PM des AK Vorrat vom 14.10.2015: Illegale Speicherung bei Unternehmen - Datenschützer warnen vor Vorratsdatenspeicherung

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung presse at vorratsdatenspeicherung.de
Mi Okt 14 10:32:20 CEST 2015


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anschluss erhalten Sie die

Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom
14.Oktober 2015

Illegale Datenspeicherung bei E-Plus, Telefonica/o2 und Vodafone -
Datenschützer warnen vor Vorratsdatenspeicherung

Auf Anzeige[1] des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat)
hat die Bundesnetzagentur vier Telekommunikationsanbietern die
monatelange Speicherung von Flatrate-Verbindungen, Gerätekennung und
Standort des Mobiltelefons verboten. Doch die Anordnungen sind bis heute
nicht umgesetzt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnt davor,
den "unzuverlässigen, illegal handelnden Telekommunikationsanbietern"
mit der geplanten Vorratsdatenspeicherung noch weitaus mehr Daten
anzuvertrauen.

Lange haben sich die betroffenen Telekommunikationsanbieter dagegen
gewehrt, doch nun legt die Bundesnetzagentur doch ihr Vorgehen gegen
illegale Datenspeicherungen durch Telekommunikationsunternehmen
teilweise offen: Im Jahr 2013 untersagte die Behörde danach den
Unternehmen M-Net, E-Plus, Telefonica/o2 und Vodafone, nicht zur
Abrechnung benötigte Verbindungsdaten (Flatrate-Verbindungsdaten,
Gerätekennungen, Standortdaten) monatelang zu speichern.[2] E-Plus will
die Anordnung jedoch erst bis "Ende 2015" umsetzen, Vodafone hat
Widerspruch dagegen eingelegt und Telefonica/o2 klagt dagegen. Obwohl
das Verwaltungsgericht Köln die Anordnung bestätigt hat (Az. 21 K
2214/14), klagt Telefonica in nächster Instanz weiter.

"Die hartnäckigen, nachweislichen Verstöße der
Telekommunikationsunternehmen gegen Datenschutzvorschriften entkräften
jedes Vertrauen, dass Vorratsdaten bei ihnen sicher aufgehoben sein
könnten", erklärt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung. "Die geplante Vorratsdatenspeicherung schafft
ein unverantwortliches Risiko von Datenmissbrauch, Datenverlust und
Datenklau. Sie darf unter keinen Umständen beschlossen werden."

"Der Fall zeigt aber auch, dass die weisungsabhängige Bundesnetzagentur
nicht konsequent gegen die illegale Datensammelwut einschreitet", so
Steffens weiter. "Warum sollen abrechnungsirrelevante Daten bis zur
Abrechnung gespeichert werden dürfen? Das ist doch absurd. Die
Bundesregierung muss die Zuständigkeit für die Durchsetzung des
Telekommunikationsdatenschutzes endlich der unabhängigen
Bundesdatenschutzbeauftragten übertragen, wie es die
EU-Datenschutzrichtlinie seit 1995 fordert!"

Die EU-Kommission prüft die Frage derzeit auf eine
Vertragsverletzungsbeschwerde hin.[3] Außerdem ist beim Amtsgericht
Düsseldorf eine Klage gegen die Datensammelwut von Vodafone anhängig.[4]


Weitere Informationen in der Übersicht über die Speicherdauer der
Telekommunikationsunternehmen:
<http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Speicherdauer#Speicherdauer_.28.C3.9Cbersicht.29>

1. Anzeige des AK Vorrat:
<http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/499/79/lang,de/>

2. Anordnungen der Bundesnetzagentur:
<http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/anordnungen_tk-anbieter.pdf>

3. Vertragsverletzungsbeschwerde:
<http://www.daten-speicherung.de/index.php/mangelnde-unabhaengigkeit-der-datenschutzbeauftragten-eu-kommission-weitet-pruefung-aus/>

4. Klage gegen Vodafone:
<http://www.starostik.de/pages/posts/private-vorratsdatenspeicherung--klage-gegen-vodafone-erhoben38.php>

Link zu dieser Mitteilung im Internet:
<http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/760/1/lang,de/>


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