das Konto 
für sie unwirtschaftlich gemacht hätten.

Das Gericht hat den Verdacht als unbegründet bewertet. Er habe einer 
Tatsachengrundlage entbehrt. Die Sparkasse habe die Spendenaufrufe 
inhaltlich falsch wiedergegeben. Der Verein habe nicht zur 
„Unterstützung der Antifa-Ost“ aufgerufen, sondern zur „Unterstützung im 
Antifa-Ost-Verfahren“ und „gegen die Auslieferung und Unterstützung 
verfolgter Antifas in Ungarn“. Das entspreche dem satzungsgemäßen Zweck 
des Vereins, Beschuldigten und Angeklagten faire Verfahren zu 
ermöglichen. Auch eine Verschleierung sah das Gericht nicht. Kurze, 
prägnante Verwendungszwecke seien bei rund 2.300 Zahlungseingängen 
nachvollziehbar, um Spenden einzelnen Kampagnen zuordnen zu können, und 
der Verein habe diese Zuordnung offen vorgenommen. Dass andere Banken 
dem Verein nach der Kündigung kein Konto eröffnet haben, belege den 
Verdacht ebenfalls nicht, zumal die Gründe dafür nicht bekannt seien.

Auch die Eilbedürftigkeit hat das Gericht bestätigt. Der Anspruch des 
Vereins auf Fortführung des Kontos sei weitgehend eindeutig. Würde man 
den Verein auf das Hauptsacheverfahren verweisen, müsste er zunächst das 
Konto wechseln und im Erfolgsfall wieder zurückwechseln. Dieser doppelte 
Aufwand wäre angesichts der Vielzahl von Zahlungseingängen und 
Mitgliedern so erheblich, dass er faktisch einer Verweigerung von 
Rechtsschutz gleichkäme. Die Interessen der Sparkasse müssten 
demgegenüber zurücktreten. Die verstärkten Sorgfaltspflichten, die sie 
wegen der Beobachtung des Vereins durch den Verfassungsschutz bereits 
seit 2015 erfüllt, seien nicht Grund der Kündigung gewesen. Ein darüber 
hinausgehend gestiegenes Risiko habe die Sparkasse nicht darlegen können.

    Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der die Rote Hilfe im Verfahren
    vertreten hat, erklärt hierzu: „Die Rote Hilfe hat sich nichts
    zuschulden kommen lassen. Die Kündigung des Kontos hat zu großer
    Verunsicherung bei zivilgesellschaftlichen Organisationen geführt.
    Mit seinem Beschluss schafft das Oberlandesgericht Braunschweig
    Rechtssicherheit, auch wenn das Verfahren nur Vorläufig ist.
    Kontenkündigungen durch Sparkassen sind unzulässig, wenn keine
    überzeugenden Gründe bestehen, dass Gesetzesverstöße begangen
    wurden. Damit setzt das Gericht willkürlichen Kontenkündigungen eine
    klare Grenze.“

    „Die Entscheidung ist ein Zeichen der Justiz gegen versteckte
    Angriffe auf die Zivilgesellschaft, die von der US-Regierung
    ausgehen. Ein Debanking verletzt Grundrechte. Aufsichtsbehörden wie
    auch Banken dürfen nicht der Trump-Regierung vorauseilend Gehorsam
    leisten“, ergänzt Hartmut Brückner, Pressesprecher des
    Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Wir sehen nun die Sparkasse in
    der Verantwortung die Entscheidung zu akzeptieren und den
    Rechtsstreit auf diesem Weg endlich zu beenden.“

Das Verfahren wurde von der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt.


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