[AKV Presseverteiler] Kassiert der Europäische Gerichtshof nun die EU-Richtlinie zur,Vorratsdatenspeicherung?
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
presse at vorratsdatenspeicherung.de
Sa Jan 28 12:10:23 CET 2012
Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom
28.01.2012:
Kassiert der Europäische Gerichtshof nun die EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung?
Pünktlich zum heutigen Europäischen Datenschutztag wurde bekannt, dass
der irische High Court am gestrigen Freitag dem Europäischen
Gerichtshof in Luxemburg die Frage vorgelegt hat, ob die EU-Richtlinie
zur sechsmonatigen verdachtslosen Vorratsspeicherung aller
Verbindungsdaten gegen die EU-Grundrechtecharta oder gegen die
Europäische Menschenrechtskonvention verstößt und deshalb ungültig ist.[1]
Nun haben die EU-Mitgliedstaaten, die EU-Kommission, das Europäische
Parlament und der Rat zwei Monate lang Gelegenheit, zu der Vorlage
Stellung zu nehmen. Bejaht der EU-Gerichtshof sodann einen
Grundrechtsverstoß, wird er die EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklären. Die Pflicht zur
Umsetzung der Richtlinie entfällt dann ebenso wie das laufende
EU-Verfahren gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung.
"Eine Nichtigerklärung würde Deutschland darin bestätigen, keine
erneute verdachtslose Sammlung von Telefon-, Handy-, E-Mail- und
Internetdaten angeordnet zu haben", erklärt Kai-Uwe Steffens vom
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "In Anbetracht der früheren
Nichtigerklärungen durch die Verfassungsgerichte Rumäniens,
Deutschlands und der Tschechischen Republik ist zu erwarten, dass auch
der Europäische Gerichtshof eine Unvereinbarkeit mit unseren
Grundrechten feststellen und die EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung kippen wird."
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert nun:
1. Das Bundesjustizministerium muss sich aktiv in das Verfahren
einbringen und dem Europäischen Gerichtshof die Grundrechtsverstöße
der Richtlinie sowie die Unwirksamkeit und Unverhältnismäßigkeit von
Vorratsdatenspeicherungen aufzeigen.
2. Bis zur Entscheidung des Gerichtshofs darf Deutschland keinerlei
Vorratsdatenspeicherung einführen, um nicht gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention zu verstoßen. Insbesondere darf die von der
Bundesjustizministerin geplante Vorratsspeicherung aller
Internetverbindungen nicht kommen, weil sie Deutschlands 50 Mio.
Internetnutzer der Möglichkeit anonymer Information und Kommunikation
berauben würde, auf die hilflose oder ratsuchende Menschen ebenso
angewiesen sind wie politische Aktivisten, Ärzte, Rechtsanwälte und
Journalisten.
3. Bis zur Entscheidung des Gerichtshofs muss die EU-Kommission alle
Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung der angefochtenen
Richtlinie aussetzen.
Kläger in dem Gerichtsverfahren ist die irische
Bürgerrechtsorganisation Digital Rights Ireland. Im Jahr 2010
unterzeichnete diese gemeinsam mit 100 weiteren europäischen
Organisationen einen Brief an EU-Innenkommissarin Malmström, der eine
"Abschaffung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zugunsten
eines Systems zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung
von Verkehrsdaten, wie es in der Cybercrime-Konvention des Europarats
vereinbart worden ist", fordert.[2]
Der irische High Court entschied bereits 2010:[3] "Es ist klar, dass
Überwachungsmaßnahmen gerechtfertigt sein müssen und in der Regel
gezielt erfolgen sollten". Die Zulässigkeit einer ungezielten
Vorratsdatenspeicherung sei potenziell "für die gesamte Ausrichtung
unserer Gesellschaft von Bedeutung". Die klagende
Bürgerrechtsorganisation Digital Rights Ireland dürfe daher überprüfen
lassen, "ob die angefochtenen Bestimmungen die Bürgerrechte auf
Privatsphäre und Telekommunikation verletzen".
Links:
[1]
<http://www.thejournal.ie/ecj-asked-to-rule-on-mandatory-retention-of-phone-and-internet-data-339434-Jan2012/?utm_source=shortlink>
[2] <http://erklaerung.vorratsdatenspeicherung.de>
[3]
<http://www.scribd.com/doc/30950035/Data-Retention-Challenge-Judgment-re-Preliminary-Reference-Standing-Security-for-Costs>
Mehr Informationen über die Mailingliste AKV-Presseverteiler