PM des AK Vorrat vom 13.03.2015: Bürgerrechtler fordern nach Urteilen in Bulgarien und den Niederlanden den endgültigen Verzicht auf Vorratsdatenspeicherung

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung presse at vorratsdatenspeicherung.de
Do Mär 12 23:06:22 CET 2015


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anschluss erhalten Sie die

Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom
13.März 2015

Bürgerrechtler fordern nach Urteilen in Bulgarien und den Niederlanden
den endgültigen Verzicht auf Vorratsdatenspeicherung


Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die Aufhebung mehrerer
europäischer Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung und fordert einen
endgültigen Verzicht auf eine Einführung in Deutschland.

In dieser Woche sind in Bulgarien [1] und in den Niederlanden [2] die
nationalen Gesetze zur anlasslosen Aufzeichnung von Verbindungsdaten
aller Telefon- und Internetnutzer von den Verfassungsgerichten
aufgehoben worden. Darüber hinaus hat der EU-Innenkommissar seine Pläne
zur Vorlage einer neuen EU-Richtline aufgegeben [3].

Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt dazu: "Wir
erwarten jetzt von der SPD, dass sie wie im Europawahlkampf [4]
versprochen einer neuerlichen Totalerfassung unserer Kontakte,
Bewegungen und Internetverbindungen eine eindeutige und endgültige
Absage erteilt."

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist in diesem Zusammenhang
den Vorschlag des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Dr.
Thilo Weichert zurück, eine einwöchige Vorratsdatenspeicherung
einzuführen [5]. Uli Breuer dazu: "Es geht nicht um das 'Wie', sondern
um das 'Ob'. Mit seinem Urteil aus dem letzten Jahr [6] legt der
Europäische Gerichtshof fest, dass Menschen vor einer anlasslosen
Sammlung ihrer Kommunikationsdaten zu schützen sind, so lange sie keiner
schweren Straftat verdächtig sind. Dem widerspricht auch eine
'Vorratsdatenspeicherung light' von IP-Adressen."

"Das Bundesverfassungsgericht spricht in seinem Urteil [7] zur
Vorratsdatenspeicherung, mit dem das alte deutsche Gesetz für
verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde, von einem 'diffus
bedrohlichen Gefühl des Beobachtetseins', das für sich genommen schon
grundrechtsbeeinträchtigend ist," ergänzt Kai-Uwe Steffens vom
Arbeitskreis. "Wenn jetzt in mehr und mehr europäischen Staaten die
nationalen Gesetze wie Dominosteine umfallen, wäre es absurd, wenn
ausgerechnet in Deutschland diese Form von Massenüberwachung wieder
eingeführt würde. Die Vorratsdatenspeicherung ist tot und auf dem
Friedhof rechtswidriger Sicherheitsgesetze begraben. Und dort sollte man
sie auch ruhen lassen, statt zynisch Wiederbelebungsversuche zu fordern."


1
https://netzpolitik.org/2015/tod-der-vorratsdatenspeicherung-auch-verfassungsgericht-in-bulgarien-erklaert-gesetz-verfassungswidrig/
2
https://netzpolitik.org/2015/vorratsdatenspeicherung-in-den-niederlanden-erstmal-gekippt/
3
http://futurezone.at/netzpolitik/endgueltiges-aus-fuer-vorratsdatenspeicherung-auf-eu-ebene/119.105.466
4 http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/wp14-spd.pdf
5 http://heise.de/-2570574
6
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-04/cp140054de.pdf
7
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/03/rs20100302_1bvr025608.html






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