PM: AK Vorratsdatenspeicherung kritisiert Zustandekommen des neuen Leitfadens zur Kommunikationsdatenspeicherung
"Werner Hülsmann (AK Vorrat)"
presse at vorratsdatenspeicherung.de
Mi Sep 26 13:04:16 CEST 2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend und unter
<http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/706/1/lang,de/>
finden Sie mit der Bitte um Veröffentlichung die
Pressemitteilung des Arbeitskreisvorratsdatenspeicherung vom 26.09.2012:
AK Vorrat kritisiert Zustandekommen des neuen Leitfadens zur
Kommunikationsdatenspeicherung
Unsere Ansprechpartner für Rückfragen und Interviews zu dieser
Pressemitteilung erreichen Sie
# am besten per E-Mail: presse at vorratsdatenspeicherung.de
# und telefonisch:
* Frau Rena Tangens, Bielefeld: 0175-9849933
* Herr Werner Hülsmann, Berlin/Konstanz: 0177-2828681 (heute erst
ab 16:30 Uhr)
* padeluun, Bielefeld: 0175-9849933
* Herr Florian Altherr, Mainz: 0179-9763233
Mit freundlichen Grüßen
Werner Hülsmann
(für den AK Vorratsdatenspeicherung)
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Pressemitteilung des Arbeitskreisvorratsdatenspeicherung vom 26.09.2012:
AK Vorrat kritisiert Zustandekommen des neuen Leitfadens zur
Kommunikationsdatenspeicherung
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert die fehlende
Einbindung von Verbraucher- und Bürgerrechtsverbänden in die
Erarbeitung des Leitfadens und sieht die in den Entwürfen
vorgeschlagenen Speicherdauern als zu weitgehend an.
Aufgrund der umfassenden Speicherpraxis von
Telekommunikationsanbietern will der Bundesdatenschutzbeauftragte am
morgigen Donnerstag in Hamburg einen Leitfaden für Speicherfristen
privater Anbieter vorstellen. Dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
liegen in Folge einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
erstmals Entwürfe des neuen Leitfadens für Speicherfristen der
Telekommunikationsanbieter vor[1].
Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am 18. Juni 2012
erstmalig veröffentlichten Erhebungen der Bundesnetzagentur aus dem
vergangenen Jahr belegen, dass zahlreiche Anbieter zusätzlich zu den
für eine Abrechnung notwendigen Daten umfassend Daten erheben und
speichern. [2] Besorgniserregend ist hierbei insbesondere die
Speicherung von Ortungsdaten bei Mobilfunkgeräten in Form der
Funkzelle, da sich hierdurch umfassende Bewegungsprofile erstellen
lassen. Anbieter erfassten zudem auch Daten von kostenfreien und somit
nicht abrechnungsrelevanten Verbindungen, eingehende Verbindungen und
Gerätekennnummern bei geführten Gesprächen. "Die Anbieter erstellen
detaillierte Bewegungs- und Nutzungsprofile, die weit über das für die
Erbringung der Dienstleistung Notwendige hinausgehen", so Florian
Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Diese Form der
Protokollierung der Kommunikation von Nutzern ist als private
Vorratsdatenspeicherung zu bezeichnen, die in ihrem Ausmaß jeglicher
technischen Notwendigkeit sowie Verhältnismäßigkeit entbehrt."
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert geringere
Speicherfrist für Abrechnungsdaten, die sich an der gesetzlichen
Widerspruchsfrist orientiert. Sensible Daten, wie etwa Funkzellen
sollen überhaupt nicht erhoben werden, wenn dies nicht für
ortsgebundene Tarife notwendig ist. Eine Speicherung von
Geräte-Kennnummern wird abgelehnt, da sie keinerlei Mehrwert für den
Nutzer bietet. Zur Störungsbeseitigung sollen nur im Einzelfall, nicht
aber generell Kommunikationsdaten erfasst werden.
Zudem soll die Informationspolitik der Anbieter transparenter und
verständlicher gestaltet werden, damit Nutzer wissen, welche Daten
warum erhoben und gespeichert werden. In der Praxis wissen die meisten
Nutzer nicht einmal, welche Daten überhaupt erhoben werden, geschweige
denn wie lange.
Die Frage, wie lange Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten
speichern dürfen, ist derzeit Gegenstand eines Gerichtsverfahrens. [3]
Der Anwalt Meinhard Starostik klagt im Auftrag einer Mandantin gegen
den Anbieter Vodafone aufgrund umfassender Datenspeicherung. Das
Unternehmen speichert unter anderem die Bewegungsdaten seiner Kunden
für bis zu 210 Tage nach Beendigung der Verbindung. Das Unternehmen
beruft sich darauf, die Daten für die Abrechnung bei ortsgebundenen
Tarifen zu verwenden, welche jedoch eher die Ausnahme als die Regel
sind. Die von Starostik vertretene Mandantin nutzt wie die meisten
Kunden keinerlei ortsgebundene Dienstleistungen oder Tarife.
[1]
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/anlage%203_pr%C3%A4sentation%20leitfaden%20jf.pdf
[2] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/690/79/lang,de/
[3]
http://www.starostik.de/pages/posts/private-vorratsdatenspeicherung--klage-gegen-vodafone-erhoben38.php
--
Dipl. Inform. Werner Hülsmann
Alt-Tempelhof 13 - D-12099 Berlin
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