[MD Presse] [PM] Reformbedarf in Niedersachsen - Bebauungsplan von 2012 verhindert Bürgerbegehren in Göttingen

Dirk Schumacher - Mehr Demokratie e.V. dirk.schumacher at mehr-demokratie.de
Mo Dez 14 12:48:52 CET 2015


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Bremen/Niedersachsen

Pressemitteilung 14/2015
Bremen, den 14. Dezember 2015

Reformbedarf in Niedersachsen
Bebauungsplan von 2012 verhindert Bürgerbegehren in Göttingen

Ein Bürgerbegehren in der Stadt Göttingen, das sich für die Unterschutzstellung von Teilen des brachliegenden, sogenannten IWF-Geländes einsetzt, soll heute im allgemeinen Ausschuss der Stadt Göttingen behandelt werden. Die entsprechende Vorlage hält das Bürgerbegehren für unzulässig. Für das betreffende Gelände war 2012 ein Bebauungsplan aufgestellt worden, der aber seit geraumer Zeit nicht mehr weiterverfolgt wird.  Bürgerbegehren über Bebauungspläne sind laut Gesetz in Niedersachsen nicht möglich. Mehr Demokratie fordert von der rot-grünen Landesregierung, diesen Themenausschluss zu streichen. Tim Weber, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie erklärt dazu: „Bisher hat die Landesregierung das nicht vor. Das ist bedauerlich und ignoriert die Entwicklung in anderen Bundesländern. Denn in zehn Ländern dürfen Bürgerinnen und Bürger auch über Planungsfragen mitentscheiden. Das wird den Niedersachsen vorenthalten.“ 

Die Kommunalverfassungen von Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Bremerhaven, Hamburg, Hessen, NRW, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern Bürgerbegehren zu Planungsfragen. Vor wenigen Wochen hat das grün-rot regierte Baden-Württemberg ebenfalls eine solche Öffnung beschlossen. „Niedersachsen hinkt deutlich hinterher, wenn das Themenverbot nicht aufgehoben wird. Die Landesregierung sollte von den Nachbarn lernen. Eine Öffnung des Themenkataloges ist möglich“ empfiehlt Weber. Nur durch eine Öffnung der Themen werde die Zahl der Bürgerbegehren in Niedersachsen steigen. „Eine Reduzierung der Unterschriftenhürde oder die Streichung des Kostendeckungsvorschlages reicht dafür nicht aus“ so Weber.

Mehr Demokratie empfiehlt der Stadt Göttingen, zur Bebauung des sogenannten „IWF-Geländes“ eine Bürgerbefragung anzusetzen. Diese sei zwar rechtlich unverbindlich, könne aber die Bürgerinnen und Bürger wirkungsvoll beteiligen. Der Themenausschluss, der für Bürgerbegehren gelte, greife hier nicht. Angesichts der Tatsache, dass in den kommenden drei Jahre auf diesem Geländes eh nicht passieren werde, sei auch ausreichend Zeit dafür. 

Eine Gruppe von Bürgerinitiativen hatte im Oktober drei Bürgerbegehren angemeldet, von dem zwei im November wieder zurückgezogen wurden. Eine Entscheidung über das heute zu beratende Bürgerbegehren wurde zu diesem Zeitpunkt noch einmal vertagt.

Dirk Schumacher
Pressesprecher

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