[MD Presse] PM NRW: Halbjahresbilanz Bürgerbegehren 2024: 1000 Bürgerbegehren und 300 Abstimmungen in 30 Jahren!

Jens Mindermann jens.mindermann at mehr-demokratie.de
Do Jul 11 11:37:02 CEST 2024


Hallo in die Runde,

der Landesverband NRW hat heute folgende Pressemitteilung versendet:


*Halbjahresbilanz Bürgerbegehren 2024: 1000 Bürgerbegehren und 300 
Abstimmungen in 30 Jahren!*

*+++ Insgesamt über 300 Bürgerentscheide in NRW seit Einführung des 
Verfahrens 1994*

*+++ Bereits 7 Bürgerentscheide im ersten Halbjahr 2024*

*+++ Automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen erhöht die 
Wahlbeteiligung*

*Auch im ersten Halbjahr 2024 mischen sich die Menschen in 
Nordrhein-Westfalen rege mithilfe von Bürgerbegehren und 
Bürgerentscheiden kommunalpolitisch ein. Insgesamt 14 Bürgerbegehren 
wurden neu eingeleitet und sieben Abstimmungen fanden statt. Bei dem 
Bürgerbegehren für die Ausweisung eines Nationalparks im Kreis Kleve 
handelt es sich um das 1000. Bürgerbegehren seit Einführung des 
Verfahrens im Jahr 1994. Mit der Abstimmung über die Ausweisung des 
Nationalparks Egge im Kreis Paderborn hat der 300. Bürgerentscheid 
stattgefunden. Das geht aus der heute (11.07.2024) von Mehr Demokratie 
in Köln veröffentlichten Halbjahresbilanz Bürgerbegehren 2024 hervor. 
„Das Jahr 2024 hält gleich drei direktdemokratische Jubiläen in NRW 
parat. Vor 30 Jahren wurden Bürgerbegehren und Bürgerentscheid als 
Verfahren eingeführt, im April wurde das 1000. Bürgerbegehren 
eingeleitet und im Juni hat der 300. Bürgerentscheid seither 
stattgefunden. Für Demokratinnen und Demokraten ist das ein Grund zum 
Feiern“, so Achim Wölfel, NRW-Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie.*

Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden insgesamt 14 Bürgerbegehren neu 
eingeleitet und 18 Verfahren abgeschlossen, die teilweise noch aus dem 
Jahr 2023 stammen. Von den abgeschlossenen Verfahren führten zwei zu 
einem Kompromiss zwischen den Initiatoren und den jeweiligen Gemeinden. 
Ein Verfahren wurde nicht eingereicht, eines wurde zurückgezogen, eines 
hatte zu wenige gültige Unterschriften und eines wurde durch einen neuen 
Ratsbeschluss positiv angenommen. Fünf Begehren wurden aus verschiedenen 
Gründen für unzulässig erklärt. Insgesamt sieben Verfahren mündeten in 
einem Bürgerentscheid.

Derzeit sind 13 Verfahren offen, wobei für zwei Begehren bereits ein 
Termin für einen Bürgerentscheid festgelegt wurde. In Gronau wird am 
kommenden Sonntag (14. Juli) über die Änderung der 
Abfallentsorgungssatzung abgestimmt und in Erkrath stimmen die Bürger am 
15. September über eine Grundstücksvergabe auf der Neanderhöhe ab.

Bislang lassen sich keine bestimmten thematischen Schwerpunkte für das 
Jahr ausmachen. Themen wie Nationalparks, die Sanierung oder der Neubau 
von Rathäusern sowie die Frage über den Standort von Unterkünften für 
Geflüchtete sind jedoch, wie in den Vorjahren, erneut vertreten.

*Die Bürgerentscheide im Überblick
*In Hörstel stimmten 68,9% der Wahlberechtigten über den Neubau des 
Rathauses ab. Die Landgemeinde Titz verzeichnete eine Wahlbeteiligung 
von 70,9% bei der Abstimmung über eine Geflüchtetenunterkunft. In 
Raesfeld war die Beteiligung mit 74,1% am höchsten, dort wurde über die 
zukünftige Nutzung des Jugendhauses Erle entschieden. Alle 
Bürgerentscheide fanden parallel zur Europawahl statt, was sich 
regelmäßig in einer deutlich überdurchschnittlichen 
Abstimmungsbeteiligung zeigt.

