PM des Arbeitskreises,Vorratsdatenspeicherung vom 21. Juni 2012 - Gericht erklärt polizeiliche Videoüberwachung der Freiheit statt,Angst-Demos für rechtswidrig

Werner Hülsmann presse at vorratsdatenspeicherung.de
Do Jun 21 09:08:59 CEST 2012


Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend finden Sie die Pressemitteilung des Arbeitskreises
Vorratsdatenspeicherung vom 21. Juni 2012 zum Thema:

Gericht erklärt polizeiliche Videoüberwachung der Freiheit statt
Angst-Demos für rechtswidrig

Ansprechpartner für Rückfragen und Interviews zu dieser Pressemitteilung
sind die Presseansprechüartner des Arbeitskreis Vorratsdatenpseicherung:

E-Mail: presse at vorratsdatenspeicherung.de

Telefonisch:

    Herr Florian Altherr, Mainz: 0179-9763233
    Herr Werner Hülsmann, Berlin/Konstanz: 0177-2828681
    padeluun, Bielefeld: 0521-175254 und 0175-9849933
    Herr Kai-Uwe Steffens, Hamburg: 0160-94847938
    Frau Rena Tangens, Bielefeld: 0521-175254 und 0175-9849933


Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 21.6.2012:


Gericht erklärt polizeiliche Videoüberwachung der Freiheit statt
Angst-Demos für rechtswidrig


Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 26.04.2012 (Az. VG 1 K
818.09) [1] entschieden, "dass die Anfertigung von Übersichtsaufnahmen,
die anlässlich früherer Aufzüge des Arbeitskreises
Vorratsdatenspeicherung in Berlin durch den Beklagten [den
Polizeipräsidenten in Berlin, d.h. die Berliner Polizeibehörde] erfolgt
ist, rechtswidrig war."


Unter dem Motto "Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn!"
demonstrieren seit Jahren tausende von Menschen gegen die immer weiter
zunehmende Kontrolle und Überwachung, z.B. durch Vorratsdatenspeicherung
oder Internetzensur. Bei den Demonstrationen 2009 und 2010 fertigte die
Berliner Polizei von einem an der Spitze der Versammlungen fahrenden
Polizeifahrzeug permanent so genannte "Übersichtsaufnahmen" der
Demonstration an, obwohl der Protest vollkommen friedlich verlief. Gegen
die einschüchternde Überwachung des Überwachungsprotests klagte ein
Mitglied des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung - mit Erfolg. Das
Gericht erklärte jetzt die polizeiliche Videoüberwachung der Demos für
rechtswidrig, weil dies Personen von einer unbefangenen Teilnahme
abschrecken konnte.

Der Berliner Polizeipräsident hat seine Beamten zwischenzeitlich
angewiesen, dass "Übersichtsaufnahmen, die nicht an tatsächliche
Anhaltspunkte hinsichtlich einer bevorstehenden erheblichen Gefahr für
die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gebunden sind, [...] bei der
gegebenen Rechtslage nicht mehr angefertigt werden".

"Wir freuen uns über das deutliche Urteil zur illegal durchgeführten
polizeilichen Videoüberwachung unserer Freiheit statt
Angst-Demonstration," sagt Michael Ebeling vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung. "Es ist bitter, dass landesweit immer wieder
erst mutige Bürger vor Gericht ziehen müssen, um den Behörden vor Augen
zu führen, welch wesentlichen Stellenwert Meinungs- und
Versammlungsfreiheit besitzen. Bleibt nur zu hoffen, dass die Polizei
nun endlich daraus lernt und sich zukünftig an unsere Gesetze hält."

"In einer Demokratie müssen Menschen ohne Angst vor negativen
Konsequenzen an Demonstrationen teilnehmen können, ihre Meinung
artikulieren und ihre Forderungen frei aufzeigen können. Der durch
Videoüberwachung entstehende Beobachtungsdruck schränkt die Meinungs-
und Versammlungsfreiheit ein," erklärt Florian Altherr vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung. "Wir wehren uns gegen die ausufernde präventive
Erhebung und Speicherung von Daten von Menschen, die an Demonstrationen
teilnehmen."


[1] https://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/VG_Berlin.pdf






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