PM des AK Vorrat vom 27.06.2014: Bürgerrechtler fordern nach Wiener Urteil endgültigen Verzicht auf Vorratsdatenspeicherung

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung presse at vorratsdatenspeicherung.de
Fr Jun 27 10:29:04 CEST 2014


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anschluss erhalten Sie die

Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 27.06.2014

Bürgerrechtler fordern nach Wiener Urteil endgültigen Verzicht auf
Vorratsdatenspeicherung

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert von der
Bundesregierung eine klare Aussage zum Verzicht der Wiedereinführung
der verdachtslosen Speicherung von Verbindungsdaten. Anlass ist das
heute ergangene Urteil des obersten österreichischen Gerichts, welches
das österreichische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für
verfassungswidrig erklärt hat.

"Wir begrüßen die Entscheidung des Wiener Verfassungsgerichtshofs
außerordentlich und beglückwünschen unsere österreichischen
Mitstreiter zu diesem Erfolg," kommentiert Ute Elisabeth Gabelmann vom
AK Vorrat. "Nun ist es an der Zeit, auch die verbliebenen
Überwachungsgesetze in den anderen EU-Staaten zu Fall zu bringen."

Vorausgegangen war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom
April, der die entsprechende EU-Richtlinie für unvereinbar mit den
europäischen Grundrechten, und damit für ungültig erklärte. In einigen
weiteren EU-Staaten sind vor den dortigen Verfassungsgerichten
Verfahren zu den dortigen Überwachungsgesetzen anhängig.

"Die deutsche Bundesregierung ist aufgefordert, europäischen
Grundrechten zur Geltung zu verhelfen," ergänzt Kai-Uwe Steffens vom
Arbeitskreis. "Es liegt in ihrer politischen Verantwortung, deutsche
Bundesbürger vor diesen unzulässigen Eingriffen in ihr Recht auf
Privatheit zu schützen, wenn sie sich in anderen EU-Staaten aufhalten."

Eine Möglichkeit dazu wären entsprechende Klagen der Bundesrepublik
Deutschland gegen die anderen Staaten, weil deren Gesetze gegen
geltendes EU-Recht verstoßen.



Mehr Informationen über die Mailingliste AKV-Presseverteiler