[MD Presse] Gutachten-Kosten nicht für Bürger gut

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Di Jan 12 12:29:27 CET 2016


Bund der Steuerzahler NRW
Mehr Demokratie NRW
NABU NRW
Transparency Deutschland



Pressemitteilung 01/16
Köln, 12.01.2016



Gutachten-Kosten nicht für Bürger gut
Stadt Dinslaken verweigert Auskunft

Das Bündnis "NRW blickt durch" kritisiert die Heimlichtuerei der Stadt Dinslaken bei der Frage 
der Kosten eines Gutachtens. Die Stadtwerke Dinslaken hatten einem Bürger als städtische 
Gesellschaft die Auskunft verweigert. Dieser hatte sich für die Kosten eines Gutachtens 
interessiert, das die Stadtwerke bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Auftrag gegeben 
hatten. Thema des Gutachtens war die Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder. Das 
Transparenz-Bündnis aus Bund der Steuerzahler, Mehr Demokratie, NABU NRW und der 
Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland hält die Auskunftsverweigerung für 
unberechtigt. Die Stadt Dinslaken sei deshalb der "Heimlichtuer des Monats".

Ausgangspunkt der Angelegenheit war ein Beschluss des Dinslakener Stadtrates, die 
Vergütungen für Aufsichtsräte massiv anzuheben. Grundlage des Beschlusses war das fragliche 
Gutachten. Nach einem Bürgerbegehren wurde der Beschluss später aber wieder 
zurückgenommen. Begründet wurde die Auskunftsweigerung damit, dass es sich bei dem Preis 
für das Gutachten um ein Geschäftsgeheimnis handele. "Auf Seiten des Vertragspartners 
besteht ein Interesse an der Nichtoffenlegung des Vertragsverhältnisses und des Honorars, da 
diese Informationen geeignet sind, entsprechendes Wissen den Marktkonkurrenten des 
Vertragspartners zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens 
nachteilig zu beeinflussen", so die Stadtwerke in einem Schreiben an den Bund der Steuerzahler 
NRW.

In einem ähnlichen Fall von Auskunftsverweigerung in Münster ging es ebenfalls um die Kosten 
einer Studie. Hier hatte die Bezirksregierung Münster nach einer Prüfung festgestellt, dass ein 
Geschäftsgeheimnis im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes nicht vor-liege. Nach 
Vertragsschluss sei kein Wettbewerbsnachteil zu mitbietenden Konkurrenten mehr zu 
befürchten, so die Bezirksregierung. Zudem lasse die Mitteilung des Gesamtkaufpreises in der 
Regel keine Rückschlüsse auf die firmeninterne Preiskalkulation zu. Schließlich könnten die 
gesetzlichen Offenlegungspflichten nicht durch privatrechtliche Vertraulichkeitsvereinbarungen 
ausgeschlossen und damit ausgehebelt werden. Im Gegenteil sei es eher geboten, potenzielle 
Vertragspartner bereits bei Vertragsabschluss darüber zu informieren, dass gewisse Daten der 
Offenlegungspflicht unterliegen.

Damit Bürgerinnen und Bürger in Zukunft nicht auf die Kooperationsbereitschaft von 
Verwaltungen angewiesen sind, fordert das Bündnis "NRW blickt durch" ein Transparenzgesetz 
für das Land NRW. Hierdurch sollen Land und Kommunen verpflichtet werden, Gutachten wie 
das in Dinslaken, aber auch Verträge zur Daseinsvorsorge, Statistiken, Verwaltungsvorschriften 
öffentlich verfügbar gemacht werden. Nach Hamburg hat auch Rheinland-Pfalz seit Beginn des 
Jahres ein solches Gesetz. SPD und Grüne im Düsseldorfer Landtag haben die Verabschiedung 
eines solchen Gesetzes vereinbart, bisher aber keinen entsprechenden Entwurf auf den Weg 
gebracht.

Für Rückfragen: Andrea Defeld, Bund der Steuerzahler, Tel. 0211-99175-37

Mehr Informationen: Transparenz-Initiative "NRW blickt durch"
www.nrw-blickt-durch.de

Andrea Defeld
Pressesprecherin

Thorsten Sterk
Pressesprecher 

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Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW
Thorsten Sterk
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