[MD Presse] [PM] Bremerhaven: Bürgerentscheide werden einfacher - Mehr Demokratie: Gut, aber es geht noch mehr

Dirk Schumacher - Mehr Demokratie e.V. dirk.schumacher at mehr-demokratie.de
Do Feb 12 15:07:33 CET 2015


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Bremen/Niedersachsen

Pressemitteilung 01/2015
Bremen, den 12. Februar 2015

Bremerhaven: Bürgerentscheide werden einfacher
Mehr Demokratie: Gut, aber es geht noch mehr

Die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung hat am Donnerstag Änderungen der Stadtverfassung beschlossen. Die Reformen betreffen unter anderem Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. So wurde die Unterschriftenhürde von 7,5 auf fünf Prozent gesenkt. Auch sind Bürgerbegehren nun zu mehr Themen zulässig, beispielsweise können Privatisierungen anders als bisher auch Thema eines Bürgerbegehrens sein. Darüber hinaus wurde die Frist für kassierende Bürgerbegehren von zwei auf drei Monate verlängert und die in Bremen geltenden Bestimmungen für Referenden zu Privatisierungen gelten nun auch in Bremerhaven. Mehr Demokratie begrüßt diese erneute Reform ausdrücklich, bedauert gleichzeitig, dass die Reformen nicht weitreichender sind. Tim Weber, Landesgeschäftsführer des Vereins: „Bremerhaven ist die freiste Kommune Deutschlands, denn sie kann selbst über ihre Verfassung entscheiden. Ein bisschen mehr Mut wäre daher angebracht gewesen.“

Mehr Reformeifer hätte sich Mehr Demokratie bei der Streichung des Kostendeckungsvorschlages, einer hohen bürokratischen Hürde, die Bürgerinitiativen das Leben immer wieder sehr schwer macht und bei der Zulassung weiterer Themen, wie der Änderung der Stadtverfassung gewünscht. Die seit langem andauernde Debatte über die Direktwahl des Oberbürgermeisters wäre dann auch ein mögliches Thema für einen Bürgerentscheid gewesen. 

Wie Mehr Demokratie erläutert, erfolgt die Ausweitung des Themenspektrums durch eine eher unscheinbare wirkende Änderung in §15b der Stadtverfassung. Dort wurde das Wort „wichtig“ gestrichen. Bisher stand dort „Über wichtige Selbstverwaltungsangelegenheiten können Bürger der Stadt einen Bürgerentscheid beantragen“, zukünftig steht dort „Die Bürger der Stadt können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle der Stadtverordnetenversammlung über eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Stadt entscheiden“. Tim Weber sagt dazu: „Kleine Änderung, große Wirkung. Durch die Streichung können nun viele Selbstverwaltungsangelegenheiten zum Thema eines Bürgerbegehrens sein, nicht nur die vermeintlich wichtigen“. 

Außerdem wurde der Ausschlusskatalog weiter entschlackt, der Bürgerbegehren zu bestimmten Themen ausdrücklich untersagt. So ist es in Bremerhaven in Zukunft möglich, Bürgerbegehren über „die Errichtung, Erweiterung, Übernahme und Veräußerung von wirtschaftlichen Unternehmen sowie die Beteiligung an diesen und die Umwandlung der Rechtsform von Eigenbetrieben oder wirtschaftlichen Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist“ zu starten. Bisher war dies ausgeschlossen. Betroffen waren z.B. Bürgerbegehren über Privatisierungsfragen. Das bisherige Themenverbot ist auch deshalb gestrichen worden, weil für Bremerhaven nun auch die bereits in Bremen geltenden Regelungen für Privatisierungs-Referenden eingeführt wurden. Dafür war der bisherige Themenausschluss hinderlich.

Die Reformen wurden im Rahmen des Ausschusses „zur Reform der Stadtverfassung und Verbesserung der Bürgerbeteiligung“ in der laufenden Wahlperiode von Stadtverordneten aller Fraktionen erarbeitet. Die Reformen sollen mit Beginn der kommenden Wahlperiode in Kraft treten, also nach der Wahl im Mai. Bereits 2012 hatte es in Bremerhaven eine Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gegeben, damals waren die Hürden deutlich gesenkt worden und Bürgerbegehren zu Planungsfragen wurden ermöglicht. 

Dirk Schumacher
Pressesprecher

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