Bundesnetzagentur: Mobilfunkanbieter speichern illegal unsere Bewegungen
pab at daten-speicherung.de
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Mo Jun 18 09:05:23 CEST 2012
Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 18.6.2012:
Bundesnetzagentur: Mobilfunkanbieter speichern illegal unsere
Bewegungen
Aus einer heute vom AK Vorrat erstmals veröffentlichten Erhebung der
Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr[1] ergibt sich, dass deutsche
Mobilfunkanbieter rechtswidrig protokollieren, an welchem Ort
(Funkzelle) wir unser Handy oder Smartphone genutzt haben. Vodafone
speichert dies bis zu 210 Tage lang (The Phonehouse Telecom: 120
Tage, Drillisch/SIMply: 92 Tage, E-Plus: 80 Tage, Telekom: 30 Tage,
EWETEL: keine Speicherung). Auf Anzeige des Arbeitskreises
Vorratsdatenspeicherung[2] rechtfertigte die Deutsche Telekom diese
Praxis mit dem Argument, sie verwende die Bewegungsprotokolle zur
Überprüfung der Plausibilität von Einwendungen gegen Rechnungen. Die
Bundesnetzagentur schrieb der Telekom nun aber, eine Speicherung des
Aufenthaltsorts sei „nur [...] bei standortabhängigem Tarif
zulässig“ (z.B. „Homezone“).[3] Die Telekommunikationsbranche hat
diese Vorgabe bislang nicht umgesetzt.
Außerdem halten die Mobilfunkanbieter fest, wer wann von wem
angerufen wurde, obwohl für eingehende Gespräche normalerweise keine
Gebühren anfallen. Wen man anruft oder wem man simst (ausgehende
Verbindungen), wird selbst bei Nutzung eines Pauschaltarifs
(„Flatrate“) bis zu 210 Tage lang gespeichert (Vodafone: bis 210
Tage, EWETEL: 180 Tage, The Phonehouse Telecom: 120,
Drillisch/SIMply: 92 Tage, E-Plus: 80 Tage, Telekom: 30 Tage). Auch
vor Anrufen zu kostenfreien Rufnummern machen die Anbieter nicht
halt. Selbst die von der Telekom angebotene „sofortige Löschung“ der
Verbindungsdaten erfolgt in Wahrheit erst nach 3-7 Tagen.
Die Bundesnetzagentur beanstandete gegenüber dem Anbieter M-Net
inzwischen die „Speicherung von Verkehrsdaten bei eingehenden, für
den annehmenden Kunden kostenfreien Verbindungen innerhalb Ihres
Netzes, bei denen auch kein anderer Serviceprovider beteiligt ist.“
Auch bei netzinternen „abgehenden kostenfreien sowie pauschal
abgegoltenen Verbindungen“ seien „Verkehrsdaten nicht
abrechnungsrelevant“ und daher „unverzüglich zu löschen“. Die
Behörde bereitet als Reaktion auf die Anzeige des AK Vorrat einen
Leitfaden vor, der erstmals konkret festlegen soll, in welchen
Fällen und wie lange die Anbieter welche Kommunikationsdaten
speichern dürfen.
Wegen der mit Bewegungs- und Kontaktprotokollen verbundenen
Sicherheitsrisiken rät der AK Vorrat allen Handynutzern, die
Übersicht der Speicherdauer aller Anbieter[4] einzusehen und zu
einem möglichst datenschutzfreundlichen Telekommunikationsanbieter
zu wechseln. Wer rechtsschutzversichert ist, kann seinen Anbieter
auch auf Unterlassung der illegalen Kommunikationsprotokollierung
verklagen.[5]
Nachweise/Links:
[1] Erhebung der Bundesnetzagentur vom Januar bis März 2011:
<http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/BNetzA_Speicherdauer.pdf>
[2] Anzeige des AK Vorrat:
<http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/499/79/lang,de/>
[3] Stellungnahme der Bundesnetzagentur:
<http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/BNetzA_Speicherdauer.pdf#page=20>
[4] Übersicht über die Speicherdauer aller Anbieter:
<http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Speicherdauer>
[5] Klagen gegen Datenspeicherung:
<http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/551/79/lang,de/>
Diese Pressemitteilung im Internet:
<http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/690/79/lang,de/>
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