In Titz wurden zudem die Abstimmungsunterlagen automatisch an die 
Wahlberechtigten versendet, ebenso in den Kreisen Höxter und Paderborn 
sowie in den Städten Goch und Soest. Hier variierte die Wahlbeteiligung: 
In Goch stimmten nur 27,3% der Wahlberechtigten ab, während in Soest die 
Beteiligung bei 38,0% lag. Der Bürgerentscheid in Goch scheiterte am 
Zustimmungsquorum. Dieses besagt, dass zusätzlich zur einfachen Mehrheit 
ein bestimmter Anteil der Bürger im Sinne der Initiative abstimmen muss, 
damit der Bürgerentscheid gültig ist. In den ländlichen Kreisen Höxter 
(58,6%) und Paderborn (47,5%) war die Wahlbeteiligung auffällig hoch, wo 
ebenfalls die Abstimmungsunterlagen automatisch versendet wurden.

Die Zahlen entsprechen der Bilanz von 2020-2023, die der Landesverband 
erstellt hat. Laut dieser liegt die durchschnittliche Beteiligung bei 
Bürgerentscheiden mit automatischer Zusendung der Abstimmungsunterlagen 
bei 45,2%, ohne automatische Zusendung bei 31,6%. Bei den in diesem Jahr 
aufgeführten Bürgerentscheiden mit automatischer Zusendung liegt die 
Wahlbeteiligung im Schnitt stabil bei 48,5%, was eine leichte 
Verbesserung darstellt. „Die Beteiligung an Abstimmungen sollte für die 
Bürgerinnen und Bürger so einfach wie möglich sein. Müssen die 
Unterlagen für die Abstimmung erst noch beantragt werden, stellt das 
eine zusätzliche Hürde dar, die weder nötig noch sinnvoll ist“, 
kommentiert Wölfel.

*Hintergrund
*Seit der Einführung von Bürgerbegehren in NRW im Jahr 1994 gab es bis 
Ende Juni 2024 insgesamt 1.004 Verfahren. Diese unterteilen sich in 972 
Bürgerbegehren und 32 Ratsbürgerentscheide. Von den 972 Bürgerbegehren 
sind über 324 unzulässig, was genau ein Drittel ausmacht. Insgesamt 
fanden 301 Bürgerentscheide statt. 120 Bürgerbegehren scheiterten 
unecht, was einem Anteil von 39,9%Prozent entspricht. 110 endeten im 
Sinne des Begehrens (36,5%) und 69 nicht im Sinne des Begehrens (22,9%). 
NRW belegt im Vergleich der Bundesländer den ersten Platz, was den 
Anteil unecht gescheiterter Bürgerentscheide angeht.

Stichtag der Analyse war der 30.06.2024. Als Grundlage diente die 
„Datenbank Bürgerbegehren“. Die Daten werden in einem 
Kooperationsprojekt zwischen der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung an 
der Bergischen Universität Wuppertal und der Forschungsstelle 
Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie an der Philipps-Universität 
Marburg erhoben. Unterstützt wird das Projekt von Mehr Demokratie e.V.

*Weiterführende Informationen:*

1.Jahresbilanz Bürgerbegehren NRW 2023: 
https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/jahresbilanz-buergerbegehren-nrw-2023-fast-haelfte-der-buergerentscheide-scheitert-am-zustimmungsquorum 
<https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/jahresbilanz-buergerbegehren-nrw-2023-fast-haelfte-der-buergerentscheide-scheitert-am-zustimmungsquorum>

2.Zwischenbilanz Bürgerentscheide in NRW: 
https://nrw.mehr-demokratie.de/themen/buergerentscheid/aktuell/zwischenbilanz-automatische-zusendung-von-abstimmungsunterlagen-bei-buergerentscheiden-2020-2023 
<https://nrw.mehr-demokratie.de/themen/buergerentscheid/aktuell/zwischenbilanz-automatische-zusendung-von-abstimmungsunterlagen-bei-buergerentscheiden-2020-2023>

3.Thesenpapier: 
https://nrw.mehr-demokratie.de/themen/buergerentscheid/was-wir-wollen/abstimmungsregeln 
<https://nrw.mehr-demokratie.de/themen/buergerentscheid/was-wir-wollen/abstimmungsregeln>


Verantwortlich und Ansprechpartner für Rückfragen:
Jens Mindermann, Pressesprecher Mehr Demokratie NRW.
Telefon: 0221 66 665 10
E-Mail:presse.nrw at mehr-demokratie.de <mailto:presse.nrw at mehr-demokratie.de>



Liebe Grüße
Jens Mindermann

-- 
Jens Mindermann (he/him)

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