PM AK-Vorrat: Telefon- und Internetüberwachung in Europa: Die Quadratur des Kreises der Vorratsdatenspeicherung

Werner Hülsmann (AK Vorratsdatenspeicherung) presse at vorratsdatenspeicherung.de
Di Jul 19 13:42:14 CEST 2016


Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 19.07.2016

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK-Vorrat) kritisiert die
Stellungnahme[1] des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
zur Vorratsdatenspeicherung in Schweden und Großbritannien. Nach Ansicht
von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe könne eine nationale
Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten mit dem Unionsrecht
vereinbar sein, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Unter
anderem sei ein angemessenes Verhältnis der Überwachungsmaßnahme zur
Bekämpfung schwerer Kriminalität ausschlaggebend. Außerdem dürfe es kein
milderes probates Mittel geben, mit dem der gleiche Zweck erfüllt werden
kann. Eine generelle Verpflichtung zur Vorratsspeicherung zur Bekämpfung
schwerer Straftaten müsse „absolut notwendig“ sein.

„Die Vorratsdatenspeicherung ist, wie die Erfahrungen der letzten Monate
leider gezeigt haben, keineswegs zielführend zur Verhinderung schwerer
Verbrechen“, sagt Leena Simon vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
„Leider versäumt der Generalanwalt, hier klar Stellung zu beziehen und
zieht sich auf die theoretische Machbarkeit der Vorratsdatenspeicherung
zurück.“

Hintergrund: Die Verfassungsgerichte von Schweden und in Großbritannien
haben Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung in ihren jeweiligen
Ländern an den Europäischen Gerichtshof weitergegeben. Es soll geklärt
werden, ob die nationalen Gesetze überhaupt EU-konform sind. Der
Generalanwalt des EuGH hat diesbezüglich eine erste Stellungnahme
veröffentlicht. Eine Entscheidung des EuGH wird in ein paar Monaten
erwartet. Die Vorgaben des EuGH sind auch für das deutsche Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung entscheidend. Denn die Bedingungen, die der EuGH
für eine nationale Vorratsdatenspeicherung setzt, entscheiden, ob das
deutsche Gesetz mit EU-Grundrechten vereinbar ist oder nicht. Auch in
Deutschland liegen dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mehrere
Verfassungsbeschwerden gegen das im Oktober 2015 beschlossene Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung vor.

„Eine anlasslose Massenüberwachung kann nie verhältnismäßig sein“, sagt
der Datenschutzexperte Werner Hülsmann vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung, „denn sie verdreht den Rechtsgrundsatz der
Unschuldsvermutung zu einer generellen Verdächtigung und Überwachung
aller Menschen.“

Die Grundrechteorganisation Digitalcourage, Mitglied im AK-Vorrat, wird
noch in diesem Jahr eine Verfassungsbeschwerde gegen das deutsche Gesetz
zur Vorratsdatenspeicherung einreichen:
<https://aktion.digitalcourage.de/weg-mit-vds>.

[1] Schlussanträge des Generalanwalts
<http://curia.europa.eu/juris/document/document_print.jsf?doclang=DE&text=&pageIndex=0&part=1&mode=lst&docid=181841&occ=first&dir=&cid=77828>


Weiterführende Informationen
– Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur
Vorratsdatenspeicherung:
<http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-07/cp160079de.pdf>
– Schweden: Klage von Tele2 Sverige AB:
<http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=165124&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=180506>
– Großbritannien: Klage von David Davis, Tom Watson, Peter Brice und
Geoffrey Lewis:
<http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=175038&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=180508>
– 5-Minuten-Info zur Vorratsdatenspeicherung:
<http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/46/42/lang,de/>
– Digitalcourage: Verfassungsbeschwerde gegen deutsches Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung:
<https://aktion.digitalcourage.de/weg-mit-vds>
– Materialsammlung zur Überwachungsgesamtrechnung:
<https://digitalcourage.de/themen/ueberwachungsgesamtrechnung>


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Pressekontakte (bitte nicht veröffentlichen):
* Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung
  Werner Hülsmann, Berlin/Konstanz: 030-22438436 oder 0177-2828681
  E-Mail: presse at vorratsdatenspeicherung.de
  <http://www.vorratsdatenspeicherung.de>
* Digitalcourage
  Friedemann Ebelt, Bielefeld/Berlin: 0521-16391639
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Freundliche Grüße,

Werner Hülsmann, einer der PresseansprechpartnerInnen des Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung

Weitere Informationen für die Presse sind hier:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/235/141/lang,de/

Unsere Website:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de

-- 
Dipl. Inform. Werner Hülsmann
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