[MD Presse] "Bürgerbegehren nicht unterlaufen"

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Mi Apr 1 13:12:19 CEST 2015


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW


Pressemitteilung 13/15
Köln, 01.04.2015



"Bürgerbegehren nicht unterlaufen"
Mehr Demokratie kritisiert Beckumer "Zweckbündnis"

Die Initiative "Mehr Demokratie" wirft dem Beckumer "Zweckbündnis" aus SPD, Freien Wählern 
(FWG) und Grünen vor, ein Bürgerbegehren gegen neue Beigeordnetenstellen unterlaufen zu 
wollen. "Die Ratsmehrheit will die Entscheidung in einer Sondersitzung des Haupt- und 
Finanzausschusses des Rates am 28. April festzurren, damit das derzeit lau-fende Begehren ins 
Leere läuft", kritisiert Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser. "Respekt vor der 
Demokratie und politischer Anstand gebieten es, den Ausgang des Bürgerbegehrens 
abzuwarten", so Trennheuser weiter.

SPD, Grüne und FWG hatten im Februar mit ihrer Mehrheit im Rat die Schaffung einer neuen 
Beigeordnetenstelle beschlossen. Die drei Fraktionen wollen in Zukunft generell wie-der 
Beigeordnete wählen. Im ersten Schritt sollen ein 1. Beigeordneter und ein Kämmerer gewählt 
werden. Mittelfristig soll auch ein technischer Beigeordneter gewählt werden, wenn dies im 
Wege der Nachfolge von leitenden Mitarbeitern möglich ist. Ziel ist es, im Bereich des Haushalts 
sowie im technischen Bereich Schwerpunkte zu setzen. Mit einem 1. Beigeordneten und 
Kämmerer will man die städtischen Finanzen besser in den Griff bekommen.

CDU, FDP und Piratenpartei wollen diesen Beschluss mit einem Bürgerbegehren aufheben. Ihrer 
Rechnung nach würden die Personalkosten durch die Einführung einer zusätzlichen 
Dezernentenebene um etwa 400.000 Euro pro Jahr steigen, da die Fachbereichsleitungen 
unabhängig davon besetzt werden müssten. Hinzu kämen einmalige Pensionsrückstellungen 
von rund 700.000 Euro, so dass die Kosten für zwei Beigeordnete bei acht Jahren Amtszeit bei 
etwa 3,9 Millionen Euro lägen.

Die Ratsmehrheit weist diese Rechnung zurück. Bei den Stellen werde es nicht zu einer 
Aufstockung kommen, sondern die Verwaltungsspitze werde umgebaut. Die Behauptung, die 
Wahl von zwei Beigeordneten verursache Kosten von 400.000 Euro, entspreche nicht der 
Wahrheit.

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am vergangenen Wochenende 
begonnen. Das Handeln von Rat und Verwaltung kann ein Bürgerbegehren in NRW erst 
hemmen, wenn der Rat das Begehren nach Einreichung der notwendigen Unterschriftenzahl für 
zulässig erklärt hat. Dann nämlich tritt eine so genannte "aufschiebende Wirkung" in Kraft, die 
bis zum Bürgerentscheid gilt.

Mehr Informationen: Bürgerbegehren gegen Beigeordnete in Beckum
www.nrw.mehr-demokratie.de/beckum.html

Thorsten Sterk
Pressesprecher 

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