Prepaid-Ausweiszwang stoppen - Anonyme Telekommunikation ist kein Verbrechen!
presse at vorratsdatenspeicherung.de
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Mo Mai 23 14:57:55 CEST 2016
Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 23.05.2016:
Prepaid-Ausweiszwang stoppen - Anonyme Telekommunikation ist kein
Verbrechen!
Prepaid-Handykarten sollen in Deutschland nur noch gegen Personalausweis
freigeschaltet werden - so ein "Maßnahmekatalog" von SPD und Union zur
Terrorismusbekämpfung[1]. Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
zusammen geschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer
warnen vor einem sinnlosen Unterfangen, dass auch Opfern von Straftaten
schaden würde.
Katharina Nocun vom AK Vorrat erklärt: "Während vor dem Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof gegen das deutsche Verbot anonymer Handykarten
geklagt wird,[2] will die Politik bei dem Verkauf solcher Karten nun
sogar einen Ausweiszwang einführen. Ein sinnloses Unterfangen, wie
beispielsweise die Anschläge in Frankreich trotz des dort geltenden
Identifizierungszwangs belegt haben. In vielen EU-Mitgliedsstaaten
können SIM-Karten weiterhin vollkommen anonym erworben und in
Deutschland eingesetzt werden. Straftäter könnten nach wie vor auch von
Strohmännern registrierte Karten nutzen. Ein Ausweiszwang läuft gegen
organisierte Kriminalität leer, schadet aber unbescholtenen Bürgern umso
mehr.
Anonyme Telekommunikation ist kein Verbrechen! Umgekehrt sind Opfer von
Straftaten oftmals auf die Möglichkeit anonymer Strafanzeigen und auf
vertrauliche Beratung und Selbsthilfe angewiesen. Anonymität ist
essenziell für Presseinformanten, für die anonyme Äußerung unliebsamer
Meinungen im Internet, für den vertraulichen Austausch von
Geschäftsgeheimnissen, für die vertrauliche Koordinierung politischer
Proteste, für die psychologische, medizinische und juristische Beratung
sowie für Selbsthilfegruppen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt
offiziell eine 'Verschleierung der Identität gegenüber dem
Mobilfunkbetreiber' im Geschäftsumfeld[3] - doch nun soll der Schutz
Vieler auf dem Altar der Terrorangst geopfert werden. Wer eine anonyme
Kommunikation grundsätzlich verbieten oder unter Generalverdacht stellen
möchte, der verkennt, dass wir damit auf eine unfreie Gesellschaft
selbstzensierter und obrigkeitsfürchtender Menschen zusteuern."
Weitere Informationen im Infoheftchen "Ein Recht auf Anonymität? - Über
Identifizierungszwang, Bürgerrechte und Anonymität":
<http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Ein_recht_auf_anonymitaet.pdf>
Nachweise:
[1]
<https://www.cducsu.de/sites/default/files/terrorismusbekaempfung_massnahmenkatalog.pdf>
[2]
<http://www.daten-speicherung.de/index.php/recht-auf-anonyme-kommunikation-patrick-breyer-reicht-beschwerde-beim-europaischen-gerichtshof-fur-menschenrechte-ein/>
[3]
<https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Broschueren/Oeffentl-Mobilfunknetze.pdf?__blob=publicationFile&v=1#page=27>
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