[MD Presse] PM Brandenburg: Einwohnerantrag als Alternative zu unzulässigen Bürgerbegehren

Pressesprecherin Mehr Demokratie presse at mehr-demokratie.de
Di Mai 19 10:37:47 CEST 2015


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Berlin-Brandenburg
Pressemitteilung 10/15
19.05.15

Mehr Demokratie: Bürger sollten auch über Fragen der Bauleitplanung abstimmen dürfen
Brandenburg: Einwohnerantrag als Alternative zu unzulässigen Bürgerbegehren

„Die restriktiven Bürgerbegehrens-Regeln bringen eine Brandenburger Initiative erneut dazu, über Umwege die Beteiligung der Bevölkerung an einem Bauprojekt einzufordern“, erklärt Oliver Wiedmann, Vorstandssprecher des Mehr Demokratie-Landesverbandes Berlin-Brandenburg. „Solange solche Themenausschlüsse Bürgerbegehren zu zentralen Themen verhindern, müssen die Initiativen aus der Not heraus erfinderisch werden.“

So will die Initiative „Bürger in Bewegung“ per Einwohnerantrag die Debatte über die geplante Gasförderung und Aufbereitung in den Brandenburgischen Gemeinden Märkisch-Buchholz und Münchehofe anstoßen. Das eigentliche Ziel der Initiative: Die Bürgerinnen und Bürger sollen selbst darüber entscheiden können, ob in ihrer Gemeinde drei noch aus DDR-Zeiten stammende Erdgasbohrstellen wieder in Betrieb genommen und eine entsprechende Aufbereitungsanlage gebaut werden soll. Deshalb hat „Bürger in Bewegung“ in der 700-Einwohner-Stadt Märkisch-Buchholz nun die Unterschriften von 36,6 Prozent der Wahlberechtigten gesammelt (nötig gewesen wären 5 Prozent) und fordert nun per Einwohnerantrag die Stadtverordnetenversammlung auf, eine Einwohnerbefragung zur Gasförderung durchzuführen.

„Durch die Einwohnerbefragung wäre sichergestellt, dass die gesamte Bevölkerung an der Entscheidung zur Gasförderung beteiligt ist“, meint Oliver Wiedmann. „Eigentlich würde sich zu solchen Fragen ein Bürgerbegehren anbieten.“ Im Unterschied zum Einwohnerantrag würde ein Bürgerbegehren zwingend in einen Bürgerentscheid münden, sollte die Gemeindevertretung dieses ablehnen. Doch Begehren zur Bauleitplanung sind in Brandenburg ausgeschlossen. Dabei finden Bürgerbegehren besonders häufig in den Ländern statt, wo die Bauleitplanung als Thema zulässig ist, etwa in Hamburg und Berlin oder in den Flächenländern Nordrhein-Westfalen und Bayern. „Bundesweit haben fast 45 Prozent aller Bürgerbegehrens-Themen mit Bauleitplanung zu tun – in Brandenburg wird den Bürgerinnen und Bürgern durch Themenausschlüsse also ein entscheidendes Tor zur Mitbestimmung versperrt“, sagt Wiedmann. „In neun Bundesländern ist die Bauleitplanung ganz oder teilweise zulässig – es wird Zeit, dass Brandenburg hier endlich nachzieht.“

Insgesamt gab es in Brandenburg bisher 241 Bürgerbegehren. Pro Jahr werden etwa zwölf Verfahren gestartet. Durchschnittlich erlebt eine Brandenburger Gemeinde alle 68 Jahre ein Bürgerbegehren.

Bürgerbegehrensbericht für Brandenburg von 2014:http://bb.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/buergerbegehrensbericht2014.pdf
Initiative „Bürger in Bewegung“:http://www.buerger-in-bewegung.info/



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Anne Dänner
Pressesprecherin
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