[MD Presse] Hürde für Sperrklausel hoch gelegt
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Di Dez 8 16:45:44 CET 2015
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW
Pressemitteilung 51/15
Köln, 08.12.2015
Hürde für Sperrklausel hoch gelegt
Hamburger Verfassungsgericht unterscheidet Bezirke und Gemeinden
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat heute in einem Urteil die besondere
Schutzwürdigkeit der Gleichheit der Stimmen bei Kommunalwahlen und damit die
Fragwürdigkeit von Sperrklauseln bei solchen Wahlen bestätigt. Die Richter befanden die
Drei-Prozent-Klausel bei Bezirksversammlungswahlen in der Hansestadt für zulässig, betonten
dabei aber den Unterschied von Stadtbezirken und eigenständigen Kommunen.
"Bei den Bezirken der Freien und Hansestadt Hamburg handelt es sich nicht um Gemeinden (...).
Ihnen fehlt es an der die gemeindliche Selbstverwaltung kennzeichnenden Rechtsfähigkeit und
Allzuständigkeit", so das Gericht. In den Gemeinden müsse das Volk aber eine Vertretung
haben, "die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen
hervorgegangen ist". Durch Sperrklausel wird das Prinzip der Gleichheit bei Wahlen
beeinträchtigt.
Nach Meinung der Initiative "Mehr Demokratie" sind damit die Chancen für den Bestand der in
NRW von SPD, CDU und Grünen geplanten Sperrklausel weiter gesunken. "Alle
Verfassungsgerichte der Länder und das Bundesverfassungsgericht lehnen Sperrklauseln auf
Gemeindeebene ab. Es ist kaum zu erwarten, dass die Richter im Fall einer Klage gegen eine
neue Wahlhürde in NRW anders entscheiden", sagt Landesgeschäftsführer Alexander
Trennheuser.
SPD, CDU und Grüne hatten Anfang Oktober einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung einer
Sperrklausel bei Kommunalwahlen in den Landtag eingebracht. Der Verfassungsgerichtshof des
Landes hatte 1999 solche Wahlhürden in einem Urteil für verfassungswidrig erklärt, weil sie
gegen das Prinzip der Gleichheit aller Stimmen verstoßen. Die Initiatoren des Gesetzentwurfs
sehen durch veränderte Bedingungen in den Räten jedoch die Notwendigkeit für eine neue
Sperrklausel als gegeben an. Sie soll zukünftig bei 2,5 Prozent liegen und in der
Landesverfassung verankert werden.
Nach Meinung von SPD, CDU und Grünen ist die Handlungsfähigkeit der Räte durch eine
zunehmende Zersplitterung gefährdet. Die stark gestiegene Zahl von Einzelmandatsträgern und
Gruppen behinderten und erschwerten deren Arbeit. In bestimmten Fällen drohe die
Funktionsunfähigkeit der kommunalen Vertretung.
"Diese dramatische Darstellung entspricht weder der Realität, noch ist sie als Argument für eine
Sperrklausel ausreichend. Laut Verfassungsgerichtshof ist nur eine tatsächlich eingetretene
Funktionsunfähigkeit von Räten als Begründung für eine Sperrklausel akzeptabel. Dieser Fall ist
aber bisher nirgendwo eingetreten", argumentiert Trennheuser.
Mehr Informationen: SPD, CDU und Grüne für neue Sperrklausel
www.nrw.mehr-demokratie.de/nrw-sperrklausel.html
Thorsten Sterk
Pressesprecher
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