[MD Presse] Hürde für Sperrklausel hoch gelegt

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Di Dez 8 16:45:44 CET 2015


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW


Pressemitteilung 51/15
Köln, 08.12.2015



Hürde für Sperrklausel hoch gelegt
Hamburger Verfassungsgericht unterscheidet Bezirke und Gemeinden

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat heute in einem Urteil die besondere 
Schutzwürdigkeit der Gleichheit der Stimmen bei Kommunalwahlen und damit die 
Fragwürdigkeit von Sperrklauseln bei solchen Wahlen bestätigt. Die Richter befanden die 
Drei-Prozent-Klausel bei Bezirksversammlungswahlen in der Hansestadt für zulässig, betonten 
dabei aber den Unterschied von Stadtbezirken und eigenständigen Kommunen. 

"Bei den Bezirken der Freien und Hansestadt Hamburg handelt es sich nicht um Gemeinden (...). 
Ihnen fehlt es an der die gemeindliche Selbstverwaltung kennzeichnenden Rechtsfähigkeit und 
Allzuständigkeit", so das Gericht. In den Gemeinden müsse das Volk aber eine Vertretung 
haben, "die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen 
hervorgegangen ist". Durch Sperrklausel wird das Prinzip der Gleichheit bei Wahlen 
beeinträchtigt.

Nach Meinung der Initiative "Mehr Demokratie" sind damit die Chancen für den Bestand der in 
NRW von SPD, CDU und Grünen geplanten Sperrklausel weiter gesunken. "Alle 
Verfassungsgerichte der Länder und das Bundesverfassungsgericht lehnen Sperrklauseln auf 
Gemeindeebene ab. Es ist kaum zu erwarten, dass die Richter im Fall einer Klage gegen eine 
neue Wahlhürde in NRW anders entscheiden", sagt Landesgeschäftsführer Alexander 
Trennheuser. 

SPD, CDU und Grüne hatten Anfang Oktober einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung einer 
Sperrklausel bei Kommunalwahlen in den Landtag eingebracht. Der Verfassungsgerichtshof des 
Landes hatte 1999 solche Wahlhürden in einem Urteil für verfassungswidrig erklärt, weil sie 
gegen das Prinzip der Gleichheit aller Stimmen verstoßen. Die Initiatoren des Gesetzentwurfs 
sehen durch veränderte Bedingungen in den Räten jedoch die Notwendigkeit für eine neue 
Sperrklausel als gegeben an. Sie soll zukünftig bei 2,5 Prozent liegen und in der 
Landesverfassung verankert werden.

Nach Meinung von SPD, CDU und Grünen ist die Handlungsfähigkeit der Räte durch eine 
zunehmende Zersplitterung gefährdet. Die stark gestiegene Zahl von Einzelmandatsträgern und 
Gruppen behinderten und erschwerten deren Arbeit. In bestimmten Fällen drohe die 
Funktionsunfähigkeit der kommunalen Vertretung.

"Diese dramatische Darstellung entspricht weder der Realität, noch ist sie als Argument für eine 
Sperrklausel ausreichend. Laut Verfassungsgerichtshof ist nur eine tatsächlich eingetretene 
Funktionsunfähigkeit von Räten als Begründung für eine Sperrklausel akzeptabel. Dieser Fall ist 
aber bisher nirgendwo eingetreten", argumentiert Trennheuser. 

Mehr Informationen: SPD, CDU und Grüne für neue Sperrklausel
www.nrw.mehr-demokratie.de/nrw-sperrklausel.html

Thorsten Sterk
Pressesprecher 

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