PM des AK Vorrat vom 17.Mai 2015: AK Vorrat kritisiert neuen Gesetzentwurf scharf

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung presse at vorratsdatenspeicherung.de
Mo Mai 18 11:07:39 CEST 2015


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anschluss erhalten Sie die

Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom
17.Mai 2015

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert Entwurf zum neuen Gesetz
für Vorratsdatenspeicherung scharf.


Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist den veröffentlichten
Referentenentwurf [1] scharf zurück. Der Entwurf greift laut AK Vorrat
tief in die Grundrechte ein und verstößt ebenfalls gegen die Urteile des
Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. Denn nach
wie vor handelt es sich um eine anlasslose Speicherung der
Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger.

Der Gesetzentwurf führt verschiedene Speicherpflichten für Standort- und
Verkehrsdaten ein, die Regierungsparteien berufen sich dabei auf das
"absolut Notwendige“ und objektive Kriterien. "Absolut notwendig ist es
hingegen, dass die Regierungsparteien endlich anerkennen, dass unsere
Grundrechte mit dieser anlasslosen Überwachung mit Füßen getreten werden
und solche Überwachungsmethoden in einem Rechtsstaat nichts zu suchen
haben,“ so Kai-Uwe Steffens vom AK Vorrat.
Weder im Rahmen der Evaluierung der Europäischen Kommission noch während
der Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen
Gerichtshof konnten Beispiele für einen effektiven Nutzen bei der
Verfolgung schwerer Straftaten vorgelegt werden, geschweige denn eine
Notwendigkeit nachgewiesen werden.

Der Gesetzentwurf fordert die Speicherung sämtlicher Standorte der
Kommunikationsteilnehmer für vier Wochen, der Metadaten zu
Telefongesprächen, SMS-Nachrichten, Messenger-Nachrichten und der
IP-Adressen aller Internet-Zugriffe für zehn Wochen. Dabei ist sehr
unklar geregelt, wann diese Daten verwendet werden dürfen, laut
Gesetzentwurf auch dann, wenn eine Straftat "mittels Telekommunikation“
begangen wurde und wenn die "Erforschung des Sachverhalts auf andere
Weise aussichtslos wäre.“ Das macht es Strafverfolgungsbehörden einfach,
auf diese Daten zuzugreifen. "Damit kann auch gegen Filesharer und
Trickbetrüger auf Ebay vorgegangen werden," so Steffens weiter. "Ein
tiefer Eingriff in die Grundrechte für die Verfolgung solch
vergleichsweise geringer Delikte ist mit dem Rechtsgrundsatz der
Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar."

Die Vorratsdatenspeicherung wurde bereits zweimal von
Verfassungsgerichten abgeschafft. Vor wenigen Wochen noch lehnte
Justizminister Heiko Maas die Vorratsdatenspeicherung strikt ab, die SPD
ist gespalten. Nun soll der jetzige Gesetzentwurf im Eilverfahren durch
den Bundestag gebracht werden und noch vor der Sommerpause in Kraft
treten. "Ein solches Vorgehen verhindert bewusst jeglichen
zivilgesellschaftlichen Dialog, der einer Demokratie für so einen
schweren Grundrechtseingriff notwendig wäre,“ ergänzt Rena Tangens vom
AK Vorrat. "Offenbar will die Regierung keine Argumente mehr hören,
sondern ein weiteres Mal ein verfassungswidriges Gesetz beschließen.“

Die Bürgerrechtler rufen zur Teilnahme an der Demonstration 'Freiheit
statt Angst' am kommenden Samstag in Hamburg [2] auf, wo gegen die
Einführung der Vorratsdatenspeicherung und andere Überwachungswerkzeuge
protestiert wird.


[1]
https://netzpolitik.org/wp-upload/2015-05-15_BMJV-Referentenentwurf-Vorratsdatenspeicherung.pdf
[2] http://www.stop-watching-hamburg.de/

Link zu dieser Pressemitteilung im Internet (ab ca. 12:00 Uhr):
<http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/757/1/lang,de/>





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