PM des AK Vorrat vom 11.04.2016: Datenschützer-Appell an Gerichtshof: Verdachtslose Vorratsdatenspeicherung jetzt europaweit stoppen

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung presse at vorratsdatenspeicherung.de
Mo Apr 11 17:56:13 CEST 2016


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anschluss erhalten Sie die

Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 11.04.2016

Datenschützer-Appell an Gerichtshof: Verdachtslose
Vorratsdatenspeicherung jetzt europaweit stoppen

Im Vorfeld der morgigen Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs über
nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung appelliert der
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an die Richter, die verdachtslose
Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten der gesamten Bevölkerung
europaweit zu ächten.

"Die unterschiedslose Vorratsspeicherung von Informationen über jedes
Telefonat, jede SMS, jede E-Mail und jede Internetverbindung der
gesamten Bevölkerung stellt alle bisherigen Überwachungsmaßnahmen in den
Schatten," kommentiert Ute Elisabeth Gabelmann vom AK Vorrat. "Eine
Vorratsdatenspeicherung zeichnet dauerhaft das alltägliche
Kommunikations- und Bewegungsverhalten aller 500 Millionen Menschen in
der EU auf. Das hat sich für viele Bereiche der Gesellschaft als höchst
schädlich erwiesen, etwa für Kontakte zu Psychotherapeuten, Ärzten,
Rechtsanwälten, Eheberatern, Drogenmissbrauchsberatern und Journalisten.
Ein Terroranschlag konnte mit Vorratsdaten hingegen noch nicht
verhindert werden."

Der Arbeitskreis appelliert an den Europäischen Gerichtshof, die
NSA-Methoden einer totalen Telekommunikationsdatensammlung in Europa zu
ächten und das Grundrecht auf vertrauliche Telekommunikation
durchzusetzen. "Denn ein Staat, der wahllos alle Bürger ins Visier
nimmt, ist kein freiheitlicher Rechtsstaat mehr," so Gabelmann weiter.

Hintergrund: Gerichte in Schweden und Großbritannien haben dem
Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob dessen Urteil zur
EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung auch auf nationale
Gesetze zu übertragen ist. Der Gerichtshof hatte die Richtlinie 2014 für
unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta erklärt, weil die betroffenen
Personen in keinem "auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang
mit schweren Straftaten stehen" und ihre Daten dementsprechend nicht
"zur Verhütung, Feststellung oder Verfolgung schwerer Straftaten
beitragen könnten".


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Link zu dieser Mitteilung im Internet:
<http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/769/1/lang,de/>

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