[MD Presse] Hü und Hott bei Bürgerbegehrensberatung

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Do Aug 27 12:28:41 CEST 2015


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW


Pressemitteilung 28/15
Köln, 27.08.2015



Hü und Hott bei Bürgerbegehrensberatung
Mehr Demokratie fordert mehr Rechtssicherheit für Bürgerbegehren

Die Initiative "Mehr Demokratie" kritisiert die mangelnde Verbindlichkeit bei der Beratung von 
Bürgerbegehren in Nordrhein-Westfalen. "Bei der Hilfestellung durch die Kommunen gibt es 
immer wieder ein Hü und Hott. Erst wird den Initiatoren von Bürgerbegehren versichert, dass 
ihre Unterschriftenliste korrekt ist. Wenn die Unterschriftensammlung dann läuft, finden die 
Gemeinden dann doch noch Fehler", sagt Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser. Sein 
Verein fordert deshalb eine rechtsverbindliche Prüfung von Bürger-begehren vor Beginn der 
Unterschriftensammlung.

Aktuell gibt es laut Mehr Demokratie wieder mehrere Fälle, in denen die Zulässigkeit von 
Bürgerbegehren infrage gestellt wird. So wurde in Dorsten einem Bürgerbegehren für den Erhalt 
der Wichernschule zunächst die Zulässigkeit bestätigt. Einen Tag später wurde diese Aussage 
widerrufen, weil eine Aussage in der Begründung des Begehrens nach Meinung der Verwaltung 
nicht der Wahrheit entspricht. In Niederkrüchten hat der Investor eines geplanten 
Supermarktes die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zum zukünftigen Standort per eigenem 
Rechtsgutachten infrage gestellt. Und in Nachrodt-Wiblingwerde bemängeln die Juristen der 
Gemeinde bei einem Bürgerbegehren gegen die Schließung des örtlichen Jugendzentrums das 
Fehlen der Argumente der Ratsmehrheit für den Schließungsbeschluss auf der 
Unterschriftenliste. Außerdem sei das Begehren unzulässig, weil es den Gemeindehaushalt 
berühre. Dies lasse die Gemeindeordnung nicht zu.

"Der Fall Nachrodt-Wiblingwerde zeigt, dass Verwaltungen Bürgerbegehren auch unnötig 
verunsichern können. Die Gemeindeordnung verbietet nur Bürgerbegehren zur gesamten 
Haushaltssatzung. Auch von der Notwendigkeit der Darstellung der Argumente der Gegenseite 
steht dort nichts. Es gibt lediglich ein Verwaltungsgerichtsurteil, das nie vom 
Ober-verwaltungsgericht bestätigt wurde. Wir halten das Urteil für überzogen", so Trennheuser.

Um solche Probleme zu vermeiden, sollen die Initiatoren von Bürgerbegehren nach dem 
Vorschlag von Mehr Demokratie in Zukunft von ihrer Gemeinde eine rechtsverbindliche 
Auskunft zur Zulässigkeit ihrer Initiative erhalten. Regelungen für eine solche Prüfung vor Start 
der Unterschriftensammlung gibt es bereits in Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen. 
Der Düsseldorfer Landtag sah hierfür bisher mehrheitlich keinen Handlungsbedarf. 

Mehr Informationen: Aktuelle Bürgerbegehren in NRW
www.nrw.mehr-demokratie.de/buergerbegehren2015.html

Thorsten Sterk
Pressesprecher 

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Mehr Demokratie e.V.
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