[MD Presse] PM Mehr Demokratie kritisiert Eiertanz um die Olympia-Befragung

Pressesprecherin Mehr Demokratie presse at mehr-demokratie.de
Mi Jan 21 12:08:33 CET 2015


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Berlin-Brandenburg
Pressemitteilung 02/15
21.01.15

Auch bei Volksabstimmungen sollte einfache Mehrheit gelten
Mehr Demokratie kritisiert Eiertanz um die Olympia-Befragung

„Bei der geplanten Olympia-Volksbefragung legt der Senat die Rahmenbedingungen fest, wie es ihm am bequemsten erscheint – das ist kein systematisches Verfahren, sondern ein Eiertanz“, kritisiert Oliver Wiedmann, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie Berlin-Brandenburg. „Da stellt sich die Frage, ob im Ergebnis wirklich die Interessen der Bevölkerungsmehrheit oder eher die Interessen des Senats umgesetzt werden sollen.“

Bemerkenswert sei unter anderem, dass Innen- und Sportsenator Frank Henkel (CDU) ganz selbstverständlich verkündet, bei der Olympia-Volksbefragung sei keine Zustimmungshürde zu überwinden. Bei Berliner Volksentscheiden gilt dagegen ein schwer zu erreichendes Zustimmungsquorum von 25 Prozent der Abstimmungsberechtigten, dessen Senkung die CDU hartnäckig blockiert. „Offenbar ist die Angst vor dem Volk bei verbindlichen Verfahren doch deutlich größer als bei einer Befragung, an die man sich zwar politisch halten, aber rechtlich nicht binden will“, so Wiedmann.

Aus dem Gesetzentwurf zur „Lex Olympia“, jedenfalls geht nicht hervor, dass der Senat sich am Ende dem Ergebnis der Befragung verpflichtet fühlt. So heißt es in der Begründung: „Vergleichbar einer Sachverständigenanhörung in einem Ausschuss des Abgeordnetenhauses dient dieses Meinungsbild als Erkenntnisquelle im Rahmen der politischen Entscheidungsfindung.“ Wiedmann zweifelt: „Ob sich der Senat noch an das Ergebnis gebunden fühlt, wenn die Beteiligung gering ausfällt und eine knappe Mehrheit Olympia ablehnt, bleibt fraglich.“

Auch Henkels Argument, die Verfassung verhindere, dass man auch Ausländer und Jugendliche an der Befragung teilnehmen lasse, will Mehr Demokratie nicht gelten lassen. „Wenn nur ein unverbindliches Stimmungsbild eingeholt werden soll, dann spricht nichts dagegen, auch Ausländer und Jugendliche an der Befragung teilnehmen zu lassen“, sagt Wiedmann. Zahlreiche Kommunen in Deutschland ließen Befragungen der gesamten Einwohnerschaft losgelöst von der Wahlberechtigung zu. „Wenn man dagegen ein verbindliches Votum will, muss man Referenden in die Verfassung aufnehmen. Der jetzige Entwurf ist nichts Halbes und nichts Ganzes.“

Generell zeige das geplante Befragungs-Gesetz, dass in Sachen Mitbestimmung zwar erste vorsichtige Schritte gemacht würden, aber noch ein weiter Weg zu gehen bleibe: „Wer die Bürger beteiligen will, muss dafür eindeutige und grundsätzliche Regeln finden statt sich die Verfahren im Einzelfall nach dem eigenen Interesse zurechtzuschustern“, meint Wiedmann.

Gesetzentwurf zur Volksbefragung:
http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-2061.pdf

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Anne Dänner
Pressesprecherin
Mehr Demokratie e.V.
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