Kein Anbieter darf die Privatsphäre seiner Kunden verraten!

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Mi Jun 28 13:35:00 CEST 2017


Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 28.
Juni 2017:

Kein Anbieter darf die Privatsphäre seiner Kunden verraten!

Die Bundesnetzagentur hat heute entschieden, dass
Telekommunikationsanbieter ohne Konsequenzen auf die eigentlich zum 1.
Juli fällige Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verzichten können.
Anders als der Münchener Provider SpaceNet müssen sie dazu nicht mehr
selbst vor Gericht ziehen. Entschließen sie sich aber zur Umsetzung der
Vorratsdatenspeicherung, will die Bundesnetzagentur dagegen offenbar
ebenfalls nicht einschreiten. Dazu Werner Hülsmann vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung:

"Die Anbieter haben jetzt wirklich keinen Grund mehr, ohne Anlass die
Verbindungen und Bewegungen ihrer Kunden aufzuzeichnen und sie dadurch
unüberschaubaren Sicherheitsrisiken auszusetzen. Wir appellieren an alle
Telefon-, Mobilfunk- und Internetanbieter, das Überwachungsmonster
Vorratsdatenspeicherung nicht umzusetzen. Wer trotz der Entscheidung der
Bundesnetzagentuer dennoch speichert, wird von seinen Kunden wegen
Verletzung des Rechts auf Privatsphäre und informationelle
Selbstbestimmung verklagt - dafür sorgt die Gesellschaft für
Freiheitsrechte."

Ute Elisabeth Gabelmann vom AK Vorratsdatenspeicherung ergänzt: "Wir
werden alle Anbieter, die sich stur stellen, veröffentlichen und an den
Pranger stellen. Wer die Privatsphäre seiner Kunden verrät, stellt sich
auf eine Stufe mit den Überwachungsideologen in der Politik. Verbraucher
können sich unterdessen schützen, indem sie einen Anonymisierungsdienst
einsetzen. Bis Freitag ist es außerdem möglich Prepaid-Handykarten auf
einen Fantasienamen zu registrieren."

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft zur Teilnahme an der
morgigen Demonstration gegen Vorratsdatenspeicherung in Berlin auf, die
von Digitalcourage veranstaltet wird.

Hintergrund: Aus Sicht der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
zusammen geschlossenen Datenschützer, Bürgerrechtler und Internetnutzer
ist eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsspeicherung von
Telekommunikationsdaten für viele Bereiche der Gesellschaft höchst
schädlich: Sie beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation in Bereichen,
in denen Menschen auf Vertraulichkeit angewiesen sind (z.B. Kontakte zu
Psychotherapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Eheberatern,
Kinderwunschzentren, Drogenmissbrauchsberatern und sonstigen
Beratungsstellen) und gefährdet damit die körperliche und psychische
Gesundheit von Menschen, die Hilfe benötigen, aber auch der Menschen aus
ihrem Umfeld. Wenn Journalisten Informationen elektronisch nur noch über
rückverfolgbare Kanäle entgegen nehmen können, gefährdet dies die
Pressefreiheit und beeinträchtigt damit elementare Funktionsbedingungen
einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Die
verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung schafft
Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen
über unsere persönlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen.
Telekommunikationsdaten sind außerdem besonders anfällig dafür, von
Geheimdiensten ausgespäht zu werden und Unschuldige ungerechtfertigt
strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen.

Neben der gesetzliche verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung geht der
Arbeitskreis auch gegen die "freiwillige" Verkehrsdatenspeicherung der
Anbieter zu eigenen Zwecken für bis zu sechs Monate vor:
https://blog.vorratsdatenspeicherung.de/2015/10/05/hintergrundinfos-zur-freiwilligen-vorratsdatenspeicherung/



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