PM des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung: EuGH zieht Vorratsdatenspeicherung in Zweifel
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
presse at vorratsdatenspeicherung.de
Di Jul 9 17:07:55 CEST 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir übersenden Ihnen die
Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 9. Juli 2013
Anhörung zur umstrittenen Richtlinie / Europäischer Gerichtshof zieht
Vorratsdatenspeicherung in Zweifel
Der Europäische Gerichtshof hat heute mit großem Medieninteresse eine
Anhörung über die Vorratsdatenspeicherung abgehalten. Dabei ging es um
Klagen gegen die umstrittene Richtlinie zur Vollüberwachung sämtlicher
Bürgerinnen und Bürger seitens der irischen NGO "Digital Rights Ireland"
und Bedenken des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes.
Stellung zur Vorratsdatenspeicherung nahmen unter anderem Vertreter aus
Italien, Spanien und England. Keinem der Befürworter gelang es,
überzeugende Argumente für die Richtlinie vorzubringen. Die auch von
inhaltlichen Schwächen durchzogenen Aussagen derer, die weiter
Vorratsdaten der Bevölkerung anhäufen wollen, ließen erhebliche Zweifel
an der Verhältnismäßigkeit aufkommen. Die Rückfragen des Gerichts
konnten oftmals nicht oder nur ausweichend beantwortet werden.
Auf der anderen Seite legten die Gegner der Überwachung den Finger in
die Wunde: Bis heute gibt es keine Statistik, die die Notwendigkeit der
Vorratsdatenspeicherung beweist. Auch der EU-Datenschutzbeauftragte
Peter Hustinx brachte erhebliche Bedenken gegen das Speichern der
Telefon- und Internetverbindungsdaten vor.
"Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung in
Deutschland zu Recht aufgehoben. Durch die jüngeren Entwicklungen ist
noch deutlicher geworden, dass eine politische Abkehr auf EU-Ebene von
der bisherigen Datenspeicherungsagenda dringend geboten ist," so Dennis
Romberg von Digitalcourage.
Der EuGH bemängelte in mehrmaligen Nachfragen auch die Umsetzung der
Richtlinie. "Die Vorratsdatenspeicherung ist bei ihrer Verabschiedung
gar nicht auf ihre Verträglichkeit mit der EU-Menschenrechtscharta
geprüft wurde," sagt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung. "Dass man dies den umsetzenden Mitgliedstaaten
überlässt, gleichzeitig aber deren Verfassungsgerichten keinen direkten
Einfluss auf die Richtlinie zugesteht, zeigt allein schon die
Notwendigkeit, die Richtline sofort aufzuheben." Die Nachfragen des
Gerichts sprechen eine ähnlich deutliche Sprache.
Liveblogs:
https://netzpolitik.org/2013/live-ticker-vom-eugh-verfahren-gegen-die-vorratsdatenspeicherung/
http://derstandard.at/1371171957675/Liveticker-EuGh-entscheidet-ueber-Vorratsdatenspeicherung
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