[MD Presse] Gutachten-Kosten nicht für Bürger gut
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Di Jan 12 12:29:27 CET 2016
Bund der Steuerzahler NRW
Mehr Demokratie NRW
NABU NRW
Transparency Deutschland
Pressemitteilung 01/16
Köln, 12.01.2016
Gutachten-Kosten nicht für Bürger gut
Stadt Dinslaken verweigert Auskunft
Das Bündnis "NRW blickt durch" kritisiert die Heimlichtuerei der Stadt Dinslaken bei der Frage
der Kosten eines Gutachtens. Die Stadtwerke Dinslaken hatten einem Bürger als städtische
Gesellschaft die Auskunft verweigert. Dieser hatte sich für die Kosten eines Gutachtens
interessiert, das die Stadtwerke bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Auftrag gegeben
hatten. Thema des Gutachtens war die Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder. Das
Transparenz-Bündnis aus Bund der Steuerzahler, Mehr Demokratie, NABU NRW und der
Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland hält die Auskunftsverweigerung für
unberechtigt. Die Stadt Dinslaken sei deshalb der "Heimlichtuer des Monats".
Ausgangspunkt der Angelegenheit war ein Beschluss des Dinslakener Stadtrates, die
Vergütungen für Aufsichtsräte massiv anzuheben. Grundlage des Beschlusses war das fragliche
Gutachten. Nach einem Bürgerbegehren wurde der Beschluss später aber wieder
zurückgenommen. Begründet wurde die Auskunftsweigerung damit, dass es sich bei dem Preis
für das Gutachten um ein Geschäftsgeheimnis handele. "Auf Seiten des Vertragspartners
besteht ein Interesse an der Nichtoffenlegung des Vertragsverhältnisses und des Honorars, da
diese Informationen geeignet sind, entsprechendes Wissen den Marktkonkurrenten des
Vertragspartners zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens
nachteilig zu beeinflussen", so die Stadtwerke in einem Schreiben an den Bund der Steuerzahler
NRW.
In einem ähnlichen Fall von Auskunftsverweigerung in Münster ging es ebenfalls um die Kosten
einer Studie. Hier hatte die Bezirksregierung Münster nach einer Prüfung festgestellt, dass ein
Geschäftsgeheimnis im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes nicht vor-liege. Nach
Vertragsschluss sei kein Wettbewerbsnachteil zu mitbietenden Konkurrenten mehr zu
befürchten, so die Bezirksregierung. Zudem lasse die Mitteilung des Gesamtkaufpreises in der
Regel keine Rückschlüsse auf die firmeninterne Preiskalkulation zu. Schließlich könnten die
gesetzlichen Offenlegungspflichten nicht durch privatrechtliche Vertraulichkeitsvereinbarungen
ausgeschlossen und damit ausgehebelt werden. Im Gegenteil sei es eher geboten, potenzielle
Vertragspartner bereits bei Vertragsabschluss darüber zu informieren, dass gewisse Daten der
Offenlegungspflicht unterliegen.
Damit Bürgerinnen und Bürger in Zukunft nicht auf die Kooperationsbereitschaft von
Verwaltungen angewiesen sind, fordert das Bündnis "NRW blickt durch" ein Transparenzgesetz
für das Land NRW. Hierdurch sollen Land und Kommunen verpflichtet werden, Gutachten wie
das in Dinslaken, aber auch Verträge zur Daseinsvorsorge, Statistiken, Verwaltungsvorschriften
öffentlich verfügbar gemacht werden. Nach Hamburg hat auch Rheinland-Pfalz seit Beginn des
Jahres ein solches Gesetz. SPD und Grüne im Düsseldorfer Landtag haben die Verabschiedung
eines solchen Gesetzes vereinbart, bisher aber keinen entsprechenden Entwurf auf den Weg
gebracht.
Für Rückfragen: Andrea Defeld, Bund der Steuerzahler, Tel. 0211-99175-37
Mehr Informationen: Transparenz-Initiative "NRW blickt durch"
www.nrw-blickt-durch.de
Andrea Defeld
Pressesprecherin
Thorsten Sterk
Pressesprecher
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Thorsten Sterk
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