[Presseverteiler] PM: OLG: Sparkasse Göttingen muss Konto der Roten Hilfe fortführen
Presse | Bundesvorstand der Roten Hilfe
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Do Sep 17 14:34:17 CEST 2026
Pressemitteilung:
OLG: Sparkasse Göttingen muss Konto der Roten Hilfe fortführen
Das OLG Braunschweig hat die Berufung der Sparkasse Göttingen
zurückgewiesen: Das Konto der Roten Hilfe muss vorerst weitergeführt
werden. Für die angeführten Verdachtsmomente sah das Gericht keine
ausreichende Tatsachengrundlage. Für die Rote Hilfe ist das ein
wichtiges Signal gegen Debanking und gegen politischen Druck auf
zivilgesellschaftliche Strukturen.
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass die Sparkasse
Göttingen das Konto der linken Rechtshilfeorganisation Rote Hilfe
fortführen muss. Die Entscheidung erging im Rahmen eines einstweiligen
Verfügungsverfahrens und gilt bis zur rechtskräftigen Entscheidung in
der Hauptsache. Die Berufung der Sparkasse gegen ein Urteil des
Landgerichts Göttingen wies der Bankensenat des Oberlandesgerichts durch
einstimmigen Beschluss am 17.09.2026 zurück.
Die Sparkasse hatte das Konto am 9. Dezember 2025 gekündigt und stützte
sich dabei unter anderem auf Spendenaufrufe des Vereins mit den
Verwendungszwecken „unverzagt“ und „Budapest“. Daraus leitete sie
gesteigerte Prüfpflichten nach dem Geldwäschegesetz ab, die das Konto
für sie unwirtschaftlich gemacht hätten.
Das Gericht hat den Verdacht als unbegründet bewertet. Er habe einer
Tatsachengrundlage entbehrt. Die Sparkasse habe die Spendenaufrufe
inhaltlich falsch wiedergegeben. Der Verein habe nicht zur
„Unterstützung der Antifa-Ost“ aufgerufen, sondern zur „Unterstützung im
Antifa-Ost-Verfahren“ und „gegen die Auslieferung und Unterstützung
verfolgter Antifas in Ungarn“. Das entspreche dem satzungsgemäßen Zweck
des Vereins, Beschuldigten und Angeklagten faire Verfahren zu
ermöglichen. Auch eine Verschleierung sah das Gericht nicht. Kurze,
prägnante Verwendungszwecke seien bei rund 2.300 Zahlungseingängen
nachvollziehbar, um Spenden einzelnen Kampagnen zuordnen zu können, und
der Verein habe diese Zuordnung offen vorgenommen. Dass andere Banken
dem Verein nach der Kündigung kein Konto eröffnet haben, belege den
Verdacht ebenfalls nicht, zumal die Gründe dafür nicht bekannt seien.
Auch die Eilbedürftigkeit hat das Gericht bestätigt. Der Anspruch des
Vereins auf Fortführung des Kontos sei weitgehend eindeutig. Würde man
den Verein auf das Hauptsacheverfahren verweisen, müsste er zunächst das
Konto wechseln und im Erfolgsfall wieder zurückwechseln. Dieser doppelte
Aufwand wäre angesichts der Vielzahl von Zahlungseingängen und
Mitgliedern so erheblich, dass er faktisch einer Verweigerung von
Rechtsschutz gleichkäme. Die Interessen der Sparkasse müssten
demgegenüber zurücktreten. Die verstärkten Sorgfaltspflichten, die sie
wegen der Beobachtung des Vereins durch den Verfassungsschutz bereits
seit 2015 erfüllt, seien nicht Grund der Kündigung gewesen. Ein darüber
hinausgehend gestiegenes Risiko habe die Sparkasse nicht darlegen können.
Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der die Rote Hilfe im Verfahren
vertreten hat, erklärt hierzu: „Die Rote Hilfe hat sich nichts
zuschulden kommen lassen. Die Kündigung des Kontos hat zu großer
Verunsicherung bei zivilgesellschaftlichen Organisationen geführt.
Mit seinem Beschluss schafft das Oberlandesgericht Braunschweig
Rechtssicherheit, auch wenn das Verfahren nur Vorläufig ist.
Kontenkündigungen durch Sparkassen sind unzulässig, wenn keine
überzeugenden Gründe bestehen, dass Gesetzesverstöße begangen
wurden. Damit setzt das Gericht willkürlichen Kontenkündigungen eine
klare Grenze.“
„Die Entscheidung ist ein Zeichen der Justiz gegen versteckte
Angriffe auf die Zivilgesellschaft, die von der US-Regierung
ausgehen. Ein Debanking verletzt Grundrechte. Aufsichtsbehörden wie
auch Banken dürfen nicht der Trump-Regierung vorauseilend Gehorsam
leisten“, ergänzt Hartmut Brückner, Pressesprecher des
Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Wir sehen nun die Sparkasse in
der Verantwortung die Entscheidung zu akzeptieren und den
Rechtsstreit auf diesem Weg endlich zu beenden.“
Das Verfahren wurde von der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt.
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