++ Leak: Vorratsdatenspeicherung laut EU-Juristen "nicht mehr möglich" ++

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Mo Jun 23 08:22:49 CEST 2014


Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vom 23.06.2014:

Leak: Vorratsdatenspeicherung laut EU-Juristen "nicht mehr möglich"

Im Vorfeld der anstehenden Beratungen der Justizministerkonferenz
(JMK)[1] sind dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung interne
Informationen zugespielt worden. Danach hat der Juristische Dienst des
EU-Rates den EU-Justizministern in nicht-öffentlicher Ratssitzung am
6./7. Juni u.a. mitgeteilt, dass die Ausführungen des Europäischen
Gerichtshofs in Ziffer 59 seines Urteils zur Vorratsdatenspeicherung
"nahe legen, dass eine allgemeine, voraussetzungslose Speicherung von
Daten künftig nicht mehr möglich ist".

Heiko Stamer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt dazu: "Die
EU-Juristen bestätigen, dass die von der EU-Kommission geprüfte und von
deutschen Innenministern und Polizeigewerkschaftsfunktionären geforderte
Wiedereinführung einer verdachtslosen Totalerfassung unseres
Kommunikations- und Bewegungsverhaltens keine rechtliche Grundlage
hätte. Ich erwarte von unseren Justizministern, dass sie sich für die
Grundrechte und gegen die absurden Forderungen einer neuerlichen
Totalprotokollierung einsetzen."

Dementsprechend sind nach Meinung des Arbeitskreises
Vorratsdatenspeicherung alle Justizminister aufgefordert, auf ihrer
dieswöchigen Konferenz dem Antrag des Landes Sachsens zuzustimmen, 'von
gesetzgeberischen Maßnahmen zur Wiedereinführung einer anlasslosen und
verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung abzusehen'.[2] "Wegen der
grenzüberschreitenden Kommunikation und aus Verantwortung für die
Privatsphäre in den übrigen EU-Staaten fordern wir darüber hinaus ein
ausdrückliches EU-weites Verbot anlassloser Vorratsdatenspeicherung.
Europa muss ein Raum der Freiheit werden und keiner des Misstrauens oder
des Generalverdachts.", stellt Stamer abschließend fest.

Hintergrund: Aus Sicht der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
zusammen geschlossenen Datenschützer, Bürgerrechtler und Internetnutzer
ist eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsspeicherung von
Telekommunikationsdaten für viele Bereiche der Gesellschaft höchst
schädlich: Sie beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation in Bereichen,
in denen Menschen auf Vertraulichkeit angewiesen sind (z.B. Kontakte zu
Psychotherapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Eheberatern,
Kinderwunschzentren, Drogenmissbrauchsberatern und sonstigen
Beratungsstellen) und gefährdet damit die körperliche und psychische
Gesundheit von Menschen, die Hilfe benötigen, aber auch der Menschen aus
ihrem Umfeld. Wenn Journalisten Informationen elektronisch nur noch über
rückverfolgbare Kanäle entgegen nehmen können, gefährdet dies die
Pressefreiheit und beeinträchtigt damit elementare Funktionsbedingungen
einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Die
verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung schafft
Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen
über unsere persönlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen.
Telekommunikationsdaten sind außerdem besonders anfällig dafür, von
Geheimdiensten ausgespäht zu werden und Unschuldige ungerechtfertigt
strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen. Nach aktuellen
Meinungsumfragen lehnen rund 80% der Bundesbürger eine Sammlung ihrer
Verbindungs- und Standortdaten ohne jeden Verdacht und Anlass ab.[3]

Fußnoten:
[1]
http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/jm/Justizministerkonferenz/Tagesordnung/index.jsp
[2] http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/192933
[3]
http://www.presseportal.de/pm/13399/2710893/n24-emnid-umfrage-zur-datenvorratsspeicherung-mehrheit-der-deutschen-lehnt-datenvorratsspeicherung

Pressekontakt zu Heiko Stamer (bitte nicht veröffentlichen): Tel.
0151/27174372



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