PM des AK Vorrat vom 26.11.2012 - Geplante Neuregelung der Bestandsdatenabfrage gefährdet die Grundrechte
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
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Mo Nov 26 00:50:17 CET 2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend finden Sie die Pressemitteilung des Arbeitskreises
Vorratsdatenspeicherung vom 26. November 2012 zum Thema:
'Geplante Neuregelung der Bestandsdatenabfrage gefährdet die Grundrechte'
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Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 26.11.2012
Geplante Neuregelung der Bestandsdatenabfrage gefährdet die Grundrechte
Bürgerrechtler und Datenschützer warnen vor dem aktuellen
Regierungsentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Die
Neuregelung der so genannten Bestandsdatenauskunft bedeutet massive
Eingriffe in die Grundrechte [1].
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung legt in einer umfassenden
Stellungnahme gravierende Gefahren für die Bürgerrechte offen und
fordert weitgehende Nachbesserungen [2]. Bereits am 28. und 29. November
soll im Wirtschafts-, Rechts- und Innenausschuss des Bundesrats über den
Gesetzesentwurf beraten werden.
Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Zugriffsrechte für Polizei, Zoll
und Geheimdienste gehen deutlich über die bisherige Möglichkeiten hinaus
und bauen schützende Hürden in gefährlichem Maße ab. Der Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung fordert die Länder dazu auf, das Gesetz im
Bundesrat zu stoppen. Ute Elisabeth Gabelmann vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung nennt zentrale Kritikpunkte: "Der
Gesetzesentwurf macht es unkontrollierbar, wann Anbieter Zugriffscodes
wie Mailbox-PINs oder E-Mail-Passwörter an staatliche Behörden
herausgeben dürfen. Bürger werden auch nachträglich nicht über Abfragen
informiert. Eine elektronische Schnittstelle für Behörden zur
Datenabfrage ohne Genehmigung eines Richters soll eingerichtet werden -
das öffnet dem Missbrauch Tür und Tor."
Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung appelliert an
die Länderchefs: "Der Gesetzesentwurf ist in mehreren Punkten eindeutig
verfassungswidrig. Er lässt den Geheimdiensten bei der Identifizierung
von Internetnutzern freie Hand - das widerspricht den klaren Vorgaben
des Bundesverfassungsgerichts, nach denen dies nur bei konkreter Gefahr
erfolgen darf. In Anbetracht der massiven strukturellen Defizite beim
Verfassungsschutz, die bei den Ermittlungen gegen die NSU ans Tageslicht
gekommen sind, halten wir dies für brandgefährlich." Die Datenschützer
und Bürgerrechtler fordern daher die Mitglieder des Bundesrats auf, den
Gesetzesentwurf aufgrund massiver Grundrechtseingriffe, fehlender
Schutzrechte für Betroffene und nicht gegebener Verhältnismäßigkeit zu
stoppen.
Quellen:
[1] Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft:
[2] Stellungnahme des AK-Vorrat:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bestandsdaten-StN
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