Spendenaufruf für Verfassungsbeschwerde gegen IP-Vorratsdatenspeicherung
presse at vorratsdatenspeicherung.de
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Fr Aug 15 10:24:43 CEST 2014
Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vom 15.08.2014:
Spendenaufruf für Verfassungsbeschwerde gegen IP-Vorratsdatenspeicherung
+++ Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft dazu auf, für eine
Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung bei
Internet-Zugangsanbietern zu spenden +++
Der Bundesgerichtshof hat am 03.07.2014 entschieden, die Deutsche
Telekom sei berechtigt, sieben Tage lang ohne jeden Anlass
flächendeckend auf Vorrat zu speichern, wer wann mit welcher IP-Adresse
das Internet genutzt hat (Az. III ZR 391/13).
"Diese IP-Vorratsdatenspeicherung führt zu hunderttausenden - oft auch
unberechtigten - Massenabmahnungen wegen angeblicher
Urheberrechtsverstöße, zieht immer wieder polizeiliche Ermittlungen
gegen Unschuldige nach sich und zerstört das Recht, sich im Internet
ebenso unbefangen und anonym zu informieren und zu äußern wie auf der
Straße." erklärt dazu Florian Altherr vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung. "Wir sind der Aufassung, dass IP-Adressen zum
Schutz der Bürger direkt nach Beendigung der Verbindung vom Provider
wieder gelöscht werden müssen." so Altherr.
Der Kläger gegen die Deutsche Telekom würde gerne Verfassungsbeschwerde
gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs einlegen mit dem Ziel, die
Ermächtigung zur Vorratsdatenspeicherung in § 100 Absatz 1 des
Telekommunikationsgesetzes zu kippen. Seine Rechtsschutzversicherung
will die Anwaltskosten von 1.086,23 Euro jedoch nicht mehr übernehmen.
In Absprache mit dem Kläger ruft der Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung daher zu Spenden auf, um die
Verfassungsbeschwerde zu ermöglichen. Wer die Verfassungsbeschwerde
gegen die IP-Vorratsdatenspeicherung mit finanzieren möchte, spendet
bitte auf das Bankkonto des Rechtsanwalts des Klägers:
Kontoinhaber Kanzlei Wüstenberg
IBAN DE09100333001737590000
BIC SCFBDE33XXX
Verwendungszweck: Beschwerde gegen IP-Vorratsdatenspeicherung
Die Beschwerdefrist läuft nächste Woche ab. Spenden zur Deckung des
Anwaltshonorars sind steuerlich nicht abzugsfähig. Falls mehr Spenden
als 1.086,23 Euro eingehen, wird Rechtsanwalt Wüstenberg den
übersteigenden Betrag an den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung für
dessen Arbeit weiter leiten. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
veröffentlicht die Höhe der Spendeneingänge auf seiner Homepage.
Weitere Informationen:
Informationen zur IP-Vorratsdatenspeicherung:
<http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/481/186/lang,de/>
Irrtümer und Populismen zur IP-Vorratsdatenspeicherung richtig gestellt:
<http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/#Eine_IP-Vorratsdatenspeicherung_ist_ein_geringf.C3.BCgiger_Grundrechtseingriff.2C_denn_nach_einer_konkreten_Straftat_k.C3.B6nnen_Ermittlungsbeh.C3.B6rden_einzig_herausfinden.2C_wem_der_Internet-Anschluss_geh.C3.B6rt.2C_von_dem_die_Straftat_ausging>
Speicherdauer der einzelnen Internet-Zugangsanbieter:
<http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Speicherdauer#Speicherdauer_.28.C3.9Cbersicht.29>
Übersicht von IP-Anonymisierungsdiensten:
<https://torrentfreak.com/which-vpn-services-take-your-anonymity-seriously-2014-edition-140315/>
Blogposts zur "freiwilligen Vorratsdatenspeicherung" durch
Telekommunikationsanbieter:
<http://blog.vorratsdatenspeicherung.de/tag/telekom/>
Fachaufsatz zur (Un-)Zulässigkeit einer anlasslosen, siebentägigen
Vorratsdatenspeicherung nach geltendem Recht:
<http://www.daten-speicherung.de/index.php/un-zulassigkeit-einer-anlasslosen-siebentagigen-vorratsdatenspeicherung-nach-geltendem-recht/>
Pressekontakt zu Florian Altherr (bitte nicht veröffentlichen):
Tel. 0179-9763233
Mehr Informationen über die Mailingliste AKV-Presseverteiler