[MD Presse] Hü und Hott bei Bürgerbegehrensberatung
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Do Aug 27 12:28:41 CEST 2015
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW
Pressemitteilung 28/15
Köln, 27.08.2015
Hü und Hott bei Bürgerbegehrensberatung
Mehr Demokratie fordert mehr Rechtssicherheit für Bürgerbegehren
Die Initiative "Mehr Demokratie" kritisiert die mangelnde Verbindlichkeit bei der Beratung von
Bürgerbegehren in Nordrhein-Westfalen. "Bei der Hilfestellung durch die Kommunen gibt es
immer wieder ein Hü und Hott. Erst wird den Initiatoren von Bürgerbegehren versichert, dass
ihre Unterschriftenliste korrekt ist. Wenn die Unterschriftensammlung dann läuft, finden die
Gemeinden dann doch noch Fehler", sagt Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser. Sein
Verein fordert deshalb eine rechtsverbindliche Prüfung von Bürger-begehren vor Beginn der
Unterschriftensammlung.
Aktuell gibt es laut Mehr Demokratie wieder mehrere Fälle, in denen die Zulässigkeit von
Bürgerbegehren infrage gestellt wird. So wurde in Dorsten einem Bürgerbegehren für den Erhalt
der Wichernschule zunächst die Zulässigkeit bestätigt. Einen Tag später wurde diese Aussage
widerrufen, weil eine Aussage in der Begründung des Begehrens nach Meinung der Verwaltung
nicht der Wahrheit entspricht. In Niederkrüchten hat der Investor eines geplanten
Supermarktes die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zum zukünftigen Standort per eigenem
Rechtsgutachten infrage gestellt. Und in Nachrodt-Wiblingwerde bemängeln die Juristen der
Gemeinde bei einem Bürgerbegehren gegen die Schließung des örtlichen Jugendzentrums das
Fehlen der Argumente der Ratsmehrheit für den Schließungsbeschluss auf der
Unterschriftenliste. Außerdem sei das Begehren unzulässig, weil es den Gemeindehaushalt
berühre. Dies lasse die Gemeindeordnung nicht zu.
"Der Fall Nachrodt-Wiblingwerde zeigt, dass Verwaltungen Bürgerbegehren auch unnötig
verunsichern können. Die Gemeindeordnung verbietet nur Bürgerbegehren zur gesamten
Haushaltssatzung. Auch von der Notwendigkeit der Darstellung der Argumente der Gegenseite
steht dort nichts. Es gibt lediglich ein Verwaltungsgerichtsurteil, das nie vom
Ober-verwaltungsgericht bestätigt wurde. Wir halten das Urteil für überzogen", so Trennheuser.
Um solche Probleme zu vermeiden, sollen die Initiatoren von Bürgerbegehren nach dem
Vorschlag von Mehr Demokratie in Zukunft von ihrer Gemeinde eine rechtsverbindliche
Auskunft zur Zulässigkeit ihrer Initiative erhalten. Regelungen für eine solche Prüfung vor Start
der Unterschriftensammlung gibt es bereits in Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen.
Der Düsseldorfer Landtag sah hierfür bisher mehrheitlich keinen Handlungsbedarf.
Mehr Informationen: Aktuelle Bürgerbegehren in NRW
www.nrw.mehr-demokratie.de/buergerbegehren2015.html
Thorsten Sterk
Pressesprecher
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Mehr Demokratie e.V.
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Thorsten Sterk
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